Es wird immer schlimmer gegen Deutsche vorgegangen. Jetzt ist sogar die CDU gegen Deutsche !!
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Man wollte sicherlich nur die betagte Nazioma vor irgendwelchen fremdländischen Einflüssen schützen...
Sozialismus verlangt Opferbereitschaft! Die Frau wird sich innerlich erfreut fühlen, zu wissen, dass sie diesen armen Menschen geholfen hat...
Die braunen Mothafuckas werden ihr dafür Einkäufe erledigen.
Bestimmt nicht! Der Eigentümer möchte nur seinen Profit maximieren, und das geht nun mal am besten wenn der Staat dafür gerade steht! Du als Eigentümer würdest bestimmt genauso handeln, da du aber ein armer Schlucker bist, bleibt dir nur die gespielte Empörung auf Kosten der Schwächsten übrig!
Ich finde dazu keine unabhängige Quelle. Zudem sind Eigenbedarfskündigungen an strenge Regeln gebunden. Unter anderem ist dabei folgendes zu beachten:
Mieter, die in einer fremden Wohnung leben, dürfen sich ebenso auf die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes berufen, wie der Eigentümer selbst. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az. 1 BvR 208/93). Aus diesem Grund kann ein Vermieter nur kündigen, wenn er dafür einen triftigen Grund hat – also beispielsweise die Immobilie für sich selbst nutzen will, oder „die Räume als Wohnung für seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt“. So steht es im Gesetz.
Noch strenger sind die Maßstäbe, wenn es darum geht, die Wohnung für Personen räumen zu lassen, mit denen der Eigentümer nicht verwandt ist – etwa Pflegepersonal oder Haushaltshilfen. Zwar kann es durchaus als Eigenbedarf zu qualifizieren sein, wenn Helferr in eine Wohnung einziehen sollten, um den Eigentümer oder dessen Verwandte zu versorgen. Steht jedoch im Haus noch eine andere geeignete Wohnung für das Pflegepersonal zur Verfügung, ist die Kündigung unwirksam (LG Koblenz, Az. 6 T 102/07).
Mehr noch, wenn ein wenn ein betagter Mieter oder ein altes Ehepaar nach mehreren Jahrzehnten seine Wohnung räumen soll, verlangen die Gerichte erhebliche Zugeständnisse zugunsten der Mieter. Denn der Eigenbedarf des Vermieters kann noch so eindeutig sein: Es gibt Konstellationen, in denen Mieter trotzdem in der Wohnung bleiben dürfen. Das ist immer dann der Fall, wenn „die vertragsmäßige Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Unter diesen Voraussetzungen können Mieter ihrem Rauswurf wirksam widersprechen – und die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu den bisherigen Konditionen verlangen. Wenn das Mietverhältnis bereits seit mehr als 30 Jahren besteht und die Mieter alt und gebrechlich sind, kann ein erzwungener Umzug eine unbillige Härte bedeuteten (KG Berlin, Az. 8 U 288/03).
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Ich würde mal annehmen, daß die Gemeinde mit ihrem Ansinnen vor Gericht gehörig auf die Nase fallen dürfte.
"Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."
Umberto Eco
Im Ausgleich dafür stellen sich die Gerichte vor Mieter, die ihre Miete nicht bezahlen, und verzögern Räumungsklagen wegen Mietschulden auf den Sankt-Nimmerleins-Tag, daß jeder Vermieter die Lust an der Vermietung verliert.
Na ja, die Rechtsanwälte für die säumigen Mieter zahlt ja der Staat!
Wenn so eine Räumung politisch erwünscht ist, gehts aber blitzschnell!
Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!
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