nehmen wir mal an, ein Deutscher (es kann auch jemand anders sein) sitzt in irgendeiner Bananenrepublik für eine "Straftat", die bei uns nicht oder nur läppisch gering bestraft wird.
Oder nehmen wir an, dem Betroffenen drohe die Todesstrafe.
Ist es dann nach deutschem Recht erlaubt, wenn ich den Gefangenen mit Waffengewalt befreie und außer Landes bringe. Oder muss ich mit einer juristischen Verfolgung in Deutschland rechnen?