Der Verpflegunssatz in Hartz IV für ein Kind unter 6 Jahren liegt bei 2,30€.
Der für einen Hund im Polizeidienst 6,80€ ...
Der Verpflegunssatz in Hartz IV für ein Kind unter 6 Jahren liegt bei 2,30€.
Der für einen Hund im Polizeidienst 6,80€ ...
Ein Hund im Polizeidienst muss sich mit Drogennegern, Zigeunern und sonstigem Gesocks rumärgern. Dafür braucht er ordentliches Futter.
Stimmt schon, aber Kinder befinden sich im Wachstum, sie brauchen ausgewogene und ausreichende Ernährung. Wenn ich aber davon ausgehe, dass man ja nicht für das Kind alleine kocht, sondern für zwei oder mehr Personen, dann dürfte dieser Betrag ausreichen. Maßgeblich ist natürlich, dass man selber kocht und frische Lebensmittel kauft.
Wer nicht genießt, ist ungenießbar.
Der Hund arbeitet ja auch für sein Geld. HahHa... ok, das ist gemein. Die Gesetzeslage verbietet schließlich Kinderarbeit und nimmt den Kindern damit die Möglichkeit, eigenes Einkommen zu erwirtschaften. Ein Unding, übrigens.
Junge Alternative.
Mit einem Verpflegungssatz von 2,30 Euro pro Kind habe ich grundsätzlich erstmal kein Problem.
Ein Problem habe ich mit dem Gefühl, er könnte durchaus auch dann dort liegen, wär er nach bestem Wissen und Gewissen bei 2,50 oder 3,20 anzusetzen.
Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
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