„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013
U.a. keine Blogs, deren Geschichten auf von den Betroffenen selber verbreiteten, unverifizierten Behauptungen basieren wie in diesem Falle (und solche Polemik wie "Lügenpresse" kannste dir sparen, das ist ein Herstellen einer sog. "[Links nur für registrierte Nutzer]", nix weiter).
Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
Mitglied der Fraktion der Liberalen
Sowohl der ältere Arbeitslose als auch der notorische Arbeitsverweigerer hat ein Existenzrecht!
Am Existenzminimum darf m.E. überhaupt nichts gekürzt werden. Alles was darüber hinaus geht, könnte gekürzt werden, aber H4 deckt ohnehin nur das Notwendigste ab.
Aber ich kein Jurist, sondern bloß ein Humanist.
Angebot und Nachfrage...das ist es, worauf ihr Menschen des nächsten Jahrhunderts stolz sein werdet. Friedrich Nietzsche
Für jemanden, der in Deutschland als Teil der deutschen Gesellschaft in die Hartz4-Falle gerutscht ist, ist der erhaltene monatliche Betrag eine staatliche Verarsche.
Für einen Asylanten ist der erhaltene monatliche Betrag das Elysium, da ihm zudem alle Lebenshaltungskosten übernommen werden.
BILD: Das verlogene Geschäft mit den Asylanten
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Wie viel Geld bekommt ein Flüchtling?
In der Erstaufnahmeeinrichtung erhält der Flüchtling Sachleistungen, zum Beispiel Verpflegung, Putzmittel, Kleidung. Nach 15 Monaten gibt es 352 Euro pro Monat, die Kosten für Wohnung und Heizung werden zusätzlich übernommen. Dies entspricht dem Sozialhilfeniveau.
Finazamt geht dafür gar nicht!
Schließlich beschäftigt die ARGE ihre Sachbearbeiter doch in befristeten Arbeitsverhältnissen, damit der Arbeitseifer auch auf Behördenniveau angehoben wird.
Jedenfalls wissen die Sachbearbeiter ganz genau, daß sie in spätestens 2 Jahren auf der anderen Seite des Schreibtischs sitzen!
Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!
Ja, der Fall, der aber nur am Rande erwähnt wird, der Tod eines psychisch Kranken. Daß seine Mutter zu dem Zeitpunkt schon verhungert war, wird aber nicht erwähnt.
Keine Kenntnis hatte ich dagegen von dem Fall, um den der Artikel sich eigentlich dreht; den Hungertod einer Mutter mit Kind, die ebenfalls sanktioniert wurde. Dieser Fall kam nicht in der Presse und er ist aus dem Jahr 2011.
Wenn ich aber lese, daß die Konsequenz zumindest einer Gemeinde, nämlich Speyer, jetzt darin besteht, O-Ton:
In Speyer z.B. würden mittlerweile Hilfebezieher nach massiven Leistungskürzungen grundsätzlich persönlich aufgesucht.
muß ich mich schon wundern. Was soll der Besuch bringen? Doch nicht etwa die Rücknahme der Sanktionen und damit die Zahlung der ausstehenden Miete oder die Butter im Kühlschrank?
Diese Vorgehensweise ist mehr als zynisch. "Guten Tag, ich bin der Sozialamtsarbeiter und möchte wissen, wie es Ihnen nun geht?" "Wie, Sie haben eine Kündigung erhalten? Ja, da können wir auch nichts machen. Sie können ja Lebensmittelgutscheine beantragen, aber vor dem Wochenende werden sie keinen Termin mehr auf dem Amt erhalten."
Andere Variante. Der mit 70 Prozent der Leistungen sanktionierte Hartz-IV-Bezieher ist zum Zeitpunkt des unangekündigten Besuches nicht daheim. Ein kleiner Vermerk in der Akte und die Leistungen werden noch einmal um 30 Prozent gekürzt. Leistungsempfänger hielt sich nicht im Stadtgebiet auf und verließ unerlaubt die Wohnung (Letzteres natürlich überspitzt, allerdings nur in der Begründung, nicht in den Handlungen der Ämter, denn die Sanktion würde wirklich verhängt werden).
Komischerweise ist man bei Sozialbetrügern, wenn diese neu im Land sind, nicht annähernd so pingelig!
Bild lügt die Zahlen nach unten. Der Hartz-IV-Satz ist höher und solange die Herrschaften in Asylbewerberunterkünften untergebracht sind, selbst wenn diese Unterkünfte ausgelagert sind und aus Wohnungen bestehen (d.h. wenn der Staat Wohnimmobilien erworben oder gemietet hat und die Wohnungen Asylbewerbern zur Verfügung stellt, solange es sich um ein Haus oder einen größeren Teil eines Hauses handelt) werden die Pauschbeträge so angesetzt, daß der Asylbewerber auf jeden Fall auf sein Taschengeld von 140,-- Euro im Monat kommt. Einige Gemeinden zahlen sogar die Stromkosten auch dann, wenn die Asylbewerber bereits in eigenen Wohnungen wohnen. Die Stadt Köln macht dies zum Beispiel.
Die Juristen beschäftigen sich auf diesem Gebiet im Moment ja nur damit, ob ein Gesetz ein Gesetz und eine Bestimmung eine Bestimmung ist, und ob entweder ein Gesetz oder eine Bestimmung oder eine Handlungsanweisung das Vorgehen der Behörden abdeckt.
Nicht etwa, ob die Gesetze oder Bestimmungen oder Handlungsanweisungen überhaupt rechtens sind.
In dem Zusammenhang denke man auch mal an die Rentenreformen, die keinen Bestandsschutz vorsehen (auch auf rotgrünem Mist gewachsen)
oder die Reform der Unterhaltsregelungen, die ebenfalls kein Bestandsrecht vorsehen, auch nicht für Goldjubilare, dafür aber im Zuge der Unterhaltsregelungen den Betreuungsunterhalt für Diskomiezen einführten, die nach einem One-Night-Stand schwanger geworden sind (ebenfalls auf rotgrünem Mist gewachsen)
und deswegen behaupte ich, daß diese rechtsfreien Räume und die damit verbundenen Zumutungen durchaus gewollt sind. Dank an Schröder und Fischer!
Aktueller Kalenderspruch: it’s hard to imagine someone turning off all ability to reason. (Waterman1000, youtube, gefunden 120524)
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