Damit sollte es geklärt sein.
"(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 6 bis 10 mit einer Geldbuße bis zu dreihunderttausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 und des Absatzes 2 Nummer 1, 2 und 4 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden." Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]
Wichtig ist der letzte Abschnitt des Satzes "...mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden". Die Höhe des Bußgeldes setzt das zuständige Amt/Behörde fest. Wer nicht zahlen kann oder will, kann also im Knast landen. Passiert ja auch mit GEZ-Verweigerern.