Ja, das könnte es. Hierzu reicht aber ein Blick in die deutsche Geschichte, um zu erkennen, daß das deutsche Volk hierzu nicht oder nur ansatzweise in der Lage war. Wir sollten bedenken, daß - auch wenn die Aufklärung in Preußen einiges verbessert hat - Gesamtdeutschland bis zum Wiener Kongress noch quasi-absolutistisch regiert wurde. In einigen Reichsländern existierte sogar noch die Lehensherrschaft bis ins 19. Jahrhundert. Nach der Restauration waren zwar die allzu offensichtlichen Niederträchtigkeiten offiziell verschwunden - tauchten aber wieder, verbrämt durch schöne Worte, in Form von Gesetzen, Vorschriften, Gängelungen und Haßkampagnen auf. Diejenigen, die die Schnauze voll hatten, verließen Deutschland von Bremerhaven in die ganze Welt, speziell in die USA. Die Hoffnungslosigkeit und Enttäuschung nach der gescheiterten Revolution von 1848 und der Reichsgründung 1871 mündete in den größten Auswanderungswellen der deutschen Geschichte. Die Verbliebenen wurden Untertanen. Und sie sind es bis heute überwiegend geblieben. Den Freiheitsbegriff hat der Durchschnittsdeutsche bis heute nicht verstanden. Er pendelt immer zwischen Anarchie und bedingungslosem Gehorsam. Und so haben die Politiker mit uns immer leichtes Spiel gehabt. Deswegen: Nein, das deutsche Volk wird sein Schicksal niemals selbst in die Hand nehmen können. Was sollte denn der Lehensherr....Verzeihung....der Beamte hinterm Schalter von mir denken....
Ich sehe Deinen Punkt, hätte den aber gerne in einer EU-Verfassung umgesetzt. Das Subsidiaritätsprinzip ist ohnehin schon im EU-Recht vorhanden, bedarf aber unbedingt einer Neugestaltung und Präzisierung.
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Derzeit hat die Kommission (also eine nicht gewählte Institution) die Aufgabe, die Umsetzung des Prinzips zu gewährleisten, die nationalen Parlamente haben ein Vetorecht. Klingt erst mal gut, ist es aber nicht. Nach meiner Auffassung müssten die nationalen, besser noch die regionalen Parlamente (also z.B. die Landtage) explizit zustimmen.
Ebenso wichtig: Ein Legislativrecht darf nur und ausschließlich dem Parlament zustehen. Das wäre eine Umkehrung der aktuellen Verhältnisse, die das Prinzip der Gewaltenteilung grob mißachten.
„Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)
Das ist aber der normale(!) Weg zu einer Verfassung. Das GG enthält zwei Neuheiten einer Verfassung: Der "Not Aus Knopf" wie du sagst und dass es auf die Übernahme bestimmter Artikel pocht!
Eine neue Verfassung ohne "garantierte Meinungsfreiheit" (was auch immer das sein soll) wäre ihm Rahmen des GG nicht denkbar.
Gehst du zum Griechen, vergiss die Peitsche nicht!
Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
Mitglied der Fraktion der Liberalen
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