User in diesem Thread gebannt : Tantalit |
Ach komm, du wolltest doch nur allen unter die Nase reiben das du privat krankenversichert bist und ne "AMEX" besitzt, gelle.
Das Ihr privatversicherten das Solidarsystem unverhältnißmäßig belastet fällt jedem auf der sich näher damit beschäftigt von daher ist das schon OK nur Bares ist wahres.
@ BL: Sofern Du ernsthafte Schmerzen hattest, war das eine Straftat (unterlassene Hilfeleistung), und an Deiner Stelle hätte ich den Kollegen per Staatsanwalt durch die Mangel gedreht.
Im Übrigen rechnet praktisch jeder Arzt/ZA über eine Factoringgesellschaft ab, und da es ist eine Sache von Sekunden, die Bonität eines Unbekannten zu checken. Trotzdem gilt: Auch einem erkennbar Zahlungsunfähigen ist in einem echten Notfall Hilfe zu gewähren, wobei Notfall Schmerzen heißt, nicht "ich habe da eine scharfe Kante".
"When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson
"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde einfach heraus, wen du nicht kritisieren darfst."Voltaire (1694-1778
Ich erkläre nochmal die Prozedur, wie sie hier läuft:
a) Patient wird aufgefordert, einer Abtretung meiner Ansprüche aus Privatrechnungen (also PKV-Patienten oder Zuzahlungen für GKV-Patienten) zuzustimmen.
Falls nein (< 1%): Vorauskasse bei Leistungen, die einen Eigenanteil auslösen.
Falls ja:
b) Bonitätscheck.
Falls positiv (93%): Alles easy, Rechnungen werden gestellt, garantiert (bis 10k) und von der Factoringgesellschaft ausgezahlt (abzügl. 3,5% Gebühr).
Falls negativ (7%): Vorauskasse bei Leistungen, die einen Eigenanteil auslösen.
Wie gesagt: Davon ausgenommen sind echte Notfälle, bei denen auch ohne Honorar behandelt werden muß. Da das aber sehr selten vorkommt und der Verlust keinen Hungerleider trifft, ist das verkraftbar (nebenbei arbeite ich sowieso manchmal ehrenamtlich).
"When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson
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