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Das kann sie gar nicht.
Zeig mir einmal die Quelle. Merkel kann nicht im Alleingang ein Bundesgesetz "aussetzen".
Das kann sie nur in einer Diktatur, die sie wohl anstrebt.
Jetzt wird es aber interessant. Auf die Quelle bin ich gespannt.
Vielmehr sind das illegale Weisungen. Merkel gehört längst verhaftet.
Nicht einmal Hitler hat Gesetze "ausgesetzt". Der hat sich wenigstens ein Ermächtigungsgesetz beschafft.
Soviel Restanstand sollte Merkel auch besitzen, dass sie den Schein des Rechtsstaats wahrt.
Die Wahrheit ist wie ein Löwe. Man muss sie nicht verteidigen. Lass sie einfach los. Sie wird sich selbst verteidigen.
Merkel kann noch viel mehr. Sie hat sich nicht strafbar gemacht. Okay, du bist juristisch unbeleckt.
Die Strafbarkeit nach § 96 AufenthaltsG steht eben in keinem krassen Missverhältnis zur Exekutive. Es muss auch keine Änderung des AufenthaltsG herhalten, um die Kanzlerin straflos zu stellen. Ich weiß, das verstehst du nicht, aber vielleicht liest ja einer mit, der es versteht, der kann es dir dann erklären. Fakt ist und war das Feststecken der Flüchtlinge in UNGARN und auf dem Balkan. Die daraus resultierenden Handlungen sind natürlich erlaubt. In dieser Situation wurde auf Einreise - Dokumente verzichtet, weshalb es auch keinen illegalen Grenzübertritt geben konnte. Unerlaubte Einreise ist direkt gekoppelt an die Passpflicht. Diese ist auch Unglücksfällen wie Katastrophen etc. ausgesetzt ohne verfassungswidrig zu sein. Bei den Kriegsgebieten um Syrien , Irak und Afghanistan handelt es sich um Flüchtlingskatastrophen, die einen Verzicht auf Pass-und Visumspflicht oder ähnliches durchaus rechtfertigen. Du merkst also, wie deine "Argumentation" immer stärker in sich zusammenfällt? Ich kann gerne noch weitermachen, dann wird es aber zusehends schlimmer für dich. Halte dich doch an die AfD. Die haben eine Anzeige gegen Merkel erstattet ohne jegliche Aussicht auf Erfolg.
Nun gut, ich habe 2 juristische Abschlüsse, irgendwann einmal gemacht. Zugegeben, lange her.
Und du bist ein typischer Schwachkopf mit Migrationshintergrund, der nur dummes Zeug redet.
Merkel kann kein Gesetz aussetzen. Es findet permanenter Rechtsbruch im Ausländerrecht statt. Ob sie sich persönlich strafbar gemacht hat, das müssen andere entscheiden. Die entsprechenden Beamten machen sich strafbar, wenn sie illegale Einreisen nicht verfolgen.
118.185 Anzeigen wegen unerlaubter Einreise, in diesem Jahr. Da Merkel dies fördert, unterstützt, zulässt, hat sie sich strafbar gemacht. In meinen Augen.
Andere müssen das entscheiden.
Die Wahrheit ist wie ein Löwe. Man muss sie nicht verteidigen. Lass sie einfach los. Sie wird sich selbst verteidigen.
Nein, sie hat sich nicht strafbar gemacht. Flüchtlinge, die von der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden, fallen nicht unter eine bestimmte Problematik, das hatte ich dir doch versucht zu erklären. Offensichtlich wolltest du es nicht lesen.
Okay, hier noch mal zum besseren Verständnis.
Flüchtlinge, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen und von der BRD aufgenommen werden, wie im nachliegenden Fall, müssen nicht an der Grenze zurückgeschoben werden. Sie fallen weder unter das Asylverfahrensgesetz, noch haben sie ein Arbeitsverbot. Die Dublin-VO greifen also für Flüchtlinge aus Syrien nicht. Du bist auf dem falschen Dampfer, aber ganz gewaltig.Die Strafbarkeit nach § 96 AufenthaltsG steht eben in keinem krassen Missverhältnis zur Exekutive. Es muss auch keine Änderung des AufenthaltsG herhalten, um die Kanzlerin straflos zu stellen. Ich weiß, das verstehst du nicht, aber vielleicht liest ja einer mit, der es versteht, der kann es dir dann erklären. Fakt ist und war das Feststecken der Flüchtlinge in UNGARN und auf dem Balkan. Die daraus resultierenden Handlungen sind natürlich erlaubt. In dieser Situation wurde auf Einreise - Dokumente verzichtet, weshalb es auch keinen illegalen Grenzübertritt geben konnte. Unerlaubte Einreise ist direkt gekoppelt an die Passpflicht. Diese ist auch Unglücksfällen wie Katastrophen etc. ausgesetzt ohne verfassungswidrig zu sein. Bei den Kriegsgebieten um Syrien , Irak und Afghanistan handelt es sich um Flüchtlingskatastrophen, die einen Verzicht auf Pass-und Visumspflicht oder ähnliches durchaus rechtfertigen. Du merkst also, wie deine "Argumentation" immer stärker in sich zusammenfällt? Ich kann gerne noch weitermachen, dann wird es aber zusehends schlimmer für dich. Halte dich doch an die AfD. Die haben eine Anzeige gegen Merkel erstattet ohne jegliche Aussicht auf Erfolg.
