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Thema: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen PEGIDA

  1. #21
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen PEGIDA

    Zitat Zitat von Zirrus Beitrag anzeigen
    Inwieweit hat Merkel und Gabriel denn die Verfassung verletzt oder gebrochen? Die Merkel hat definitiv keinen Verfassungsbruch begangen, sie hat lediglich aus humanitären Gründen (aus ihrer Sicht) Flüchtlingen die Einreise nach Deutschland gestatte, um diesen Menschen Asyl hier in Deutschland zu gewähren, sofern sie einen Anspruch darauf haben.
    Gerechtfertigt wäre ihr Verhalten durchaus, wenn man bedenkt, in was für einen beklagenswerten Zustand diese Flüchtlinge waren oder sind. Und ich will auch daran erinnern, dass in der Vergangenheit des öfteren deutsche Gerichte die Abschiebung von Flüchtlingen nach Griechenland untersagt haben, weil die Unterbringung in griechischen Lagern nicht mit der Menschenwürde zu vereinbaren gewesen wäre.
    Man mag das gut oder schlecht finden, aber die Verfassung hat keiner von diesen beiden Friedenstauben gebrochen. Somit gibt es auch keinen Grund diese dicke Taube und den dicken Täuber zu rupfen und in den Kochtopf zu stecken.
    Es geht um Art.16a GG
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    Demnach kann sich auf das Asylrecht nicht berufen, wer aus einem sicheren Drittland einreist.
    Das sind alle Staaten rund um Deutschland.
    Asyl ist eben im ersten sicheren Land der EU zu beantragen, und nicht in Deutschland. Es gibt kein Recht auf ein Wunschland.

    Diese Vorschrift wird tausendfach gebrochen, oder in Merkels Worten: das Dublin-Abkommen wurde "ausgesetzt".

    Strafrechtlich könnte sie wegen Schleuserei oder Beihilfe zur Schleuserei belangt werden. Denn das sind alles illegale Einreisen, und diese hat sie persönlich ermöglicht.

    _______________

    aus humanitären Gründen (aus ihrer Sicht) Flüchtlingen die Einreise nach Deutschland gestatte,
    Was ist eigentlich humanitär an dem Chaos, das Merkel in Europa angerichtet hat? Am ständigen Gesetzesbruch, und dass die Flüchtlinge jetzt vor dem LaGeSo erfrieren? Das habe ich noch nicht verstanden..
    Geändert von Schlummifix (15.10.2015 um 21:02 Uhr)

  2. #22
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen PEGIDA

    Zitat Zitat von Zirrus Beitrag anzeigen
    Gerechtfertigt wäre ihr Verhalten durchaus, wenn man bedenkt, in was für einen beklagenswerten Zustand diese Flüchtlinge waren oder sind.
    Guckst Du nur Staatsfersehen? "Beklagenswert" ist der Zustand bei weitem nicht, ich sehe 90% gut genährte, gut gekleidete, muskelbepackte Krieger die hier einfallen. Natürlich sind auch ein paar Kinder, klapprige Alte und Frauen für die Kameras des Staatsfernsehens dabei. Vergleich mal Bilder eines tatsächlichen Kriegsflüchtlings mit der Horde die hier einfällt...

  3. #23
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen PEGIDA

    Zitat Zitat von Zirrus Beitrag anzeigen
    Inwieweit hat Merkel und Gabriel denn die Verfassung verletzt oder gebrochen? Die Merkel hat definitiv keinen Verfassungsbruch begangen, sie hat lediglich aus humanitären Gründen (aus ihrer Sicht) Flüchtlingen die Einreise nach Deutschland gestatte, um diesen Menschen Asyl hier in Deutschland zu gewähren, sofern sie einen Anspruch darauf haben.
    Gerechtfertigt wäre ihr Verhalten durchaus, wenn man bedenkt, in was für einen beklagenswerten Zustand diese Flüchtlinge waren oder sind. Und ich will auch daran erinnern, dass in der Vergangenheit des öfteren deutsche Gerichte die Abschiebung von Flüchtlingen nach Griechenland untersagt haben, weil die Unterbringung in griechischen Lagern nicht mit der Menschenwürde zu vereinbaren gewesen wäre.
    Man mag das gut oder schlecht finden, aber die Verfassung hat keiner von diesen beiden Friedenstauben gebrochen. Somit gibt es auch keinen Grund diese dicke Taube und den dicken Täuber zu rupfen und in den Kochtopf zu stecken.
    Pack

