Eine einfache Antwort von einem Zeitzeugen. Wenn ich mehr dazu schreiben würde, das würde Leute wie GSCH und Gehirnnutzer verunsichern.
Wir wollen doch nicht das Weltbild einfacher Menschen in Schieflage bringen, oder?
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Das Grundgesetz war und ist eine provisorische Verfassung, genauer die „Organisationsform einer Modalität einer Fremdherrschaft".
Carlo Schmid erklärt das ausgezeichnet:
Er wachte ehrfürchtig über sich selbst und wandte ernst das Gesicht nach Süden, nichts weiter!
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Nicht ganz.
Als die Alliierten und die kleinen Nachbarn 1948 die Grundzüge einer Verfassung auf der Londoner Außenministerkonferenz (wohlgemerkt: ohne deutsche Anwesenheit, Beteiligung, Mitsprache, Input) festlegten, war es nur ein Provisorium. Das ist es bis heute, da nicht vom deutschen Volk freier und geheimer Wahl abgesegnet. Eine Verfassung gilt theoretisch ewig und vom Volk akzeptiert bzw. abgesegnet.
Hätte man 1990 Rückgrat gehabt, hätte man das Volk abstimmen lassen können. Ich bin mir sicher, damals hätte es eine klare Mehrheit (mit der Erinnerung an die fast grenzenlosen Freiheiten, die wir in der Bonner Republik genossen) dafür gegeben. Chance vertan. Nun hat man ein Provisorium.
Wichtig ist auch der Unterschied zwischen "Grundgesetz" und "Grundgesetz" und "Grundgesetz". Einige Staaten haben Verfassungen, die "Grundgesetz" heissen. Andere haben keine Verfassung im engeren Sinne, aber eine Reihe wichtiger Grundgesetze, die zusammen sowas wie die Verfassung im weiteren Sinne bilden. Und dann gibt es noch das "Grundgesetz" als Verfassungsersatz für "unvollständige" Staaten, wie die Bundesrepublik '49 einer war.
Aktueller Kalenderspruch: it’s hard to imagine someone turning off all ability to reason. (Waterman1000, youtube, gefunden 120524)
Im Einigungsvertrag ([Links nur für registrierte Nutzer]) ist folgender Passus zu finden:
Das Thema wurde nicht angegangen und die Junta hat es einfach unter den Tisch fallen lassen. War ja nur eine Empfehlung ..Art 5
Künftige Verfassungsänderungen
Die Regierungen der beiden Vertragsparteien empfehlen den gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands, sich innerhalb von zwei Jahren mit den im Zusammenhang mit der deutschen Einigung aufgeworfenen Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes zu befassen, insbesondere
[...]
- mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung.
Er wachte ehrfürchtig über sich selbst und wandte ernst das Gesicht nach Süden, nichts weiter!
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Japan hat keinen Friedensvertrag mit Russland, ist aber ohne Zweifel souverän und hat auch eine Verfassung. Ein Staat kann sehr wohl Krieg führen und souverän sein - oder war Deutschland ab 1939 und vor der Besatzung nicht souverän? Ist Südkorea nicht souverän? Die sind de jure auch im Krieg.
Dass man eine Verfassung in Deutschland auch "Grundgesetz" nennt, lässt sich über Jahrhunderte zurückverfolgen. Das Wort trifft die Sache ja auch völlig korrekt. Beides ist synonym.
Du hast jetzt vergessen, daß Japan mit den amerikanischen Besatzern 1952 einen Friedensvertrag geschlossen hat und nur deswegen seine Souveränität zurückgewinnen konnte. Mit den Russen gibt es aktuelle Verhandlungen über einen Friedensvertrag.
Insofern ist dein Beispiel schlecht gewählt.
Er wachte ehrfürchtig über sich selbst und wandte ernst das Gesicht nach Süden, nichts weiter!
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Er hat noch niemals die entscheidenden Fragen beantwortet. Carlo Schmidts Stellungnahme ist für ihn irrelevant, da er in seinem Größenwahn glaubt, GSCH ist der einzige wahre Held, der die Oberhoheit über die Begriffe hat.
Sein Führungsoffizier gibt ihm das vor...
Daher sind sinnvolle Auseinandersetzungen mit ihm sinnlos.
In der Aussage, auf die ich eingegangen bin, war eine solche Einschränkung nicht enthalten. Auch gibt es noch lange keine regelrechten Verhandlungen zwischen Russland und Japan, nur Sondierungen. Die aber gab es immer wieder, sie scheiterten jedoch stets an der unnachgiebigen Haltung der UdSSR / Russlands in der Frage der umstrittenen Inseln. Ein Vertrag scheint noch in recht weiter Ferne zu liegen.
Wie steht es mit Korea? Im Zweiten Weltkrieg war es ein Teil Japans, wurde 1945 aber unabhängig. Am Vertrag von San Francisco war es daher nicht beteiligt. Ein eigener Friedensvertrag mit den Alliierten wurde weder vor der Teilung noch danach von einem der beiden Teile geschlossen.
Auch der Krieg zwischen Nord- und Südkorea wurde nie förmlich beendet (allerdings gab es auch nie eine förmliche Kriegserklärung). Das sind gleich zwei offene Rechnungen. Wie sieht es nun dort mit der Souveränität aus?
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