Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist höchstes Gut und Lebenssinn eines jeden Deutschen und in dieser Funktion bereits einige Jahrzehnte alt.
Wie es zu erwarten war: Der Rentenbetrug soll fortgesetzt werden:
Das Bundesverfassungsgericht nahm Klagen gegen dasAlterseinkünftegesetz von 2005 laut drei am Dienstag veröffentlichtenBeschlüssen nicht zur Entscheidung an.
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Ich glaube aber nicht, dass die Politik an diesem unglaublichen Urteil auf Dauer festhalten kann.
Die Betroffenen werden sich zunehmend wehren. Jedes Jahr werden neue Rentner als Opfer dazukommen. Irgendwann läuft das Fass über.
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Das BVerG ist eine kriminelle Vereinigung, das kann man straffrei öffentlich sagen, ohne dafür belangt zu werden.
Natürlich gibt es dafür auch eine Begründung.
Aus diesem Grund wurde von der Politik eingeführt, das sich drei Asoziale zusammen setzen und gemeinsam beschließen dürfen, die Beschwerde nicht anzunehmen.Nachlesen kann man das in den Entscheidungen des BVerfG vom 01.07.1981 (1 BvR 874/77 u.a.) oder vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00, Absätze 53, 55 und 70)
Das BVerfG hat die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer zu öffentlichen Mitteln erklärt!
Solange diese Kriminellen immer von den Parteien eingesetzt werden, wird sich nichts ändern.
Versicherungsbeiträge als öffentliche Mittel zu erklären, das hat doch was
Die Fraktion, die meint, Kinder sichern die Rente, hat wenig Wissen über die Zusammenhänge dieses Systems.
Diskutieren kann man ohnehin nur mit Leuten, die gewisse Kenntnisse haben.
1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm
So einfach sehe ich die Sache nicht. Was bei der Staatlichen Rente abgelaufen ist, kann man nur als Betrug an 70 Millionen gesetzlich Versicherten bezeichnen.
Zu den Fakten: Die Rente war schon immer Steuerpflichtig. Wer mit 65 in Rente ging, musste ca. 27 % seiner Rente versteuern.
Nun ist unseren Eliten ein besonderer Gag (vorerst zumindest ) gelungen: Sie haben das Rentenniveau durch die Rentenreformen um ca. 40 % gekürzt.
Wer jetzt geglaubt hatte, dass die Besteuerung der Renten ebenso heruntergeschraubt wird, konnte sich nur noch wundern. Die Besteuerung wurde schlagartig auf 50 % erhöht, auch für die Bestandsrentner.
Natürlich steigend.
Dass Ganze hat System. Mit der Besteuerung in Zukunft von Kleinstrenten und dem bretrügerischen schlechten Rentenniveau soll der Beitragszahler und Rentner vollends in die Altersarmut gedrängt werden.
"Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)
Richtig ist, dass sich die Steuertabelle nicht geändert hat.
Für jeden neuen Rentnerjahrgang wird aber der steuerpflichtige Anteil der Rente immer höher. Der Besteuerungsanteil hängt ab vom Jahr des Rentenbeginns und steigt bis 2020 um jährlich zwei Prozentpunkte, anschließend um jeweils einen Prozentpunkt auf schließlich 100 % im Jahr 2040.
Der festgeschriebene Rentenfreibetrag führt allerdings dazu, dass Erhöhungsbeträge aus regelmäßigen Rentenanpassungen in voller Höhe (nicht nur mit dem Besteuerungsanteil, wie bis 2004) das zu versteuernde Einkommen erhöhen. Das betrifft auch Bestandsrentner, die dann ggf. mehr Steuern bezahlen müssen. Mehr Steuer also aufgrund Veränderung der Bemessungsgrundlage, nicht wegen einer prozentualen Erhöhung der Steuer.
Und es ist eine Tatsache, dass zukünftige Rentner auch durch "Abschmelzen" von Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag ( beides von 24% in diesem Jahr auf 0 % bis 2040) mit einem immer größeren Anteil ihrer Renten steuerpflichtig sein werden.
„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013
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