  4. #24
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen PEGIDA

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Es geht um Art.16a GG
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    Demnach kann sich auf das Asylrecht nicht berufen, wer aus einem sicheren Drittland einreist.
    Das sind alle Staaten rund um Deutschland.
    Asyl ist eben im ersten sicheren Land der EU zu beantragen, und nicht in Deutschland. Es gibt kein Recht auf ein Wunschland.

    Diese Vorschrift wird tausendfach gebrochen, oder in Merkels Worten: das Dublin-Abkommen wurde "ausgesetzt".

    Strafrechtlich könnte sie wegen Schleuserei oder Beihilfe zur Schleuserei belangt werden. Denn das sind alles illegale Einreisen, und diese hat sie persönlich ermöglicht.

    _______________



    Was ist eigentlich humanitär an dem Chaos, das Merkel in Europa angerichtet hat? Am ständigen Gesetzesbruch, und dass die Flüchtlinge jetzt vor dem LaGeSo erfrieren? Das habe ich noch nicht verstanden..

    Ich bin immer wieder erstaunt, wo doch in Deutschland nahezu jeder eine Schulbildung genossen hat, und doch zumindest rudimentäre Kenntnisse über das Funktionieren unseres Rechtsstaats besitzen sollte, wie selbstverständlich angenommen wird, daß Rechtsprechung etwas mit Gerechtigkeit zu tun haben soll.
    Ebenso wenig hat die Geschäftsordnung der Bundesrepublik, nämlich das Grundgesetzt, etwas mit dem zu tun was gerade praktiziert wird.
    Hier werden immer zwei Ebenen miteinander vermengt.
    Das eine ist das Rechtsstaatsprinzip und die zweite Ebene ist das Bedürfnis aus humanistischen, menschelnden Beweggründen Menschen in „Not“ zu helfen.
    Schlimm wird es, wenn dieser humanistisch legitimierte Anflug von Personen des öffentlichen Rechts ausgeführt, wie z.B. unserer Bundeskanzlerin, wird.
    Das kann Sie in ihrer Freizeit tun, unter Beachtung der geltenden Gesetze.

    GS

  5. #25
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen PEGIDA

    Zitat Zitat von Zirrus Beitrag anzeigen
    Inwieweit hat Merkel und Gabriel denn die Verfassung verletzt oder gebrochen? Die Merkel hat definitiv keinen Verfassungsbruch begangen, sie hat lediglich aus humanitären Gründen (aus ihrer Sicht) Flüchtlingen die Einreise nach Deutschland gestatte, um diesen Menschen Asyl hier in Deutschland zu gewähren, sofern sie einen Anspruch darauf haben.

    Gerechtfertigt wäre ihr Verhalten durchaus, wenn man bedenkt, in was für einen beklagenswerten Zustand diese Flüchtlinge waren oder sind. Und ich will auch daran erinnern, dass in der Vergangenheit des öfteren deutsche Gerichte die Abschiebung von Flüchtlingen nach Griechenland untersagt haben, weil die Unterbringung in griechischen Lagern nicht mit der Menschenwürde zu vereinbaren gewesen wäre.

