+ Auf Thema antworten
Seite 1 von 3 1 2 3 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1 bis 10 von 26

Thema: Sind die Römischen Verträge rechtsungültig?

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Buella
    Registriert seit
    26.03.2006
    Ort
    Wie gehabt: Südlich des Nordpols
    Beiträge
    48.316

    Standard Sind die Römischen Verträge rechtsungültig?

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Sonntag, 18. Mai 2014 , von Freeman um 19:00

    ...

    Am vergangenen Mittwoch den 14. Mai hat der ausscheidende Präsident der EU-Kommission, José Manuel Barroso, den zweiten Teil eines Buches präsentiert, dass die Geschichte der Kommission von 1973 bis 1986 erzählt. Während der Zeremonie im 13. Stock des Berlaymont-Gebäudes gab Barroso eine bisher unbekannte Anekdote wieder, was die Unterzeichnung des Vertrages von Rom betrifft. Die Staatschefs unterschrieben damals eine Urkunde die aus leeren Seiten bestand.

    ...

    Was war passiert? Um es kurz zu erzählen, Putzfrauen hatten die Seiten des Vertrages, die über Nacht zum Trocknen nach dem Kopieren auf dem Fussboden des Büros in Rom ausgelegt wurden, als Abfall betrachtet und deshalb entsorgt, einschliesslich der Vorlagen zum Kopieren des Originals. Als die Offiziellen am Morgen den Verlust entdeckten, suchten sie zuerst die Mülltonnen von ganz Rom ab, fanden aber nichts. Kopien und Original waren nicht mehr auffindbar. Die einzige Lösung die ihnen dann einfiel war, die Unterzeichnung des Vertrages auf Blankopapier vorzunehmen. Die einzige Seite auf der etwas geschrieben stand war die mit den Namen der Staatschefs, die dann in einer Zeremonie ihre Unterschrift daraufsetzen.

    ...

    Damit niemand merkt, weder die Politiker die unterschrieben hatten noch die anwesenden neugierigen Fotografen und Journalisten, das es sich um eine Farce handelt, wurden die unterschriebenen "Verträge" sofort entfernt und in einem Zimmer eingeschlossen, das Geheimnis bis jetzt 57 Jahre lang bewahrt.

    Jeder Notar den man fragen würde, "sind Verträge die aus leeren Seiten bestehen und unterzeichnet werden überhaupt rechtsgültig?", wird sicher Nein dazu sagen. Wenn man das Blatt mit den Unterschriften der Staatschefs dann später zum Vertragstext hinzufügt, dann ist das ganz klar eine strafbare Urkundenfälschung. Das heisst, wenn man diesen Vorgang rein rechtlich und korrekt betrachtet, dann sind die Römischen Verträge ungültig, weil nur leere Seiten am 25. März 1957 unterzeichnet wurden.

    ...

    Ungültige Römische Verträge bedeutet aber, alles was danach daraus entstand, die Europäische Union und alle damit verbundenen Organisationen und Institutionen, alle Gesetze und Regeln die den Mitgliedstaaten aufgezwungen wurden, das EU-Parlament und die EU-Kommission, der Vertrag von Lissabon und überhaupt alles was mit der EU zu tun hat, auch die Gemeinschaftswährung Euro, sind ebenfalls rechtsungültig. Das ganze ist ein riesen Beschiss!

    Bin gespannt ob die Mainshitmedien die Preisgabe des wahren historischen Vorgang jetzt kurz vor der EU-Wahl vom 25. Mai berichten und thematisieren. Wenn ja, dann werden sie es sicher als "Panne" hinstellen, die keine rechtlichen Konsequenzen hat. Siehe [Links nur für registrierte Nutzer] für die ausführliche Geschichte was damals passiert ist.

    Mal abgesehen davon, daß ich davon ausgehe, daß die brd eh eine Mogelpackung à la Versailler Plünderungs-Diktat mit rosarotem scheinparlamentarischen Demokratieanstrich ist, muß man sich in diesem Zusammenhang auch mal das sog. Grundgesetz, und hier speziell den Art. 23 zu Gemüte führen!

    Hier wurde ehemals, in der alten Fassung des GG., der Geltungsbereich des GG. geregelt!

    Nun gibt es weder diesen, noch, wenn oben Geschriebenes so geschehen, ... gar nichts?

    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.772

    Standard AW: Sind die Römischen Verträge rechtsungültig?