Fazit!
Der Grenzübertritt durch Flüchtlinge aus Syrien erfolgt nicht illegal, wie hier vielfach behauptet wird. Es handelt sich um keine unerlaubte Einreise gem. §14 AufenthaltsG. Es handelt sich auch um keine rechtswidrige Handlung nach §95 AufenthaltsG. Somit ist auch die Hilfe zur Einreise keine rechtswidrige Handlung. Die Situation im Herkunftsland kann man getrost als Katastrophe bezeichnen. Vielleicht vergegenwärtigst du dir mal, dass auch im Kanzleramt Juristen arbeiten, die dafür bezahlt werden, dass die Kanzlerin eben nicht das Gesetz bricht. Denk mal drüber nach. Wenn die BRD bereit ist, die Flüchtlinge aufzunehmen, verstoßen sie gegen kein Gesetz, auch wenn manche Zeitung das so schreibt. Sie sind keine "Schleuser" wie das hier suggeriert werden soll.
Ich kann dir sagen, womit Merkel eindeutig gegen geltendes Recht verstößt: Mit der pauschalen Asylgewährung für Syrer.
Es gibt kein pauschales Asyl. Asyl ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Genfer Flüchtlingskonvention kennt kein pauschales Asyl, auch nicht für Bürgerkriegsflüchtlinge. Ein Bürgerkrieg allein gibt kein Recht auf Asyl.
Das ist also eindeutig rechtswidrig, und das wissen auch die Beamten. Das haben sie längst zugegeben.
Die Verfahrenspraxis für Asyl ist im Moment eindeutig rechtswidrig. Es genügt teilweise die Behauptung, man sei Syrer.
Im Übrigen kenne ich inzwischen die Meinungen der Juristen Schachtschneider und von Münch (sagt dir vielleicht etwas).
Die halten Merkels Politik eindeutig für verfassungswidrig.
Ebenso der Präsident des Thüringischen Verfassungsschutzes.
Ihre Strafbarkeit dürfte an anderen Voraussetzungen scheitern. Vor allem wird das sowieso einfach eingestellt.
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Im Innenministerium kursiert derzeit ein Papier, darin heißt es:
Viele Beamte halten die Anweisungen der Bundesregierung also für rechtswidrig."Wir brauchen als Erstes die Wiederherstellung gesetzmäßiger Zustände. Die Bundespolizei darf nicht weiter von der Bundesregierung daran gehindert werden, Ausländer, die ohne Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen wollen, zurückzuweisen", formuliert ein hochrangiger Sicherheitsmann aus dem Bundesapparat. Und fügt hinzu: "Die Bundespolizei ist hierzu nach dem Aufenthaltsrecht verpflichtet; gegenteilige Weisungen der Bundesregierung sind rechtswidrig."
Quelle:
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Die Wahrheit ist wie ein Löwe. Man muss sie nicht verteidigen. Lass sie einfach los. Sie wird sich selbst verteidigen.
Nur zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Menschliche Dummheit.
Beim Universum bin ich mir nicht sicher.
Einstein
Eben hatte ich noch versucht dir zu erklären, dass bei Bürgerkriegsflüchtlingen keine illegale Einreise vorliegt, jetzt gebe ich diesen Plan auf. Du bist einfach zu einfältig, um das begreifen zu können. Ein Bürgerkrieg gibt überhaupt kein Recht auf Asyl, weshalb die Syrer ja auch eine Duldung erhalten. Die über den Ablauf des Asylverfahrens hinaus gewährt wird, bis sich die Situation im Herkunftsland nachhaltig gebessert hat. Ich beziehe mich jetzt expressis verbis auf die Syrer. Um die geht es auch, denn die Hauptlast kam von da. Das Asylverfahren läuft über Asylgewährung nach dem GFK. Und wird negativ beschieden.
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