    Man mag das gut oder schlecht finden, aber die Verfassung hat keiner von diesen beiden Friedenstauben gebrochen. Somit gibt es auch keinen Grund diese dicke Taube und den dicken Täuber zu rupfen und in den Kochtopf zu stecken.
    Art. 16a, Absatz 1 - 5 definiert wer das Recht und den Schutz durch Asyl genießt. Eindeutig wird hier erwähnt, wer aus Mitgliedsstaaten der EU oder einem sichren Drittstaat in dieses Lande "zuflüchtet" diesen Schutz nicht genießt und Niemand wir die Schweiz als "unsicheren" Drittstaat definieren.
    Wer aber keinen Recht auf Schutz hat, der hat - und dies ist die daraus folgende zwingende Logik - keinen Anspruch in das Asylverfahren aufgenommen zu werden und muss zwingend wieder in das Land zurückgeführt werden, von welchem man nach Deutschland "zugeflüchtet" ist.

    Wenn man also (wie die Merkel) diese Menschen nicht nur in das Land ruft - sondern "verhindert" oder es "unterlässt" diese Menschen zurückzuführen - der bricht damit eindeutig grundgesetzlich garantierte Rechte und Pflichten.

    Das mag Dir - oder mir - oder sonstwem nun passen oder nicht - das ist geltendes Grundrecht und wer sich gegen geltendes Grundrecht stellt ist ein Feind des in diesem Lande herrschenden Grundgesetzes...drehe und wende wie Du willst.

    Nun mögen Einem die grundgesetzlich garantieren Rechte, Pflichten und Vorgaben passen oder nicht...dann steht Jedem das Recht zu dies zu kritisieren und auch darauf hinzuwirken, dass man dies entsprechend ändert - aber eigenmächtig und aus Machtvollkommenheit den entsprechend Artikel zu brechen ist schlichtweg grundgesetzfeindlichkeit.

  6. #26
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen PEGIDA

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Da fallen mir doch glatt die Fugger ein...oder die Rothschilds...oder die Ostindische Company...Beispiele gäbe es genügend ...und was wäre nun schlecht daran gewesen wenn Friedrich solcherlei Leute zum Vorteil Preußens benutzt hätte?
    Der gesamte "Adel" in Nordeuropa kommt letztendlich aus der venezianischen Republik. Und dort war er auch nicht heimisch, sondern kam über Babylon, Phönizien, Ägypten dorthin. Man nennt ihn auch schwarzen Adel, wobei es einen weißen Adel nicht gibt. Wobei.... vielleicht die unteren Ränge Freiherr/Baron sind ja aus der autochthonen Bevölkerung.
    Nebenbei: Der Begriff "Blaues Blut" hat tatsächlich einen realen Hintergrund: Das Blut vieler bekannter Dynastien hat einen erhöhten Kupferanteil, so daß das Blut ab und zu blau erscheint. Witzigerweise haben Krebse auch blaues Blut.. In Bezugnahe auf die in der Bibel-AT=Tora=Tanach erwähnten "Nephelim" könnte man glatt behaupten, es mit Außerirdischen Invasoren zu tun zu haben, was einige Merkwürdigkeiten in der Geschichte der Menschheit bis heute erklären würde.
    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Das ist doch die wesentliche Frage und ich ziehe dies jetzt einmal die die Neuzeit. Ein FJS hat wohl gekungelt ohne Ende...aber immer auch Bayern in Blick gehabt. Dass damit für gewisse Kreise mehr als nur Brotkrumen über bleiben liegt in der Natur der Sache...wenn es aber am Ende auch dem Land und Volk nützt, was ist dagegen zu sagen?
    Möglicherweise erscheint das auch nur so. Unter den Herrschenden gibt es auch nicht immer nur eitel Sonnenschein, so daß es durchaus sein kann, daß mal was für die autochthone Bevölkerung entschieden wird. gegen die allgemeine Agenda. Aber letztendlich setzt die sich durch.