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Mal abgesehen davon, daß ich davon ausgehe, daß die brd eh eine Mogelpackung à la Versailler Plünderungs-Diktat mit rosarotem scheinparlamentarischen Demokratieanstrich ist, muß man sich in diesem Zusammenhang auch mal das sog. Grundgesetz, und hier speziell den Art. 23 zu Gemüte führen!

    Hier wurde ehemals, in der alten Fassung des GG., der Geltungsbereich des GG. geregelt!

    Nun gibt es weder diesen, noch, wenn oben Geschriebenes so geschehen, ... gar nichts?

    Buella, du unterliegst dem Irrtum, das ein Geltungsbereich nur auf eine Weise definiert werden kann. Aber das ist eine andere Geschichte.

    Zu der Vertragsgeschichte, die Aussage mit dem Notar ist durchaus richtig, wenn es sich um einen normalen Vertrag und normales Vertragsrecht handeln würde, denn da würden vereinfacht dargestellt die Willenserklärungen des Vertrages durch Unterschrift rechtskräftig.
    Bei einem völkerrechtlichen Vertrag sieht das anders aus, da hat diese Unterschrift unter dem Vertragswerk nur mehr symbolischen Charakter, denn ein völkerrechtlicher Vertrag wird erst durch Ratifikation rechtskräftig.
    Ratifikation geschieht im normalen Gesetzgebungsprozess durch die Parlamente und erst wenn die daraus resultierende Ratifikationsurkunde hinterlegt ist erhält der Vertrag bindende Rechtskraft.

    Rein rechtlich gesehen läuft das in Deutschland vereinfacht dargestellt so ab:

    1. Der Bundespräsident bevollmächtigt Bundeskanzler oder Minister in seinem Auftrag völkerrechtliche Verträge zu verhandeln und mit deren Unterschrift den Willen auszudrücken, das Deutschland den Vertrag eingehen möchte.

    2. Das Vertragswerk durchläuft den normalen Gesetzgebungsprozess in den Parlamenten, Bundesrat und Bundestag. Dies beschließen ein Transformationsgesetz, das den Vertrag in selbst gesetztes Recht umwandelt.
    Eine Ratifikationsurkunde wird angefertigt und der Bundespräsident unterzeichnet Urkunde und Gesetz.

    3. Es erfolgt die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Wenn im Gesetz nicht anders vorgesehen erhalten die entsprechenden Regelungen ab diesem Zeitpunkt Rechtskraft für Deutschland.

    4. Die Ratifikationsurkunde wird hinterlegt. Der Vertrag erhält für alle Staaten, die die Urkunde hinterlegt haben völkerrechtlich bindende Rechtskraft.

    Im Übrigen ist es durchaus geltende Rechtspraxis, das unter bestimmten Umständen an sich nichtige Verträge durch deren Erfüllung Rechtsgültigkeit erfahren.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #3
    GESPERRT
    Registriert seit
    11.11.2013
    Ort
    --
    Beiträge
    2.928

    Standard AW: Sind die Römischen Verträge rechtsungültig?

    "Was war passiert? Um es kurz zu erzählen, Putzfrauen hatten die Seiten des Vertrages, die über Nacht zum Trocknen nach dem Kopieren auf dem Fussboden des Büros in Rom ausgelegt wurden, als Abfall betrachtet und deshalb entsorgt, einschliesslich der Vorlagen zum Kopieren des Originals."

    Äh, wer denkt sich denn solchen Schwachsinn aus?

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Hay
    Registriert seit
    06.04.2008
    Beiträge
    23.823

    Standard AW: Sind die Römischen Verträge rechtsungültig?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Buella, du unterliegst dem Irrtum, das ein Geltungsbereich nur auf eine Weise definiert werden kann. Aber das ist eine andere Geschichte.

    Zu der Vertragsgeschichte, die Aussage mit dem Notar ist durchaus richtig, wenn es sich um einen normalen Vertrag und normales Vertragsrecht handeln würde, denn da würden vereinfacht dargestellt die Willenserklärungen des Vertrages durch Unterschrift rechtskräftig.
    Bei einem völkerrechtlichen Vertrag sieht das anders aus, da hat diese Unterschrift unter dem Vertragswerk nur mehr symbolischen Charakter, denn ein völkerrechtlicher Vertrag wird erst durch Ratifikation rechtskräftig.
    Ratifikation geschieht im normalen Gesetzgebungsprozess durch die Parlamente und erst wenn die daraus resultierende Ratifikationsurkunde hinterlegt ist erhält der Vertrag bindende Rechtskraft.

