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Thema: Reichsbürger

  1. #481
    Systemkritiker Benutzerbild von Grenzer
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    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Dies heisst dann ja aber auch, dass jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland automatisch auch Reichsbürger ist, oder ?
    Laut Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes ist die Bundesrepublik eins mit dem Deutschen Reich,- da das Deutsche Reich seit seiner Gründung fortbesteht !
    Das Deutsche Reich ist auch,- entgegen früherer Definitionen,- nicht untergegangen ,- sondern es war lediglich handlungsunfähig - dieser Zustand wurde mit der Ausrufung der Bundesrepublik beseitigt und die Handlungsfähigkeit wiederhergestellt. Rein logisch ist jeder Bundesbürger mit deutschen Wurzeln auch ein Reichsbürger,- jedoch der derzeitigen Rechtsprechung unterworfen.
    Auf , deutsches Volk , erwache !

  2. #482
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Nö, die Bezeichnung Name bezieht sich nur immer auf Firmen, bei einer natürlichen Person muss wortwörtlich "Familienname" dastehen. Das ist aber nicht der Fall, deshalb sind alle Menschen hier juristische Personen.

    Wie lange betreibst du hier denn noch Desinformation? Wird das nicht langweilig?
    Grundbegriffe des Rechtes sind also Desinformation. Fragt man euch nach den rechtlichen Grundlagen von eurer Familiennamegeschichte, kommt Fehlanzeige.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    die Fähigkeit, Träger von subjektiven Rechten und Pflichten, z.B. Eigentümer eines Grundstücks oder Schuldner eines Kaufpreises, zu sein. Die Rechtsfähigkeit wird heute von allen natürlichen Personen mit der Vollendung der Geburt (§1 BGB) erworben, von juristischen Personen durch Erfüllung fest umrissener gesetzlicher Voraussetzungen. Von der Rechtsfähigkeit sind die [Links nur für registrierte Nutzer], dieDeliktsfähigkeit und die [Links nur für registrierte Nutzer] zu unterscheiden. Ähnlich in derSchweiz (Art. 11 und 60ff. ZGB) und in Österreich (§§ 16, 18; 26 ABGB).
    Die Leibesfrucht ([Links nur für registrierte Nutzer] des römischen Rechts) ist nach §1 BGB nicht rechtsfähig; Sondervorschriften und verfassungskonforme Gesetzesauslegung führen jedoch praktisch zur beschränkten Rechtsfähigkeit der Leibesfrucht.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    eine rechtlich verselbständigte und wie eine [Links nur für registrierte Nutzer] mit eigener bürgerlicher[Links nur für registrierte Nutzer] ausgestattete Personenmehrheit (im Privatrecht z.B. rechtsfähige Vereine, Kapitalgesellschaften; im öffentlichen Recht z.B. Gebiets-, Personal- und Realkörperschaften) oder Vermögensmasse (z.B. die rechtsfähige Stiftung); im öffentlichen Recht ferner die rechtsfähige [Links nur für registrierte Nutzer].


    Dich mag man vielleich im Kohlfeld gefunden haben, ich bin geboren worden, also eine natürlich Person.

  3. #483
    spontan Benutzerbild von Herr B.
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    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von Dornröschen Beitrag anzeigen
    Person oder Mensch. so wie ich das verstanden habe, kannst du dich nennen wie du willst. Als Mensch hast du alle Rechte.

    Dieser ganze Staat ist eine Fiktion und Illusion. Wenn man das erst mal verstanden hat, ergeben sich da ganz andere Möglichkeiten. Man muß erst mal die Begrifflichkeiten verstehen, was wer wann ist und ob das rechtens ist.
    Im Grunde genommen ist jeder Staat eine Illusion. Man bindet Individuen darin ein die man gar nie gefragt hat ob sie das auch möchten,
    bzw. akzeptieren. Über die jeweilige Religionszugehörigkeit hat der Einzelne noch (fast) volle Kontrolle, der Staatszugehörigkeit nicht.
    Doch wenn wir akzeptieren dass jede Regierung, jeder Staat lediglich ein kommerzielles Unternehmen darstellt, dann wird schnell klar weshalb
    uns niemand fragt.



