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Umfrageergebnis anzeigen: Was waren die nürnberger Prozesse ?

Teilnehmer
185. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Rechtstaatlich einwandfreie Gerichtsurteile.

    11 5,95%
  • Sie waren nicht rechtstaatlich, aber gerecht.

    30 16,22%
  • Reine Schauprozesse und Verbrechen gegen bestehende Kriegs- und Völkerrechte.

    134 72,43%
  • Ich weiß es nicht.

    10 5,41%
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Thema: Die Nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

  1. #3371
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von hephland Beitrag anzeigen
    dann nenne mir mal einen wissenschaftler, der behauptet, katyn sei von den deutsche begannen worden, dummerle.
    die alleinschuld deutschlands am ersten weltkrieg ist sehr umstritten.
    die alleinschuld deutschlands am zweiten weltkrieg ist unstrittig.

    es ist offenbar, daß du zur wissenschaft keinerlei bezug hast.
    Ein Anklagepunkt vor dem IMT Nürnberg war Katyn,es wurde kurz thematisiert,aber die Klage wie es sich gehört wurde nicht abgewiesen oder Freispruch,man hat Katyn dann ignoriert und das wäre bei einer offizell eingereichte Klage unzulässig,das Gericht hätte die Anklage zurück weisen müssen oder weiter verhandeln müssen,einfach annehmen und dann ignorieren ist nicht zulässig,zu mindest wenn man einen rechtstaatlichen Prozess abhält.

    Außerdem wurde um die gleiche Zeit in Leningrad ein Katyn Prozess gegen Wehrmachtsangehörige abgehalten, wer solche Ankläger und Richter aus so einem Land in einer Justiz duldet ist ein dreckiges Schwein und auch nicht besser..
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  2. #3372
    Mitglied Benutzerbild von Rhino
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von hephland Beitrag anzeigen
    dann nenne mir mal einen wissenschaftler, der behauptet, katyn sei von den deutsche begannen worden, dummerle.
    die alleinschuld deutschlands am ersten weltkrieg ist sehr umstritten.
    die alleinschuld deutschlands am zweiten weltkrieg ist unstrittig.

    es ist offenbar, daß du zur wissenschaft keinerlei bezug hast.
    Unstrittig ist lediglich, dass der begrenzte Konflikt Polen-Deutschland zum Weltkrieg wurde, nachdem England und Frankreich samt ihrer durch Eroberungen entstanden Weltreiche dem Deutschen Reich den Krieg erklaerten, weil man Polen vorher eine Blankogarantie gegeben hatte und die dann so uebermuetig wurden, dass eine friedliche Loesung des Konfliktes nicht mehr moeglich war.

    Dabei hat Hitler den Polen ein mehr als faires Angebot gemacht, um diesen Konflikt zu loesen:

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  3. #3373
    Mitglied
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Verstaendliche Vaterlandsliebe verleitet Dich dazu ,dass Du Dich an eine geliebte Phantasievorstellung klammerst. Vaterlandsliebe ist gut und richtig und notwendig.
    Doch wie jede Liebe kann auch unbedingte Vaterlandsliebe durch resultierende mangelnder Objektivitaet blind machen , sie kann sich mehr schaedlich als nuetzlich auswirken.

    Deine Behauptung ist paradox: waeren die Soldaten und Offiziere der deutschen Militaerkraefte tatsaechlich die * besseren und disziplinierteren Soldaten* gewesen , die sich *ritterlich* wie in ihrem Soldbuch angewiesen , an Kriegsgebraeuche und Kriegsrecht und Kriegsmoral gehalten haetten, wuerde es ja ueberhaupt gar keinen Anlass zur Moskauer Erklaerung gegeben haben.

    Doch leider eben hatte es eine grosse Zahl Deutscher in Uniform gegeben , ueber deren wiederholte, massenweise Greueltaten - Verbrechen gegen gueltiges Kriegsrecht wie Massaker und Massenmorde gegen Zivilpersonen ebenso wie gegen Uniformierte in mehreren Laendern - drei Militaerfuehrungen laufend unterrichtet gewesen waren.