    Rein rechtlich gesehen läuft das in Deutschland vereinfacht dargestellt so ab:

    1. Der Bundespräsident bevollmächtigt Bundeskanzler oder Minister in seinem Auftrag völkerrechtliche Verträge zu verhandeln und mit deren Unterschrift den Willen auszudrücken, das Deutschland den Vertrag eingehen möchte.

    2. Das Vertragswerk durchläuft den normalen Gesetzgebungsprozess in den Parlamenten, Bundesrat und Bundestag. Dies beschließen ein Transformationsgesetz, das den Vertrag in selbst gesetztes Recht umwandelt.
    Eine Ratifikationsurkunde wird angefertigt und der Bundespräsident unterzeichnet Urkunde und Gesetz.

    3. Es erfolgt die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Wenn im Gesetz nicht anders vorgesehen erhalten die entsprechenden Regelungen ab diesem Zeitpunkt Rechtskraft für Deutschland.

    4. Die Ratifikationsurkunde wird hinterlegt. Der Vertrag erhält für alle Staaten, die die Urkunde hinterlegt haben völkerrechtlich bindende Rechtskraft.

    Im Übrigen ist es durchaus geltende Rechtspraxis, das unter bestimmten Umständen an sich nichtige Verträge durch deren Erfüllung Rechtsgültigkeit erfahren.
    Die Fragestellung bleibt trotzdem erhalten: Kann ein nicht existenter Vertrag, kann eine Rechtswidrigkeit, ein Blankopapier, ein "Beschiss" wirklich ratifiziert werden? Wo ist die Grundlage für die Ratifizierung, wenn der unterschriebene Vertrag gar nicht vorliegt, die Willenserklärung somit gar nicht vorhanden ist (egal wie symbolisch man einen solchen Vertrag werten möchte)?

  5. #5
    GESPERRT
    Registriert seit
    11.11.2013
    Ort
    --
    Beiträge
    2.928

    Standard AW: Sind die Römischen Verträge rechtsungültig?

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Die Fragestellung bleibt trotzdem erhalten: Kann ein nicht existenter Vertrag, kann eine Rechtswidrigkeit, ein Blankopapier, ein "Beschiss" wirklich ratifiziert werden? Wo ist die Grundlage für die Ratifizierung, wenn der unterschriebene Vertrag gar nicht vorliegt, die Willenserklärung somit gar nicht vorhanden ist (egal wie symbolisch man einen solchen Vertrag werten möchte)?

    Also wie gesagt, ich glaub das ja nicht, das mit dem Papier auf dem Boden. Falls doch, ist das rechtsgültig, beziehungsweise rechtsgültig wird, was zum Zeitpunkt des Ratifizierung auf dem Papier steht.

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Buella
    Registriert seit
    26.03.2006
    Ort
    Wie gehabt: Südlich des Nordpols
    Beiträge
    48.316

    Standard AW: Sind die Römischen Verträge rechtsungültig?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Buella, du unterliegst dem Irrtum, das ein Geltungsbereich nur auf eine Weise definiert werden kann. Aber das ist eine andere Geschichte.

    Zu der Vertragsgeschichte, die Aussage mit dem Notar ist durchaus richtig, wenn es sich um einen normalen Vertrag und normales Vertragsrecht handeln würde, denn da würden vereinfacht dargestellt die Willenserklärungen des Vertrages durch Unterschrift rechtskräftig.
    Bei einem völkerrechtlichen Vertrag sieht das anders aus, da hat diese Unterschrift unter dem Vertragswerk nur mehr symbolischen Charakter, denn ein völkerrechtlicher Vertrag wird erst durch Ratifikation rechtskräftig.
    Ratifikation geschieht im normalen Gesetzgebungsprozess durch die Parlamente und erst wenn die daraus resultierende Ratifikationsurkunde hinterlegt ist erhält der Vertrag bindende Rechtskraft.

    Rein rechtlich gesehen läuft das in Deutschland vereinfacht dargestellt so ab:

    1. Der Bundespräsident bevollmächtigt Bundeskanzler oder Minister in seinem Auftrag völkerrechtliche Verträge zu verhandeln und mit deren Unterschrift den Willen auszudrücken, das Deutschland den Vertrag eingehen möchte.

    2. Das Vertragswerk durchläuft den normalen Gesetzgebungsprozess in den Parlamenten, Bundesrat und Bundestag. Dies beschließen ein Transformationsgesetz, das den Vertrag in selbst gesetztes Recht umwandelt.
    Eine Ratifikationsurkunde wird angefertigt und der Bundespräsident unterzeichnet Urkunde und Gesetz.