  4. #484
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Ich muss dir doch mal einen Arzt Besuch empfehlen.
    Wenn ein Gegenstand identisch mit einem anderen Gegenstand ist, was bedeutet das?
    Deine Identität ist wohl eher schizophren...da du mir dir nicht identisch bist, oder?
    Also schnell zum Arzt, damit er deine gespaltene Persönlichkeit wieder vereint, zu einer annehmbaren Identität.
    hamburger, ich zitiere aud dem Urteil zum [Links nur für registrierte Nutzer]:

    1. Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [[Links nur für registrierte Nutzer]]; 3, 288 [[Links nur für registrierte Nutzer]]; 5, 85 [[Links nur für registrierte Nutzer]]; 6, 309 [[Links nur für registrierte Nutzer]]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 [[Links nur für registrierte Nutzer]]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [[Links nur für registrierte Nutzer]]).
    78
    Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch"...............



  5. #485
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    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von Herr B. Beitrag anzeigen
    Im Grunde genommen ist jeder Staat eine Illusion. Man bindet Individuen darin ein die man gar nie gefragt hat ob sie das auch möchten,
    bzw. akzeptieren. Über die jeweilige Religionszugehörigkeit hat der Einzelne noch (fast) volle Kontrolle, der Staatszugehörigkeit nicht.
    Doch wenn wir akzeptieren dass jede Regierung, jeder Staat lediglich ein kommerzielles Unternehmen darstellt, dann wird schnell klar weshalb
    uns niemand fragt.

    Genau das ist es und ohne Vertrag mit denen, sieht es schon ganz anders aus.

  6. #486
    GESPERRT
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    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von Dornröschen Beitrag anzeigen
    Genau das ist es und ohne Vertrag mit denen, sieht es schon ganz anders aus.

    Habe mal gelesen daß alles vom kanonischen römischen Verfassungen der Kirche her ist. Damit es nicht so auffällig ist haben die Könige, Kaiser das Geld für sie eingetrieben und durften einen Teil behalten, jetzt sind es die Polit Vereien.

    Also würde alles von der römischen Kirche ausgehen, der alle unterworfen wären, wenn es stimmt. Die sind es auch die Reliogionskriege führen. Jedenfalls ist der JesuitenPapst das Oberhaupt " der Welt", es ist ja eigentlich die Erde.

    Diesen Spitzfindigkeiten in den Begrifflichkeiten muß man erst mal gewachsen sein, um alles zu verstehen.

  7. #487
    Herzland Benutzerbild von Süßer
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    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Grundbegriffe des Rechtes sind also Desinformation. Fragt man euch nach den rechtlichen Grundlagen von eurer Familiennamegeschichte, kommt Fehlanzeige....
    ...ich bin geboren worden, also eine natürlich Person.
    Das ist schon klar. Aber warum sind diese "Anfängerfehler" an allen möglichen Stellen zu finden?
    NAME steht im Handelsrecht für eine juristische Person, Familienname für eine natürliche. Warum also? Aber statt irgendwas, kommt immer nur >Schnauze halten, weiter dienen<. Das sind keine befriedigenden Antworten. Das bayrische Gericht hätte auch schreiben können, der Nachweis einer Staatsbürgerschaft erfolgt mittels Personalausweis....der eine Form des Nachweises darstellt, macht es aber nicht. Nach allem was ich weiß, muß ein Betrug nicht genial oder perfekt sein. Er muß nur wirksam sein, dh. der Betrogene muß bis zum Vollzug des Geschäfts im falschem Glauben bleiben. Vielleicht wird aber auch nur das Staatsrecht zugunsten des Handelsrechts abgelöst, dh in einigen Jahrzehnten kann sich niemand mehr aufs Staatsrecht berufen, weil alles mit dem Handelsrecht abgedeckt ist? Da sehe ich TTIP und all die anderen Freihandelabkommen, wo Schiedsgerichte frei (vom Staatsrecht) entscheiden könnnen, weil die Parteien sich an die Urteile binden.
    Oder Palästina, dort wird den Palästinänsern das Land weggekauft. Auf welcher Rechtsgrundlage? Die Pälästinenser könnten mittels Staatsrecht alle diese Käufe unterbinden, rückgängig machen oder enteignen. Sehe ich als Fall von Handelsrecht, Bodenkauf gegen Staatsrecht, Souveränität.Verstehste in welche Richtung ich denke?

