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Thema: Kündigung wegen Rauchens in der Wohnung

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  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard Kündigung wegen Rauchens in der Wohnung

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    Mein persönlicher Eindruck ist der alte Mann ist ein Strohmann für irgendwelche Interessen,der Mann bot schon im 1.Prozess eine Angriffsfläche das man ihm einfach verurteilen musste.Ausserdem machte der Mann in TV Berichten immer einen lockeren Eindruck und immer mit Zigarette im Mund wie auch auf dem SPON Foto,es könnte die Immobilienlobby oder auch die polit.Antiraucher Organisationen oder Parteien dahinter stecken.Der Mann bekommt bestimmt eine Gage und eine gute neue Wohnung.Laut Gericht weigerte er sich hartnäckig seine Wohnung zu lüften,es ist unklar ob es wegen Geruchsbelästigung oder Gefährdung der Gesundheit ging,falls es um Geruchsbelästigung geht dann müsste man nicht nur Rauchern die Wohnung kündigen,und bei Gesundheit da soll es Wohnungen geben die sind die wahren Seuchenherde.

    Düsseldorf - Friedhelm Adolfs muss nach 40 Jahren seine Wohnung räumen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden und damit die Berufung des 75-jährigen Rauchers gegen ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts zurückgewiesen. Bis zum Jahresende soll Adolfs ausziehen.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Fipse
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    Standard AW: Die Kündigung wegen Rauchens in der Wohnung ist rechtskräftig.

    Die Vermieterin hatte Adolfs mit der Begründung gekündigt, der Mieter habe sein Lüftungsverhalten geändert und seine Holzrollläden nicht mehr geöffnet. Durch ins Treppenhaus ziehenden Zigarettenrauch seien die Nachbarn belästigt worden.
    Klingt für mich nach einer vernünftigen Begründung. Wenn man in einem Mehrfamilienhaus raucht sollte man nun mal gut lüften.

  3. #3
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    Standard AW: Die Kündigung wegen Rauchens in der Wohnung ist rechtskräftig.

    Zitat Zitat von Fipse Beitrag anzeigen
    Klingt für mich nach einer vernünftigen Begründung. Wenn man in einem Mehrfamilienhaus raucht sollte man nun mal gut lüften.
    Das finde ich auch aber sich hartnäckig zu weigern zu lüften und das noch vor Gericht bestätigen klingt nach vorsätzlicher Dummheit.

    Habe ein Leserkommi gelesen,der alte Mann wohnt in atraktiver Wohnlage und dort will man Mieter mit alten Mietsverträgen aus den Wohnungen haben,der Mann hat vermutlich die Funktion eines Dammbrechers .
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  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Fipse
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    Standard AW: Die Kündigung wegen Rauchens in der Wohnung ist rechtskräftig.

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Das finde ich auch aber sich hartnäckig zu weigern zu lüften und das noch vor Gericht bestätigen klingt nach vorsätzlicher Dummheit.

    Habe ein Leserkommi gelesen,der alte Mann wohnt in atraktiver Wohnlage und dort will man Mieter mit alten Mietsverträgen aus den Wohnungen haben,der Mann hat vermutlich die Funktion eines Dammbrechers .
    Dummheit ist bei Menschen weit verbreitet, wirklich wundern tut mich das nicht. Gerade in dem Alter können Menschen extrem Starr*köp*fig sein

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Die Kündigung wegen Rauchens in der Wohnung ist rechtskräftig.

    Zitat Zitat von Fipse Beitrag anzeigen
    Dummheit ist bei Menschen weit verbreitet, wirklich wundern tut mich das nicht. Gerade in dem Alter können Menschen extrem Starr*köp*fig sein
    Nee da wäre normaler Weise schon ein Rechtsanwalt der solche gravierenden Dummheiten verhindert.Denn der Mieter hat ja angeblich ein Interesse in der Wohnung zu bleiben.
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  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Fipse
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    Standard AW: Die Kündigung wegen Rauchens in der Wohnung ist rechtskräftig.

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Nee da wäre normaler Weise schon ein Rechtsanwalt der solche gravierenden Dummheiten verhindert.Denn der Mieter hat ja angeblich ein Interesse in der Wohnung zu bleiben.
    Da war es schon zu spät. Die Vermieterin hat ihn offenbar schon 1 Jahr lang darauf hingewiesen.

  7. #7
    GESPERRT
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    Standard AW: Die Kündigung wegen Rauchens in der Wohnung ist rechtskräftig.

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Nee da wäre normaler Weise schon ein Rechtsanwalt der solche gravierenden Dummheiten verhindert.Denn der Mieter hat ja angeblich ein Interesse in der Wohnung zu bleiben.
    Sowohl den Mann auch das Haus (Kühlwetterstr. in Düsseldorf) kenne ich. Es liegt mit Sicherheit keine Inszenierung vor. Warum auch?. Der Mann wohnt ja seit 40 Jahren dort. Probleme hat es in den letzten Jahren gegeben, da er sich weigerte die Wohnung ordentlich nach Außen zu belüften. Er hat zuerst sowohl die mündliche auch schriftliche Mahnungen ignoriert. (Erste Abmahnung erfolgte Juli 2011). Der Hauseigentümer hat bei der vorherigen Anklage falsch vorgegangen. (Zu lange Frist zwischen der ersten Abmahnung im Juli 2011 und der fristlosen Kündigung im Januar 2013 verstrichen). Deshalb ist die Angelegenheit so lange gedauert. Der man hatte von Anfang an einen Anwalt. Er hatte auch genügend Geld. Raucher-Fans hatten sogar eine Spendenaktion für ihn organisiert. Er hat bei der Demo der Kneipenbesitzer in Düsseldorf teilgenommen. ER ist in Düsseldorf bekannt, wie ein bunte Hund. (War auch bei Maischberger). Außerdem wurde er von einige Kneipen- und Gaststättenbesitzer die gegen Rauchverbot waren kräftig unterstützt. Er ging in die Berufung und verlor. Ende.


    Nochmals : Er wurde NICHT gekündigt weil er in der Wohnung geraucht hat, sondern mit seinem Qualm andere Mieter erheblich belästigt hat.

  8. #8
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    Standard AW: Die Kündigung wegen Rauchens in der Wohnung ist rechtskräftig.

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Das finde ich auch aber sich hartnäckig zu weigern zu lüften und das noch vor Gericht bestätigen klingt nach vorsätzlicher Dummheit.

    Habe ein Leserkommi gelesen,der alte Mann wohnt in atraktiver Wohnlage und dort will man Mieter mit alten Mietsverträgen aus den Wohnungen haben,der Mann hat vermutlich die Funktion eines Dammbrechers .
    Auszüge aus dem Urteil des AG:

    Derzeit existieren an Wohnungen im streitgegenständlichen Haus nur noch diejenige des Beklagten und ein kleines Apartment. Alle anderen Räume wurden inzwischen in zu gewerblichen Zwecken vermietete Büros umgewandelt.
    Die Klägerin trage gar nicht vor, welche Mieter sich konkret beschwert hätten, und lege auch keine Nachweise hierfür vor. Keiner dieser Mieter habe auf Nachfrage des Beklagten solche Beschwerden bestätigt. Dauerhaft halte sich ohnehin nur der Beklagte im streitgegenständlichen Haus auf. Der eigentliche Grund für die Kündigung sei nicht der bloß vorgeschobene Zigarettenqualm, sondern die von der Klägerin beabsichtigte Umgestaltung des Hauses zu einem Bürogebäude.
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    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Die Kündigung wegen Rauchens in der Wohnung ist rechtskräftig.

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Auszüge aus dem Urteil des AG:





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    Noch Fragen ?
    Im TV hat der Adolf gesagt die Vermieterin hat als Zeugen angeführt einen Mieter aus dem 5.Stock der gerade eingezogen ist und die Hauswartsfirma die 1x die Woche den Aufgang sauber macht.
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  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Die Kündigung wegen Rauchens in der Wohnung ist rechtskräftig.

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Das finde ich auch aber sich hartnäckig zu weigern zu lüften und das noch vor Gericht bestätigen klingt nach vorsätzlicher Dummheit.

    Habe ein Leserkommi gelesen,der alte Mann wohnt in atraktiver Wohnlage und dort will man Mieter mit alten Mietsverträgen aus den Wohnungen haben,der Mann hat vermutlich die Funktion eines Dammbrechers .
    Das sehe ich nicht so. Dammbrecher wäre er ja nur für die künftigen Kündigungen starker Raucher in Mehrfamilienhäusern, die sich zudem noch hartnäckig weigern, źu lüften, und das dürften nicht allzu viele sein.

    Zudem: Alte Menschen neigen dazu, plötzlich komisch zu werden. In diesem Fall liegt wohl Altersstarrsinn vor, der sich zusätzlich auf der vermeintlichen Gewißheit stürzt, ihm, dem langjährigen Mieter könne man schon aufgrund seines fortgeschrittenen Alters nicht mehr ķündigen.

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