    3. Es erfolgt die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Wenn im Gesetz nicht anders vorgesehen erhalten die entsprechenden Regelungen ab diesem Zeitpunkt Rechtskraft für Deutschland.

    4. Die Ratifikationsurkunde wird hinterlegt. Der Vertrag erhält für alle Staaten, die die Urkunde hinterlegt haben völkerrechtlich bindende Rechtskraft.

    Im Übrigen ist es durchaus geltende Rechtspraxis, das unter bestimmten Umständen an sich nichtige Verträge durch deren Erfüllung Rechtsgültigkeit erfahren.
    Solange der Bestohlene nicht aumuckt, ist das Stehlen gängige Rechtspraxis!

    Das ist Quintessenz der eu!

    Der ganze Zirkus drumherum ist doch lächerliches Juristen- und politisches Blendwerk!

    Denn!
    Die römischen Verträge wurden durch die Bilderberger Gruppe geschaffen!
    Die Politiker hatten lediglich die Aufgabe, die von den Bilderbergern gewünschten Ziele einer europäischen Union, und auch Währung, dies wurde bereits damals durch Bilderberger festgelegt, umzusetzen, bzw. die Medien die Aufgabe den Massen die Vorteile dieses Vertragswerks zu verkaufen!

    Das Ergebnis dürfen wir heute alle in Form von schleichender bis gallopierender Verelendung ( je nach Staat ) genießen und bewundern!

    Übrigens, und auch nur am Rande, hatte die damalige brd-"Regierung", genauso wie spätere brd-"Regierungen" überhaupt nicht die rechtliche Kompetenz und Befugnis, über die Souveranitäts-Abtretungen der Deutschen in irgendeiner Form und an irgendwelche Konstrukte mitzuwirken, bzw. zu ratifizieren!

    Nicht umsonst werden alle Verträge des Versailler Diktats 2.0 mehr oder weniger scheinparlamentarisch an den Deutschen vorbeigewunken!

    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.772

    Standard AW: Sind die Römischen Verträge rechtsungültig?

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Die Fragestellung bleibt trotzdem erhalten: Kann ein nicht existenter Vertrag, kann eine Rechtswidrigkeit, ein Blankopapier, ein "Beschiss" wirklich ratifiziert werden? Wo ist die Grundlage für die Ratifizierung, wenn der unterschriebene Vertrag gar nicht vorliegt, die Willenserklärung somit gar nicht vorhanden ist (egal wie symbolisch man einen solchen Vertrag werten möchte)?
    Hay, ob die Herren vor der Presse nun ein Blankopapier unterschrieben haben oder einen Vertragstext, macht rechtlich keinen Unterschied. Wenn das Parlament sagt, is nich, dann is nich.

    Höchstwahrscheinlich gehst du davon aus, das der Original-Vertragstext vernichtet wurde und somit etwas vollkommen anderes zur Abstimmung gekommen ist. Kopieren 1957 war etwas anderes als heutzutage. 1957 war das Trockenabzugsverfahren (Xerografie) nicht der Standard wie heute, sondern man kopierte im Nassabzugsverfahren und man kopierte nicht direkt vom Original. Bei Anfertigung des Originals wurde gleichzeitig eine Kopiervorlage angefertigt, die dann zur Vervielfältigung genutzt wurde. Die Kopien müssen dann Trocknen, was Zeit benötigt.
    Die werten Putzfrauen haben die Kopien und die Kopiervorlage vernichtet nicht aber das Original.
    Naßabzug dauert seine Zeit. Hätte man jetzt die feierliche Unterzeichnung verschoben, hätte das auch Anlass zur Spekulation gegeben und da die Unterzeichnung zu dem Zeitpunkt so oder so nicht rechtsverbindlich ist.....


    Im Grunde genommen kannst du diese Vertragsunterzeichnungen als Fortführung eines historischen Brauches sehen. Früher haben Fürsten Delegationen verhandeln lassen und die haben mit ihrer Unterschrift nur bestätigt, das man sich über alle Bedingungen geeinigt hat und man nun den Vertrag dem Fürsten zur Prüfung und zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung (Ratifikation) mit Unterschrift und Siegel des Fürsten, vorlegt.

    Nun, man hat ein wenig geschummelt aus Publicity-Gründen, da aber diese Schummel weder rechtlichen Folgen hatte, noch haben konnte, bleibt es eine Anekdote.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.772

    Standard AW: Sind die Römischen Verträge rechtsungültig?

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Solange der Bestohlene nicht aumuckt, ist das Stehlen gängige Rechtspraxis!

    Das ist Quintessenz der eu!