    LG

  8. #488
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von Süßer Beitrag anzeigen
    Das ist schon klar. Aber warum sind diese "Anfängerfehler" an allen möglichen Stellen zu finden?
    NAME steht im Handelsrecht für eine juristische Person, Familienname für eine natürliche. Warum also? Aber statt irgendwas, kommt immer nur >Schnauze halten, weiter dienen<. Das sind keine befriedigenden Antworten. Das bayrische Gericht hätte auch schreiben können, der Nachweis einer Staatsbürgerschaft erfolgt mittels Personalausweis....der eine Form des Nachweises darstellt, macht es aber nicht. Nach allem was ich weiß, muß ein Betrug nicht genial oder perfekt sein. Er muß nur wirksam sein, dh. der Betrogene muß bis zum Vollzug des Geschäfts im falschem Glauben bleiben. Vielleicht wird aber auch nur das Staatsrecht zugunsten des Handelsrechts abgelöst, dh in einigen Jahrzehnten kann sich niemand mehr aufs Staatsrecht berufen, weil alles mit dem Handelsrecht abgedeckt ist? Da sehe ich TTIP und all die anderen Freihandelabkommen, wo Schiedsgerichte frei (vom Staatsrecht) entscheiden könnnen, weil die Parteien sich an die Urteile binden.
    Oder Palästina, dort wird den Palästinänsern das Land weggekauft. Auf welcher Rechtsgrundlage? Die Pälästinenser könnten mittels Staatsrecht alle diese Käufe unterbinden, rückgängig machen oder enteignen. Sehe ich als Fall von Handelsrecht, Bodenkauf gegen Staatsrecht, Souveränität.Verstehste in welche Richtung ich denke?

    LG
    Süßer, Recht ist eine komplexe Sache und in den einzelnen Rechtsgebieten wird es noch komplexer. Viele vergessen, das Recht eine eigene Sichtweise hat bzw. haben muss, damit es funktioniert.
    Wir haben Völkerrecht, Staatsrecht, Verfassungsrecht, nationales Recht mit seinen Rechtsgebieten. Der Laie macht oft den Fehler Teile von Rechtsgebieten mit denen er täglich zu tun hat auf andere Rechtsgebiete 1 zu 1 anzuwenden, obwohl das nicht so einfach möglich ist. Handelsrecht trifft aussagen bezüglich des Handelsrecht, auf andere Rechtsgebiete hat es nur Einfluss, wenn es darauf verweist bzw. von dort ein Verweis auf das Handelsrecht erfolgt.
    Wie ein Kaufmann sein Handelsgewerbe fimiert, ist Handelsrecht, der Inhalt und Aufbau eines Personalausweis gehört zum Verwaltungsrecht etc. pp..

    Manche Dinge, die dem Laien gleich erscheinen, sind nicht gleich, ich erwähne hier mal den Begriff steuerfrei. Glückspielgewinne sieht der Laie hinsichtlich der Einkommenssteuer als steuerfrei an, sie sind aber rechtlich nicht steuerfrei, sondern nur nich steuerbar.

    Oder nehmen wir mal die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, vollstreckt er den Vollstreckungsbescheid für eine Forderung aus einer nicht bezahlten Rechnung, so handelt es sich es um eine zivilrechtliche Vollstreckung auf Grundlage der ZPO. Vollstreckt der Gerichtsvollzieher jetzt wegen nicht gezahlter GEZ-Gebühren, dann ist das ein ganz andere Rechtsgrundlage, nämlich Verwaltungsrecht, weil ein Verwaltungsakt/bescheid vollstreckt wird.