    The United Kingdom, the United States and the Soviet Union have received from many quarters evidence of atrocities, massacres and cold-blooded mass executions which are being perpetrated by the Hitlerite forces in many of the countries they have overrun and from which they are now being steadily expelled. The brutalities of Hitlerite domination are no new thing and all people or territories in their grip have suffered from the worst form of Government by terror.[Moscow Declaration]
    Dass es in einer Armee, in der in der Zeit des Krieges mehr als 15 Millionen Männer gedient haben, auch Exzesse oder Übergriffe gab, ist schon statistisch mehr als wahrscheinlich, und daher eine Binsenwahrheit. Wahr ist aber auch, dass ein Großteil der von einzelnen Soldaten oder Truppenführern begangenen Kriegsverbrechen von der Wehrmachtsgerichtsbarkeit selbst abgeurteilt wurden.
    Und dass ausgerechnet die für die Brandbomben in Hamburg und Dresden verantwortlichen alliierten Kriegsverbrecher, und die Führer der nach Kriegsende marodierenden und vergewaltigenden Rote Armee Brutalitäten ihrer Kriegsgegner beklagen, kann ja wohl nur als Treppenwitz der Geschichte bezeichnet werden.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  4. #3374
    Rechtsabbieger Benutzerbild von Frontferkel
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von hephland Beitrag anzeigen
    so eine wissenschaft gibt es nicht, dummerle.
    Das musst Du Deinem Kollegen skydive erklären . Dummi .
    Lerne doch endlich einmal richtig lesen , Schwätzer .


    EHRE WEM EHRE GEBÜHRT


    RF


  5. #3375
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Dass es in einer Armee, in der in der Zeit des Krieges mehr als 15 Millionen Männer gedient haben, auch Exzesse oder Übergriffe gab, ist schon statistisch mehr als wahrscheinlich, und daher eine Binsenwahrheit. Wahr ist aber auch, dass ein Großteil der von einzelnen Soldaten oder Truppenführern begangenen Kriegsverbrechen von der Wehrmachtsgerichtsbarkeit selbst abgeurteilt wurden.
    Und dass ausgerechnet die für die Brandbomben in Hamburg und Dresden verantwortlichen alliierten Kriegsverbrecher, und die Führer der nach Kriegsende marodierenden und vergewaltigenden Rote Armee Brutalitäten ihrer Kriegsgegner beklagen, kann ja wohl nur als Treppenwitz der Geschichte bezeichnet werden.
    Ein trauriger.

  6. #3376
    Freigeist Benutzerbild von Nereus
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
    Unstrittig ist lediglich, dass der begrenzte Konflikt Polen-Deutschland zum Weltkrieg wurde, nachdem England und Frankreich samt ihrer durch Eroberungen entstanden Weltreiche dem Deutschen Reich den Krieg erklaerten, weil man Polen vorher eine Blankogarantie gegeben hatte und die dann so uebermuetig wurden, dass eine friedliche Loesung des Konfliktes nicht mehr moeglich war.

    Dabei hat Hitler den Polen ein mehr als faires Angebot gemacht, um diesen Konflikt zu loesen:

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    Hier die 16. Punkte aus dem AA Jahrbuch von 1939:
    Vorschlag für eine Regelung des Danzig-Korridor-Problems
    sowie der deutsch-polnischen Minderheitenfrage

    Die Lage zwischen dem Deutschen Reich und Polen ist zur Zeit so, daß jeder weitere Zwischenfall zu einer Entladung der beiderseits in Stellung gegangenen militärischen Streitkräfte führen kann. Jede friedliche Lösung muß so beschaffen sein, daß sich nicht bei nächster Gelegenheit die diesen Zustand ursächlich bedingenden Ereignisse wiederholen können und dadurch nicht nur der Osten Europas, sondern auch andere Gebiete in die gleiche Spannung versetzt werden.
    Die Ursachen dieser Entwicklung liegen
    1. in der unmöglichen Grenzziehung, wie sie durch das Versailler Diktat vorgenommen wurde,
    2.in der unmöglichen Behandlung der Minderheit in den abgetrennten Gebieten.
    Die Deutsche Reichsregierung geht daher bei diesen Vorschlägen von dem Gedanken aus, eine endgültige Lösung zu finden, die die unmögliche Situation der Grenzziehung beseitigt, beiden Teilen ihre lebenswichtigen Verbindungsstraßen sichert, das Minderheitenproblem - soweit irgend möglich - beseitigt und soweit dies nicht möglich ist, das Schicksal der Minderheiten durch eine sichere Garantie ihrer Rechte erträglich gestaltet.
    Die Deutsche Reichsregierung ist überzeugt, daß es dabei unerläßlich ist, wirtschaftliche und physische Schädigungen, die seit dem Jahre 1918 stattgefunden haben, aufzudecken und im vollen Umfange wieder gutzumachen. Sie sieht selbstverständlich diese Verpflichtung als eine für beide Teile bindende an.
    Aus diesen Erwägungen ergeben sich folgende Vorschläge:

    1. Die Freie Stadt Danzig kehrt auf Grund ihres rein deutschen Charakters sowie des einmütigen Willens ihrer Bevölkerung sofort in das Deutsche Reich zurück.

    2. Das Gebiet des sogenannten Korridors, das voll der Ostsee bis zu der Linie Marienwerder-Graudenz-Kulm-Bromberg (diese Städte einschließlich) und dann etwa westlich nach Schönlanke reicht, wird über seine Zugehörigkeit zu Deutschland oder zu Polen selbst entscheiden.

    3. Zu diesem Zweck wird dieses Gebiet eine Abstimmung vornehmen. Abstinmungsberechtigt sind alle Deutschen, die am 1. Januar 1918 in diesem Gebiete wohnhaft waren oder bis zu diesem Tage dort geboren wurden und desgleichen alle an diesem Tage in diesem Gebiet wohnhaft gewesenen oder bis zu diesem Tage dort geborenen Polen, Kaschuben usw. Die aus diesem Gebiet vertriebenen Deutschen kehren zur Erfüllung ihrer Abstimmung zurück. Zur Sicherung einer objektiven Abstimmung sowie zur Gewährleistung der dafür notwendigen umfangreichen Vorarbeiten wird dieses erwähnte Gebiet ähnlich dem Saargebiet einer sofort zu bildenden internationalen Kommission unterstellt, die von den vier Großmächten Italien, Sowjetunion, Frankreich, England gebildet wird. Diese Kommission übt alle Hoheitsrechte in diesem Febiet aus. Zu dem Zweck ist dieses Gebiet in einer zu vereinbarenden kürzesten Frist von den polnischen Mililärs, der polnischen Polizei und den polnischen Behörden zu räumen.

    4. Von diesem Gebiet bleibt ausgeschlossen der polnische Hafen Gdingen, der grundsätzlich polnisches Hoheitsgebiet ist, insoweit er sich territorial auf die polnische Siedlung beschränkt. Die näheren Grenzen dieser polnischen Hafenstadt wären zwischen Deutschland und Polen festzulegen und nötigenfalls durch ein internationales Schiedsgericht festzusetzen.

    5. Um die notwendige Zeit für die erforderlichen umfangreichen Arbeiten zur Durchführung einer gerechten Abstimmung sicherzustellen, wird diese Abstimmung nicht vor Ablauf von 12 Monaten stattfinden.

    6. Um während dieser Zeit Deutschland seine Verbindung mit Ostpreußen und Polen seine Verbindung mit dem Meere unbeschränkt zu garantieren, werden Straßen und Eisenbahnen festgelegt, die einen freien Transitverkehr ermöglichen. Hierbei dürfen nur jene Abgaben erhoben werden, die für die Erhaltung der Verkehrswege bzw. für die Durchführung der Transporte erforderlich sind.

    7. Über die Zugehörigkeit des Gebietes entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

    8. Um nach erfolgter Abstimmung - ganz gleich, wie diese ausgehen möge - die Sicherheit des freien Verkehrs Deutschlands mit seiner Provinz Danzig-Ostpreußen und Polen seine Verbindung mit dem Meere zu garantieren, wird, falls das Abstimmungsgebiet an Polen fällt, Deutschland eine exterritoriale Verkehrszone, etwa in Richtung von Bütow-Danzig bzw. Dirschau gegeben zur Anlage einer Reichsautobahn sowie einer viergleisigen Eisenbahnlinie. Der Bau der Straße und der Eisenbahn wird so durchgeführt, daß die polnischen Kommunikationswege dadurch nicht berührt, d. h. entweder über-.oder unterfahren werden. Die Breite dieser Zone wird auf einen Kilometer festgesetzt und ist deutsches Hoheitsgebiet.
    Fällt die Abstimmung zugunsten Deutschlands aus, erhält Polen zum freien und uneingeschränkten Verkehr nach seinem Hafen Gdingen die gleichen Rechte einer ebenso exterritorialen Straßen- bzw. Bahnverbindung, wie sie Deutschland zustehen würden.