    Der ganze Zirkus drumherum ist doch lächerliches Juristen- und politisches Blendwerk!

    Denn!
    Die römischen Verträge wurden durch die Bilderberger Gruppe geschaffen!
    Die Politiker hatten lediglich die Aufgabe, die von den Bilderbergern gewünschten Ziele einer europäischen Union, und auch Währung, dies wurde bereits damals durch Bilderberger festgelegt, umzusetzen, bzw. die Medien die Aufgabe den Massen die Vorteile dieses Vertragswerks zu verkaufen!

    Das Ergebnis dürfen wir heute alle in Form von schleichender bis gallopierender Verelendung ( je nach Staat ) genießen und bewundern!

    Übrigens, und auch nur am Rande, hatte die damalige brd-"Regierung", genauso wie spätere brd-"Regierungen" überhaupt nicht die rechtliche Kompetenz und Befugnis, über die Souveranitäts-Abtretungen der Deutschen in irgendeiner Form und an irgendwelche Konstrukte mitzuwirken, bzw. zu ratifizieren!

    Nicht umsonst werden alle Verträge des Versailler Diktats 2.0 mehr oder weniger scheinparlamentarisch an den Deutschen vorbeigewunken!

    Buella, politische Meinung und rechtliche Sachlage sind verschiedene Dinge. Etwas kann politisch in Ordnung sein, aber rechtlich falsch oder umgekehrt.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #9
    a.D. Benutzerbild von Gärtner
    Registriert seit
    13.11.2003
    Ort
    Im Gartenhaus
    Beiträge
    10.720

    Standard AW: Sind die Römischen Verträge rechtsungültig?

    Zitat Zitat von beemaster Beitrag anzeigen
    "Was war passiert? Um es kurz zu erzählen, Putzfrauen hatten die Seiten des Vertrages, die über Nacht zum Trocknen nach dem Kopieren auf dem Fussboden des Büros in Rom ausgelegt wurden, als Abfall betrachtet und deshalb entsorgt, einschliesslich der Vorlagen zum Kopieren des Originals."

    Äh, wer denkt sich denn solchen Schwachsinn aus?
    Bedenke, damals gab es noch Naßkopien. Und Putzfrauen haben schon öfter durch ihre robuste Berufsauffasung von sich reden gemacht, was sogar Eingang in den Schatz geflügelter Worte gefunden hat:

    "Ist das Kunst oder kann das weg?"
    "Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
    lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."

    Umberto Eco

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Buella
    Registriert seit
    26.03.2006
    Ort
    Wie gehabt: Südlich des Nordpols
    Beiträge
    48.316

    Standard AW: Sind die Römischen Verträge rechtsungültig?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Buella, politische Meinung und rechtliche Sachlage sind verschiedene Dinge. Etwas kann politisch in Ordnung sein, aber rechtlich falsch oder umgekehrt.
    Rechtliche Sachlage ist und das zeigt die brd vorbildhaft manipulierbar!
    Dadurch ist Recht noch lange nicht Recht! Auch, wenn es als Solches deklariert wird!

    Ein Rechtsstaat manifestiert sich u. A. an der Ge-Recht-igkeit!

    Nur weil die politischen Eliten die Wünsche der anglo-amerikanischen Hochfinanz an deren Lippen ablesen, bzw. gar in vorauseilendem Gehorsam funktionieren, haben wir somit eine unge-recht-e Sachlage, welche sich, da stimme ich Dir zu "rechtliche Sachlage" nennt!

    Die "rechtliche Sachlage" einer Tyrannei ist aus Sicht derer Eliten auch einwandfrei!

    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Sind alle Strafzettel seit 2007 ungültig?
    Von Registrierter im Forum Deutschland
    Antworten: 16
    Letzter Beitrag: 19.11.2014, 04:22
  2. Man kann Tiger und Löwen mischen
    Von Florian im Forum Wissenschaft-Technik / Ökologie-Umwelt / Gesundheit
    Antworten: 57
    Letzter Beitrag: 29.07.2009, 06:23
  3. Heidenverfolgungen im römischen Reich
    Von Hülya im Forum Geschichte / Hintergründe
    Antworten: 16
    Letzter Beitrag: 13.07.2008, 20:07
  4. Wird AIDS nun endgültig besiegt?-Deutsche Forscher sind angeblich auf einem guten Weg
    Von George Rico im Forum Wissenschaft-Technik / Ökologie-Umwelt / Gesundheit
    Antworten: 25
    Letzter Beitrag: 01.07.2007, 18:26

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben