Zitat von
Zirrus
Selten habe ich solch einen Schwachsinn gelesen. Wie kommst du Pfeife darauf, dass Deutschland nicht souverän sei?
Im Jahre 1951 erklärten die Westmächte den Krieg mit Deutschland in einseitiger Erklärung für beendet. Das gleiche tat die damalige Sowjetunion 1955.
Am 2. Oktober 1990 erklärten die vier Alliierten, dass die Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands an ausgesetzt werden, bis sie durch die Ratifizierung des Zwei-plus-Vier-Vertrages ganz abgeschafft werden.
Am 15. März 1991 tritt der Zwei-plus-Vier-Vertrag nach der Ratifizierung durch alle Vertragsstaaten in Kraft. Der Deutschlandvertrag tritt damit endgültig außer Kraft und Deutschland hat damit wieder seine endgültige und volle Souveränität wiedererlangt.
Was die fremden Truppen in Deutschland an belangt, so sind die hier, weil Deutschland das für richtig und gut hält. Auch wenn solche „Hobby-Strategen“ wie du keine Ahnung davon haben.
Einen Auszug aus dem Truppenstationierungsrecht (den gesamten Vertrag findet man auf der Seite des Auswärtigen Amtes).
I. Rechtsstellung der ausländischen Streitkräfte in Deutschland
Der Zugang ausländischer Streitkräfte zu und Aufenthalt in deutschem Hoheitsgebiet beruht auf besonderen Rechtsgrundlagen. Grundsätzlich wird hierbei zwischen dem Recht zum Aufenthalt
und dem Recht des Aufenthalts unterschieden. Das Recht zum Aufenthalt ergibt sich aus der notwendigen förmlichen Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zum Aufenthalt
ausländischer Streitkräfte in ihrem Hoheitsgebiet und betrifft also die Frage, ob ausländische Streitkräfte sich überhaupt in Deutschland aufhalten dürfen. Das Recht des Aufenthalts umfasst die
konkreten Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte (das "Wie" ihres Aufenthalts) in Deutschland.
Das Recht zum Aufenthalt
Der Aufenthaltsvertrag von 1954
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gründete sich der Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in Deutschland zunächst auf das Besatzungsrecht. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages über die
Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten, vom 26. Mai 1952 (des sogenannten Deutschlandvertrags; Bundesgesetzblatt 1955 II S. 303) endete das
Besatzungsregime am 5. Mai 1955. Bereits zuvor jedoch, am 23. Oktober 1954 wurde mit dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland
(Bundesgesetzblatt 1955 II S. 253) zwischen Deutschland und acht Vertragspartnern (Belgien, Dänemark, Frankreich, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Vereinigtes Königreich von
Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika) eine vertragliche Grundlage für den weiteren, dauerhaften Aufenthalt der ausländischen Stationierungsstreitkräfte in
Deutschland geschaffen. Der auf unbegrenzte Zeit abgeschlossene Aufenthaltsvertrag gilt auch nach Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrags (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug
auf Deutschland vom 12. September 1990, Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1317) weiter, er kann nun aber mit einer zweijährigen Frist gekündigt werden (Notenwechsel vom 25. September 1990,
Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1390 und vom 16. November 1990, Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1696).
Deine abenteuerlichen und lügnerischen Behauptungen, dass es der Bundesregierung untersagt sei, diese militärischen Einrichtungen zu betreten entstammen wohl deines Chaos-Hirns. Es ist der deutschen Administration zu jeder Zeit gestatte die militärischen Einrichtungen der ausländischen Truppen zu inspizieren – auch unangemeldet. Steht alles im Truppenstationierungsvertrag, man muss es nur lesen. Die militärischen Einrichtungen sind im Gegensatz zu den Botschaften nämlich kein exterritoriales Gebiet!
Ja ja, die „Besatzungskosten“. 30 Milliarden Euro oder neuste Nachrichten aus dem Tollhaus! Das einige Rechenschwächen haben und deshalb nicht mit großen Zahlen zurecht kommen, das kommt schon mal vor. Man sollte aber nicht voraus setzen, dass derartige Schwächen auch bei anderen Forenteilnehmern vorhanden sind.
Die USA trägt in der Nato die größte Last. Zu dieser Last gehört auch, das die USA ein sehr großes strategischen Nuklearwaffenprogramm unterhalten muss. Und es ist nur gerecht, wenn wir uns als Nutznießer dieser Technologien auch ein wenig an die Kosten beteiligen. So was nennt man einen Lastenausgleich!
Was die Nuklearwaffen angeht, hier sollte man wissen, dass Deutschland (und einige andere Staaten in Europa) ein Abkommen mit den USA geschlossen haben. Diese Abkommen nennt sich „Nukleare-Teilhabe“ und es besagt, dass Deutschland auf die Entwicklung und Herstellung von Nuklearwaffen verzichtet und die USA als Gegenleistung diese Potenziale zu Verfügung stellt. Das ist auch der Grund, weshalb die Bundeswehr Kampfflugzeuge als Träger für zirka zwanzig Atombomben einsatzbereit hält.