Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!
Nun wurde ja der Reichskanzler in der Weimarer Republik vom Reichspräsidenten ernannt. Hitler war jedoch kein Reichspräsident. Er wurde nie gewählt, er hat nie den Amtseid abgelegt, er war Mitglied des Reichstags (was der Reichspräsident nicht sein durfte). Also war niemand da, der einen neuen Reichskanzler ernennen konnte.
Weiterhin setzte die Ernennung eines Reichskanzlers voraus, dass das Amt des alten beendet war. Er musste vom Reichspräsidenten entlassen werden oder zurücktreten. Hitler ist aber nie vom Amt des Reichskanzlers zurückgetreten. Er ist im Amt gestorben. Nach seinem Tod gab es keinen Reichspräsidenten, der einen neuen Kanzler ernennen konnte. Was Hitler in seinem Testament schrieb, war bedeutungslos. Er konnte nicht posthum handeln. Und selbst wenn Dönitz Reichspräsident gewesen wäre, hätte er nicht regieren können, weil es keinen Kanzler und keinen Minister gab. Zum Regieren war die Regierung da, nicht der Präsident. Auch Notverordnungen des Reichspräsidenten mussten vom Reichskanzler oder dem zuständigen Minister gegengezeichnet werden, aber es gab weder diesen noch jene.
Die Staatsgewalt war vollständig zusammengebrochen. Eigentlich war sie das in ihrer legitimen Form spätestens 1934, sie wurde durch ein reines Willkürregime ersetzt, aber das verschwand jetzt auch im Mülleimer. Hitler hatte also keinen Nachfolger, er war der letzte Reichskanzler der Weimarer Republik.
Er konnte Goebbels nicht zum Nachfolger ernennen, weil er kein Reichspräsident war. Und so lange er lebte und nicht vom Amt des Reichskanzlers zurücktrat, konnte er auch keinen anderen ernennen. Posthum geht gar nicht.
Aber selbst wenn ... Goebbels' "Amtszeit" währte einen Tag (zwei halbe), und bedeutsame Amtshandlungen sind nicht bekannt. Also wenn du einen Reichskanzler Goebbels willst, kannst du ihn haben.
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