ARD-Faktenchecker erfinden selber ein Zitat und beharren darauf

Urs P. Gasche / 10.11.2022 Sie gaben den Fehler weder zu noch entschuldigten sie sich. Vielmehr musste ein Gericht den Faktencheckern die Leviten lesen.

Die ARD-Faktenfinder hatten Julian Reichelt vom Youtube-Kanal «Achtung, Reichelt!» vorgeworfen, er stehe in der «Nähe zur verschwörungsideologischen Szene» und habe behauptet, die Grünen wollten eine «Klimadiktatur» errichten.

Dieses in Anführungszeichen gesetzte Zitat war falsch. Das Wort «Klimadiktatur» hat Reichelt im Zusammenhang mit den Grünen nie in den Mund genommen. Doch die ARD-Faktenchecker wollten den Fehler nicht einsehen und verteidigten sich mit einem Anwalt. Allerdings vergeblich: Das Landgericht Hamburg musste die Faktenchecker belehren, dass wörtliche Zitate, die in «Anführungszeichen» wiedergegeben werden, stimmen müssen. Es genüge nicht, dass Reichelt sich selber als «politischen Gegner der Grünen» bezeichne.

Das Gericht wörtlich

«Der unvoreingenommene und verständige Leser versteht die beanstandete Passage dahin, dass ein Zitat wiedergegeben wird.»

Es werde aus dem Zusammenhang klar, dass es sich um ein Zitat von Reichelt gehandelt haben soll. Schliesslich belehrt das Gericht die ARD-Faktenchecker juristisch:

«Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs schützt das Recht am eigenen Wort als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts den Einzelnen davor, dass ihm Äusserungen zugeschrieben werden, die er nicht getan hat (BGH, Urt. V. 21.6.2011 – VI ZR 262/09. NJW 2011, 3516 Rn 11)»

Die ARD-Faktenchecker rechtfertigten ihr falsches Zitat vor Gericht damit, Reichelt habe «sich wiederholt mit absolut vergleichbaren Formulierungen äusserst kritisch gegenüber den Grünen geäussert». Die «an Verunglimpfung grenzende Anti-Grünen-Polemik» sei «ja geradezu Markenkern der öffentlichen Positionierung» von Reichelt.

Reichelt freut sich über das Gerichtsurteil und kommentiert auf seinem Youtube-Kanal genüsslich: «Wer sich über die Grünen kritisch äussert, muss also [nach Ansicht der Faktenchecker] damit leben, dass man Lügen über ihn verbreitet […] Diese Faktenfinder sind Fakten-Erfinder.»

Falls die Faktenchecker das falsche Zitat weiter verbreiten sollten, müssen sie laut Gerichtsurteil mit einer Geldstrafe von bis zu 250‘000 Euro oder einer Haft von zwei Jahren rechnen.

Als Folge des Urteils hat die ARD-Tagesschau online beim Wort «Klimadiktatur» lediglich die Anführungszeichen gestrichen. Wörtlich schreiben die ARD-Faktenfinder zu Reichelts Youtube-Kanal: «Inhaltlich bedient Reichelt ähnliche Feindbilder der Szene: Grüne, die durch eine Klimadiktatur das Leben der Deutschen einschränken, öffentlich-rechtliche Medien, die vom Staat gesteuert werden, oder Zwangsimpfungen gegen das Coronavirus.»

Tatsächlich teilt Julian Reichelt gerne heftig aus und kritisiert beispielsweise den «linken Gesinnungswahnsinn» oder die «korrupte ARD». Im Jahr 2016 hatte der deutsche Presserat gegen Reichelt eine «Missbilligung» ausgesprochen, weil er auf Bild.de Russland fälschlicherweise vorwarf, einen Waffenstillstand in Syrien gebrochen zu haben.

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