Nun Rüganer, ich kann über jede Einkaufsliste Friedensvertrag schreiben, trotzdem wird aus der Einkaufsliste kein Friedensvertrag, sondern erst die Regelungen, die er enthält machen ihn zum Friedensvertrag.
Kann man den Regelungen des 2+4 Vertrages absprechen, das sie friedensvertragliche Regelungen sind, bzw. das es andere Regelungen sind, als die, die ein Friedensvertrag enthält.
Rüganer, hier werden Feststellungen getroffen, ohne Grundlage:
Wenn ein Friedensvertrag, Friedensvertrag heißen muss, dann muss sich diese Bedingung entweder irgendwo niedergeschrieben befinden oder sich von etwas ableiten lassen.
Wenn ein Friedensvertrag bestimmte Regelungen enthalten muss, müsste diese Bedigung in gleicher Weise niedergeschrieben sein bzw. von etwas ableiten lassen.
Ich spar mir weitere Ausführungen, denn man kann es auf eine Frage zusammenfassen:
Ist die Annahme "Wenn etwas nicht gemacht wird, kann es nicht gemacht werden" ein Naturgesetz?!?
Nämlich um diese Prämisse dreht sich alles.
Mir wird hier Paragraphenreiterei vorgeworfen, weil ich auf der Basis des Rechtes und des Völkerrechtes argumentiere. Wenn wir uns also noch im Kriegszustand befinden und einen Friedenvertrag brauchen, dann ist es eine Frage des Rechtes, weil es sich um einen völkerrechtlichen Status handelt.
Rüganer, du magst meine Aussagen anzweifeln, aber kannst mir nicht vorwerfen, das ich meine Aussagen nicht belege.
Nun dich stört das Wörtchen kann, in den Ausführungen, was durchaus berechtigt ist, aber dann muss auch eine Ausführung kommen warum die aufgeführten Möglichkeiten von der Erklärung und den diplomatischen Beziehungen nicht auf Deutschland zutreffen und der Beschluss des US-Kongresses und die Proklamation des Presidenten keine Bedeutung haben.
Wenn dieser Beschluss keine Bedeutung hat, weil Teil einer Verschwörung, warum sind dann nicht sämtliche Beschlüsse des Kongresses oder die Existenz der USA eine Verschwörung?
Rüganer, ich belege meine Argumentation und es ist dein gutes Recht sie trotzdem anzuzweifeln, aber wenn ich etwas Belege, dann kann man auch erwarten das die Gegenargumentation auch etwas belegt.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Rüganer, das Nato-Truppenstatut sowie das Zusatzabkommen dazu haben Kündigungsoptionen, das heißt, die Anwesenheit hier hat eine rechtliche Grundlage.
Zwar kann man in Frage stellen, ob eine Kündigung dieser Abkommen für Deutschland trotzdem nicht möglich ist, aber dann kannst du jeden Vertrag mit Deutschland in Frage stellen, also auch einen sogenannten Friedensvertrag und dann erübrigt sich die ganze Diskussion.
Sorry, wenn du auf der einen Seite die rechtlich Anerkennung in Frage stellst, kannst du auf der anderen Seite nicht die rechtliche Anerkennung als gegeben ansehen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
>>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<
Was willst du eigentlich? Ich habe meine Argumentation doch belegt. Wenn du sagst, dass jeder andere Vertrag die gleiche Wirkung wie ein Friedensvertrag haben kann, dann bedeutet das nicht, dass jeder Vertrag auch immer die gleiche Wirkung hat. Er kann diese Wirkung haben, muss es aber nicht. Was ist daran so schwer zu verstehen?
Solange es nicht eindeutig geklärt ist, dass dieser Vertrag die gleiche Wirkung wie ein Friedensvertrag hat, kannst du dich auch auf den Kopf stellen und weiterhin behaupten, dass es so ist wie du es sagst. Dennoch werde ich immer daran zweifeln, solange dieser Fall nicht eindeutig geklärt ist. Warum sollte ich mich der Einschätzung eines Hobbyjuristen anschließen? Wenn ich wissen will, wie man ein Schwein schlachtet, werde ich doch auch keinen Bankangestellten um Rat fragen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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ABAS ist hier bekannt dafür, dass er aus Werbe- und Motivationsgründen ein wenig auf die Kacke haut (Tschakka-Zweckoptimismus) und er insgeheim in etwa genauso fest an seine Ausführungen glaubt, wie Matteschitz daran glaubt, dass sein Gesöff Flügel verleiht aber öffentlich trotzdem immer dazu stehen würde. Das ist aber nicht das Problem, sondern einfach nur sein Stilmittel. Man muss es einzuordnen wissen.
Dass gerade dir, bekannt für sein Auge für Details jeglicher Art und Powerdifferenzierer vor dem Herrn, das noch nicht aufgefallen ist, enttäuscht mich jetzt ein wenig.
Da Deutschland nach international gueltigen Voelkerrecht keinen
formell gueltigen Friedensvertrag hat existiert in Deutschland
keine Regierung, ist Deutschland kein souveraener Staat und
auch das Grundgesetz ist nicht gueltig. Auch alle Wahlen die in
der Nachkriegszeit bis heute stattgefunden haben sind ungueltig
weilen nur bei Wahlen in Friedenszeiten der Willen des Volkes
wiedergespiegelt wird.
Damit ist auch der NATO Vertrag, der von keiner legitimierten
Regierung sondern von der Besatzerverwaltung unterzeichnet
worden ist ungueltig.
Du machst es Dir mit dem Verstaendnis selbst schwer und daher
gebe ich Dir noch ein rechtlich einwandfreies und ueberzeugendes
Beispiel an der Voelkerrechtslage der Ukraine:
Die US haben die legitimierte Regierung der Ukriane weggeputscht
und eine US Militaerjunta mit einer Oligarchemarionette errichtet.
Die USA befinden sich in einem asymmetrisch gefuehrten Krieg der
rechtliche betrachtet nicht den Status eines Krieges hat.
Nach Voelkerrecht existiert weiter die legitimierte Regierung der
Ukraine die in Russland im Exil ist. Die Vertraege ueber Absetzung
der Regierung der Ukraine durch die US Miliataerjunta sind rechtlich
ungueltig weil sie unter Drohung und Noetigung von der offiziellen
Regierung unterzeichnet worden sind.
Die von den Putschisten der US Militaerjunta veranstalteten Wahlen
sind rechtlich ungueltig weil sie unter Buergerkriegsumstaenden
stattgefunden haben und nicht von der formell legitimierten Regierung
der Ukraine abgehalten worden sind.
Alle Vertraege die zwischen der US Militaerjunta und der EU nach
dem Putsch konkraktiert wurden sind formalrechtlich ungueltig.
Was in materieller Gestaltung in den Vertraegen vereinbart wurde
und schriftlich von den Vertragspartner fixiert steht ist unbedeutend!
Die EU haette sich mit der Gaunerbande aus US Besatzern und der
ukrainischen Oligarchie niemals ein einen Tisch setzten duerfen, weil
man mit Verbrechern keine formell gueltigen Vertraege abschliessen
kann.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
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