Es geht um Art.16a GG
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Demnach kann sich auf das Asylrecht nicht berufen, wer aus einem sicheren Drittland einreist.
Das sind alle Staaten rund um Deutschland.
Asyl ist eben im ersten sicheren Land der EU zu beantragen, und nicht in Deutschland. Es gibt kein Recht auf ein Wunschland.
Diese Vorschrift wird tausendfach gebrochen, oder in Merkels Worten: das Dublin-Abkommen wurde "ausgesetzt".
Strafrechtlich könnte sie wegen Schleuserei oder Beihilfe zur Schleuserei belangt werden. Denn das sind alles illegale Einreisen, und diese hat sie persönlich ermöglicht.
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Was ist eigentlich humanitär an dem Chaos, das Merkel in Europa angerichtet hat? Am ständigen Gesetzesbruch, und dass die Flüchtlinge jetzt vor dem LaGeSo erfrieren? Das habe ich noch nicht verstanden..aus humanitären Gründen (aus ihrer Sicht) Flüchtlingen die Einreise nach Deutschland gestatte,