  7. #27
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen PEGIDA

    Zitat Zitat von Zirrus Beitrag anzeigen
    Inwieweit hat Merkel und Gabriel denn die Verfassung verletzt oder gebrochen? Die Merkel hat definitiv keinen Verfassungsbruch begangen, sie hat lediglich aus humanitären Gründen (aus ihrer Sicht) Flüchtlingen die Einreise nach Deutschland gestatte, um diesen Menschen Asyl hier in Deutschland zu gewähren, sofern sie einen Anspruch darauf haben.
    Gerechtfertigt wäre ihr Verhalten durchaus, wenn man bedenkt, in was für einen beklagenswerten Zustand diese Flüchtlinge waren oder sind. Und ich will auch daran erinnern, dass in der Vergangenheit des öfteren deutsche Gerichte die Abschiebung von Flüchtlingen nach Griechenland untersagt haben, weil die Unterbringung in griechischen Lagern nicht mit der Menschenwürde zu vereinbaren gewesen wäre.
    Man mag das gut oder schlecht finden, aber die Verfassung hat keiner von diesen beiden Friedenstauben gebrochen. Somit gibt es auch keinen Grund diese dicke Taube und den dicken Täuber zu rupfen und in den Kochtopf zu stecken.
    1. Strafanzeige gegen Merkel wegen Schleuserei

    BerlinDie Alternative für Deutschland (AfD) hat Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin [Links nur für registrierte Nutzer] (CDU) wegen ihrer Entscheidung zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus Budapest am 5. September gestellt. Aus Sicht der Partei hat die Kanzlerin mit ihrer Willkommensgeste gegen [Links nur für registrierte Nutzer] verstoßen.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    2. Merkel belügt die Welt und schadet Deuschland

    Sie sagte der ganzen Welt, das deutsche Asylrecht sei unbegrenzt.
    In Wirklichkeit ist es auf Politisch Verfolgte begrenzt:

    GG Artikel 16a

    (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht....

    Damit hat sie eine gewaltige Sogwirkung auf die Flüchtlingsflut bewirkt!
    Derzeit kommen 4 Millionen Zudringlinge p.a.
    Deutsch wird groß geschrieben
    Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
    USrael: Der Schwanz Israel wedelt mit dem Hund USA
    Quadrokopter in der Bibel:
    https://www.politikforen.net/showthread.php?186118


  8. #28
    Mitglied Benutzerbild von owl eye
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen PEGIDA

    hmmmm .... und was ist das hier ?
    Wer hat sich damals, 1997 zu den Studentenprotesten, hierüber aufgeregt ?
    Ermittelte der Staatsanwalt auch in diesem Fall ?




    Dieses Bild präsentierte auch damals der SPIEGEL => [Links nur für registrierte Nutzer]

    "Der SPIEGEL und die Galgen" ... => [Links nur für registrierte Nutzer]
    Toleranz ist die billigste Form der Feigheit !Henryk M. Broder
    "Fri ! Fri ! ... un denn Landluft un Landbrod un von morgens bet´s Abends en deipen Drunk frische Luft ..."
    Fritz Reuter ("Ut mine Festungstid", Kapitel 26; 1862) Mekelnborg-Vörpommern

  9. #29
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen PEGIDA

    Der "Galgenträger" ist nicht gerade eingeschüchtert und hat auch allerbeste anwaltliche Vertretung bekommen.

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    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

  10. #30
    Mitglied Benutzerbild von owl eye
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen PEGIDA

    ach ... und da fällt mir noch ein ...

    An genau dem selben Tag (12.10.2015) und zur selben Zeit marschierte eine Gegen-Demo
    zur Pegida hinter einem Banner auf, das mit einem brennenden Polizeiauto geziert war.

    In dem Fall (Androhung eines Brandanschlags gegen die Polizei) jedoch vermochte die
    Staatsanwaltschaft keinerlei Handlungsbedarf zu erkennen ...

    ... schon recht komisch, was man hier abzieht ... die Deutsche Justiz läßt
    wieder einmal viel "Willkürlichkeit" bei ihrer "Arbeit" durchblicken !



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