Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft am 13. Mai 2007 stellte sich die Wählervereinigung BIW im Wahlbereich Bremerhaven zur Wahl und erhielt dort 2.336 Wählerstimmen (5,29 %). Sie übersprang damit die Fünf-Prozent-Hürde im Wahlbereich Bremerhaven und zog mit einem Abgeordneten in die Bremische Bürgerschaft ein.[10]
Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis hatte die BIW noch 4,99 % der Wählerstimmen und war mit einer Stimme am Einzug in die Bürgerschaft gescheitert.[11] Die BIW erwirkte danach vor dem Verwaltungsgericht Bremen eine einstweilige Verfügung zur Einsichtnahme in die Wahlniederschriften des Wahlbereiches Bremerhaven.[12] Am 9. Juli 2007 legte die Wählervereinigung wegen angenommener Verfahrensfehler bei der Stimmenauszählung Einspruch gegen die Wahl ein. In seinem Urteil vom 20. November 2007 wies das Wahlprüfungsgericht Bremen den Antrag zurück, die Wahl für ungültig zu erklären, ordnete jedoch eine öffentliche Neuauszählung der Stimmen im Wahlbereich Bremerhaven an und bestimmte, das Ergebnis der Wahl erforderlichenfalls zu berichtigen.[13] Gegen den Beschluss des Wahlprüfungsgerichtes legten beide Seiten beim Staatsgerichtshof Bremen Beschwerde ein. Die BIW wollte eine Wiederholungswahl im Wahlbereich Bremerhaven erreichen,
der Landeswahlleiter widersprach jedoch der angeordneten Nachzählung. Der Staatsgerichtshof verfügte eine Nachzählung der Stimmen in zwei Bremerhavener Wahlbezirken, die am 21. April 2008 durchgeführt wurde.[14] Am 22. Mai 2008 entschied der Staatsgerichtshof, dass in einem weiteren Stimmbezirk (132/02, Freizeittreff Eckernfeld) eine Wiederholungswahl notwendig sei,
da hier tatsächlich erhebliche Unregelmäßigkeiten im Umgang mit den Stimmzetteln festgestellt wurden.[15] Diese wurde für den 6. Juli 2008 angesetzt.[16] Nach dem amtlichen Endergebnis erreichte die BIW in dem betroffenen Stimmbezirk 27,6 % der abgegebenen gültigen Stimmen und kam daher im gesamten Wahlbereich Bremerhaven auf 5,29 %. Sie erhielt damit einen Sitz im Landesparlament von Bremen.[17]