Lebenslang für brutalen Mord an 18-jährigem Mädchen
Täter aus der rechten Szene
Verurteilter war „ohne Mitleid“ — Haftstrafe für Komplize
DESSAU (AP) — Im Prozess um den Mord an einer 18-Jährigen hat das Landgericht Dessau den 23-jährigen Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Sein 24-jähriger Komplize erhielt wegen Beihilfe zum Mord eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren. Das Opfer war am Himmelfahrtstag 2001 in der Wohnung des 23-Jährigen mit 17 Messerstichen getötet worden. Die 18-Jährige, vom Gericht als „ein liebenswertes und intelligentes Mädchen“ beschrieben, hatte den Haupttäter bei einer Feier kennen gelernt und in dessen Wohnung begleitet. Als er dort Sex wollte, wies sie ihn ab.
Dem Urteil zufolge holte der Mann daraufhin aus dem Nachbarzimmer ein Telefonkabel und strangulierte das Mädchen, bis es bewusstlos war. „Sturzwütend und völlig unkontrolliert“ holte er sodann ein Messer aus der Küche, stach auf die 18-Jährige ein und „schlachtete das Opfer ab“, so der Richter.
Anschließend legten beide Männer die Tote in eine Badewanne, „wo sie ausblutete“. Was sich dort weiter abspielte, sei nicht ganz geklärt. Sicher sei nur, dass dem Opfer der Kopf kahl geschoren wurde. Die Tote sollte aussehen, als ob ein „besoffener Kumpel durch die Straßen getragen“ würde. Die Leiche wurde schließlich in einem Wald bei Bitterfeld verscharrt.
Seit ihrer Festnahme im Sommer vor zwei Jahren hatten sich die beiden Freunde, die aus der rechten Szene stammen, gegenseitig der Tat bezichtigt, gestanden jedoch schließlich, die Leiche gemeinsam weggeschafft zu haben. Das Gericht hatte nach 31 Verhandlungstagen keine Zweifel, dass der 23-Jährige den Mord begangen hat.
Revision angekündigt
Der Verurteilte sei „hochaggressiv, ohne Mitleid und gleichgültig“, so der Vorsitzende. Ablehnungen könne er laut psychiatrischem Gutachten nicht akzeptieren. Er reagiere „unkontrolliert und mit übermäßiger Gewalt“.
Der Verteidiger des 23-Jährigen kündigte Revision an. Nach seiner Meinung gebe es „keine objektiven Beweise“. Für den Anwalt des Mittäters hingegen sind „die Indizien handfest genug“ — er scheint von Rechtsmitteln keinen Gebrauch machen zu wollen.
Das Vergehen des 24-Jährigen: Er „setzte sich und schaute zu“, wie das Mädchen, das er gern hatte, „einfach abgeschlachtet wird“, sagte der Richter. Hätte er stattdessen eingegriffen, wäre der Mörder vielleicht nicht in der Lage gewesen, die Tat zu Ende zu führen. Doch er hat es nicht getan. Damit sei ein „wesentlicher Teil der Beihilfe“ erfüllt, hieß es abschließend.
aus: Nürnberger Nachrichten