    9. Im Falle des Zurückfallens des Korridors an das Deutsche Reich erklärt sich dieses bereit, einen Bevölkerungsaustausch mit Polen in dem Ausmaß vorzunehmen, als der Korridor hierfür geeignet ist.

    10. Die etwa von Polen gewünschten Ssonderrechte im Hafen von Danzig würden paritätisch ausgehandelt werden mit gleichen Rechten Deutschlands im Hafen von Gdingen.

    11. Um in diesem Gebiet jedes Gefühl einer Bedrohung auf beiden Seiten zu beseitigen, würden Danzig und Gdingen den Charakter reiner Handelsstädte erhalten, d. h. ohne militärische Anlagen und militärische Befestigungen.

    12. Die Halbinsel Hela, die entsprechend der Abstimmung entweder zu Polen oder zu Deutschland käme, würde in jedem Fall ebenfalls zu demilitarisieren sein.

    13. Da die Deutsche Reichsregierung heftigste Beschwerden gegen die polnische Minderheitenbehandlung vorzubringen hat, die Polnische Regierung ihrerseits glaubt, auch Beschwerden gegen Deutschland vorbringen zu müssen, erklären sich beide Parteien damit einverstanden, daß diese Beschwerden einer international zusammengesetzten Untersuchungskommission unterbreitet werden, die die Aufgabe hat, alle Beschwerden über wirtschaftliche und physische Schädigungen sowie sonstige terroristische Akte zu untersuchen. Deutschland und Polen verpflichten sich, alle seit dem Jahre 1918 etwa vorgekommenen wirtschaftlichen und sonstigen Schädigungen der beiderseitigen Minoritäten wiedergutzumachen bzw. alle Enteignungen aufzuheben oder für diese und sonstige Eingriffe in das wirtschaftliche Leben eine vollständige Entschädigung den Betroffenen zu leisten.

    14. Um den in Polen verbleibenden Deutschen sowie den in Deutschland verbleibenden Polen das Gefühl der internationalen Rechtlosigkeit zu nehmen und ihnen vor allem die Sicherheit zu gewähren, nicht zu Handlungen bzw. zu Diensten herangezogen werden zu können, die mit ihrem nationalen Gefühl unvereinbar sind, kommen Deutschland und Polen überein, die Rechte der beiderseitigen Minderheiten durch umfassendste und bindende Vereinbarungen zu sichern, um diesen Minderheiten die Erhaltung, freie Entwicklung und Betätigung ihres Volkstums zu gewährleisten, ihnen insbesondere zu diesem Zweck die von ihnen für erforderlich gehaltene Organisierung zu gestatten. Beide Teile verpflichten sich, die Angehörigen der Minderheit nicht zum Wehrdienst heranzuziehen.

    15. Im Falle einer Vereinbarung auf der Grundlage dieser Vorschläge erklären sich Deutschland und Polen bereit, die sofortige Demobilmachung ihrer Streitkräfte anzuordnen und durchzuführen.

    16. Die zur Beschleunigung der obigen Abmachungen erforderlichen weiteren Maßnahmen werden zwischen Deutschland und Polen gemeinsam vereinbart.
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  7. #3377
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Dass es in einer Armee, in der in der Zeit des Krieges mehr als 15 Millionen Männer gedient haben, auch Exzesse oder Übergriffe gab, ist schon statistisch mehr als wahrscheinlich, und daher eine Binsenwahrheit. Wahr ist aber auch, dass ein Großteil der von einzelnen Soldaten oder Truppenführern begangenen Kriegsverbrechen von der Wehrmachtsgerichtsbarkeit selbst abgeurteilt wurden.
    Und dass ausgerechnet die für die Brandbomben in Hamburg und Dresden verantwortlichen alliierten Kriegsverbrecher, und die Führer der nach Kriegsende marodierenden und vergewaltigenden Rote Armee Brutalitäten ihrer Kriegsgegner beklagen, kann ja wohl nur als Treppenwitz der Geschichte bezeichnet werden.
    Wobei noch hinzuzufügen wäre, dass die 'Soldaten' der Briten und US-Amerikaner nicht weniger plünderten und vergewaltigten als die Sowjethorden.

