Laut Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes ist die Bundesrepublik eins mit dem Deutschen Reich,- da das Deutsche Reich seit seiner Gründung fortbesteht !
Das Deutsche Reich ist auch,- entgegen früherer Definitionen,- nicht untergegangen ,- sondern es war lediglich handlungsunfähig - dieser Zustand wurde mit der Ausrufung der Bundesrepublik beseitigt und die Handlungsfähigkeit wiederhergestellt. Rein logisch ist jeder Bundesbürger mit deutschen Wurzeln auch ein Reichsbürger,- jedoch der derzeitigen Rechtsprechung unterworfen.