    Und damit die Sache noch verrückter wird, funktioniert Recht nicht immer auf die gleiche Weise oder auf der gleichen Grundlage. Nationales Recht funktioniert und basier auf Grundlage der Verfassung und den Gesetzen und wird durch die Staatsgewalt durchgesetzt.

    Völkerrecht hat zwar auch kodefizierte Elemente und Gerichte die Recht sprechen, es beruht aber auf Anerkennung und ist nur bedingt durchsetzbar (Sanktionen, internationaler Druck etc..).

    Dann gibt es die Unterschiede zwischen Theorie und Praxis. Die Staatenlehre spricht von 3 Elementen damit ein Staat existent wird, dem Staatsvolk, dem Staatsgebiet und der Staatsgewalt. In der Praxis existiert selbst wenn die 3 Elemente vorhanden sind noch kein Staat. Erst wenn andere Staaten den Staat anerkennen, wird er existent.

    Was bedeutet Alien, Süßer?

  9. #489
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Grundbegriffe des Rechtes sind also Desinformation. Fragt man euch nach den rechtlichen Grundlagen von eurer Familiennamegeschichte, kommt Fehlanzeige.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    die Fähigkeit, Träger von subjektiven Rechten und Pflichten, z.B. Eigentümer eines Grundstücks oder Schuldner eines Kaufpreises, zu sein. Die Rechtsfähigkeit wird heute von allen natürlichen Personen mit der Vollendung der Geburt (§1 BGB) erworben, von juristischen Personen durch Erfüllung fest umrissener gesetzlicher Voraussetzungen. Von der Rechtsfähigkeit sind die [Links nur für registrierte Nutzer], dieDeliktsfähigkeit und die [Links nur für registrierte Nutzer] zu unterscheiden. Ähnlich in derSchweiz (Art. 11 und 60ff. ZGB) und in Österreich (§§ 16, 18; 26 ABGB).
    Die Leibesfrucht ([Links nur für registrierte Nutzer] des römischen Rechts) ist nach §1 BGB nicht rechtsfähig; Sondervorschriften und verfassungskonforme Gesetzesauslegung führen jedoch praktisch zur beschränkten Rechtsfähigkeit der Leibesfrucht.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    eine rechtlich verselbständigte und wie eine [Links nur für registrierte Nutzer] mit eigener bürgerlicher[Links nur für registrierte Nutzer] ausgestattete Personenmehrheit (im Privatrecht z.B. rechtsfähige Vereine, Kapitalgesellschaften; im öffentlichen Recht z.B. Gebiets-, Personal- und Realkörperschaften) oder Vermögensmasse (z.B. die rechtsfähige Stiftung); im öffentlichen Recht ferner die rechtsfähige [Links nur für registrierte Nutzer].


    Dich mag man vielleich im Kohlfeld gefunden haben, ich bin geboren worden, also eine natürlich Person.
    Du gehst überhaupt nicht auf mein Argument ein. Die Bezeichnung für eine natürliche Person ist nicht der "Name", sondern Name und Familienname.

    HGB §17: (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

    Ein BRDler handelt also nur über seine Firma, also über einen Strohmann.
    Sozialismus und Freiheit schließen einander definitionsgemäß aus. - Friedrich Hayek


    Sprüche 1:7
    Des HERRN Furcht ist Anfang der Erkenntnis. Die Ruchlosen verachten Weisheit und Zucht.

  10. #490
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Du gehst überhaupt nicht auf mein Argument ein. Die Bezeichnung für eine natürliche Person ist nicht der "Name", sondern Name und Familienname.

    HGB §17: (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

    Ein BRDler handelt also nur über seine Firma, also über einen Strohmann.
    Interessant, mein lieber BRD_geschädigter.

    Dann kannst du sicherlich die Diskrepanz deiner Erklärung zu § 1 HGB erklären:

    § 1


    (1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.



    (2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
    80 Millionen Handelsgewerbe?

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