  8. #3378
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Moshe Peer - Der Mann, der sechs Vergasungen überlebte. In der Gaskammer von Bergen-Belsen war dies freilich keine große Kunst.



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  9. #3379
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von hephland Beitrag anzeigen
    dann nenne mir mal einen wissenschaftler, der behauptet, katyn sei von den deutsche begannen worden, dummerle.
    ...
    Genossse Helphand-Parvus-hephland, darf ich helfen?

    Hier, amtlich beglaubigt, die nachgefragten Wissenschaftler:

    (IMT-) DOCUMENT 054-USSR REPORT BY A SPECIAL SOVIET COMMISSION, 24 JANUARY 1944, CONCERNING THE SHOOTING OF POLISH OFFICER PRISONERS OF WAR IN TEE FOREST OF KATYN.

    MITTEILUNG
    der Sonderkommission zur Feststellung und Untersuchung der Umstaende der Erschiessung von polnischen kriegsgefangenen Offizieren im Katyner Wald durch die deutschen faschistischen Eindringlinge.

    Die Kommimion besteht aus folgenden Personen:

    - Mitglied der Ausserordentlichen Staatskommission, Akademiker N.N. BURDENKO, (Vorsitzender der Kommission);
    - Mitglied der Ausserordentlichen Staatskommission, Akademiker, ALEKSEJ TOLSTOJ;
    - Mitglied der Ausserordentlichen Staatskommission, Mythropolitos NIKOLAI;
    - Vorsitzender des Allslawischen Komitees, Generalleutnant GUNDOROW A.S.;
    - Vorsitzender des Exekutivkomitees des Geselischaftsverbandes des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes KOLESNIKOW S.A.;
    - Volkskommissar fuer Aufklaerung der RSFSR, Akademiker Potemkin W.P.;
    - Chef des militaer-medizinischen Hauptamtes der Roten Armee, Generaloberst SMIRNOW E.I.,
    - Vorsitzender des Exekutivkomitees vom Gebiet Smolensk, MEINIKOW R.E,,

    Um die der Kommission gestellten Aufgaben zu loesen, zog die Kommission die folgenden gerichtsmedizinischen Sachverstaendigen hinzu:

    - Obersten gerichts-medizinischen Sachverstaendigen des Volkskommissariats fuer Gesundheitswesen der UdSSR, den Direktor des Wissenschaftlichen Forschungsinstituts fuer Gerichtsmedizin PRO-ZOROWSKY W.I.,
    - den Leiter des Lehrstuhles fuer Gerichtsmedizin des 2. Moskauer Medizinischen Instituts, Doktor der medizinischen Wissenschaften SMOLJANINOW W.M.,
    - den aeltesten wissenschaftlichen Sachbearbeiter des Staatlichen wissenschaftlichen Forschungsinstituts fuer Gerichtsmedizin des Volkskommissariats fuer Gesundheitswesen der UdSSR., SEMENOWSKY P.S.,
    - den aeltesten wissenschaftlichen Sachbearbeiter des staatlichen wissenschaftlichen Forschungsinstituts fuer Gerichtsmedizin des Volkskommisariats fuer Gesundheitswesen der UdSSR., Dozent SCHWAIKOWA M.D.,
    - den Hauptpathologen der Front Major des medizinischen Dienstes, Professor WYROPAIJEW D.N.

    Alles im IMT-Band 39.

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  10. #3380
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von hephland Beitrag anzeigen
    dann nenne mir mal einen wissenschaftler, der behauptet, katyn sei von den deutsche begannen worden, dummerle.
    ...
    Grover Furr, z.B..
    Nenne du doch mal einen Geschichtswissenschaftler, der vor 1990 die Russen der Tat beschuldigt hätte. Wirste aber keinen finden.

    Zitat Zitat von hephland Beitrag anzeigen
    ...
    die alleinschuld deutschlands am zweiten weltkrieg ist unstrittig.
    ...
    Für dich vielleicht. Aber sicher war für dich bis 1990 auch die deutsche Schuld am Massaker von Katyn unstrittig. Trolle wie du glauben jeden Mist, den man ihnen vorsetzt, so lange nicht irgend einer sein Schweigen bricht und die Wahrheit ans Tageslicht kommt.
    An einem Weltkrieg kann es niemals nur einen einzigen Schuldigen geben.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




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