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Thema: Warum war Verrat auf deutscher Seite häufiger als auf alliierter und russischer Seite?

  1. #391
    Mitglied Benutzerbild von moishe c
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    Standard AW: Warum war Verrat auf deutscher Seite häufiger als auf alliierter und russischer Seite?

    Zitat Zitat von Nereus Beitrag anzeigen
    Nomen Dingsbums verteidigt hier den Nürnberger IMT-Prozeß im Sinne einer freimaurerischen Neuen Weltordnung, wie sie schon im Begleitheft der Buchausgabe der IMT-Prozeßbände angedeutet wurde:

    Der größte Strafprozeß der Geschichte (Doku zum IMT, Reichenbach Verlag, 1994)
    Bei der Eröffnung des Nürnberger Prozesses hat die Verteidigung mit allem Nachdruck behauptet, die angeklagten als Einzelpersonen für Staatshandlungen verantwortlich zu machen, sei ex post facto (Erlaß von Gesetzen, die die Strafbarkeit einer Handlung erst nach der Tat bestimmen = rückwirkende Straftatbestände) und unrechtmäßig, denn bis zu diesem Prozeß hätten Juristen und Staaten niemals auch nur daran gedacht, Staatsmänner, Generäle und Wirtschaftsführer eines Staates wegen Anwendung von Gewalt anzuklagen, geschweige denn sie vor einen internationalen Strafgerichtshof zu stellen.

    Diese Behauptung war historisch falsch, denn nach den Napoleonischen Kriegen wurde in gewissen Kreisen die Frage der gerichtlichen Bestrafung von Napoleon ernsthaft erwogen. Ein energischer Befürworter dieser Idee war der deutsche General Gneisenau. Nach dem DeutschFranzösischen Krieg 1870/71 wollten einige deutsche Generäle Napoleon III. wegen der Entfesselung eines Angriffskrieges bestrafen. Bismarck lehnte diese Idee energisch ab. Nach dem Ersten Weltkrieg wollten die Entente-Mächte zahlreiche deutsche Politiker und Generäle vor einen internationalen Strafgerichtshof stellen. Sie verzichteten nur darauf, weil die Deutschen selber einige von den in Frage kommenden Personen bestraften. Was bei Nürnberg aber doch ex post facto erschien, war der Anklagepunkt wegen »Verbrechen gegen den Frieden«, die definiert wurden als:
    Zu diesem Punkt erklärte die Verteidigung:

    Der Vorsitzende des Gerichts, Lordrichter Geoffrey Lawrence, lehnte den Antrag der Verteidigung ab. Auch viele namhafte Völkerrechtler haben seitdem die Auffassung der Verteidigung bestritten.

    Professor Sheldon Glueck von der Harvard Universität schrieb z.B.:
    In diesem Sinne entschied auch das Nürnberger Tribunal. Um den Grundsatz nullum crimen sine lege, nulla poena sine lege (kein Verbrechen und keine Strafe ohne vorher bestehende gesetzliche Strafbarkeit) zu umgehen, wurde auf den Kellogg-Briand-Pakt von 1928 zurückgegriffen. In diesem Vertrag hatten sich 15 Staaten, darunter auch Deutschland, dafür ausgesprochen, den Krieg als »Werkzeug nationaler Politik« zu ächten und zwischenstaatliche Konflikte nur »durch friedliche Mittel« beizulegen; allerdings waren zu seiner Einhaltung keine Zwangsmittel vorgesehen.

    Problematisch erscheint im Rückblick auch die Teilnahme der Sowjetunion an der Anklage: Stalin hatte durch Unterzeichnung eines Nichtangriffspaktes HitlersAngriffskrieg auf Polen ermöglicht und neue Angriffskriege und rechtswidrige Invasionen gegen Finnland (aus diesem Grunde wurde die Sowjetunion vom Völkerbund ausgestoßen), Estland, Lettland und Litauen geführt.

    Der Nürnberger Prozeß hatte zur Grundlage eines neuen Völkerrechts werden sollen, gemäß dem Wort des amerikanischen Hauptanklägers Jackson:

    Daraus ist vorerst nichts geworden.
    Zwar ist in Artikel 7 der UNCharta ein Internationaler Gerichtshof als ein Hauptorgan der Vereinten Nationen vorgesehen, neben der existierenden Vollversammlung und dem existierenden Sicherheitsrat; zwar hat die UN-Kommission für Internationales Recht auf der Grundlage des Nürnberger Prozesses einen »Kodex der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit« entworfen und 1951 der Vollversammlung vorgelegt (mitten im Koreakrieg); eine Übereinkunft kam jedoch nicht zustande. 1957 hieß es in einem Schlußkommunique der Kommission im Tonfall der Ernüchterung: »...die gegenwärtige Zeit mit ihren starken und zahlreichen Spannungen ist für die Regelung dieser Frage nicht geeignet.«
    So bleibt, was der deutsche Völkerrechtler Hermann Jahrreiß vor dem Nürnberger Militärgerichtshoff formuliert hat, noch immer Anruf und Mahnung:
    »Die Vorschriften des Statuts (dieses Gerichtshofes) nehmen das Recht eines Weltstaates vorweg. Sie sind revolutionär. Vielleicht gehört ihnen im Hoffen und Sehnen der Völker die Zukunft.«
    Vielleicht gehört diesen "Vorschriften" die Zukunft!

    1945 waren sie UNRECHT!

    Und die dort beteiligten Richter waren RECHTSBRECHER und MÖRDER!

    Besoldete RECHTSBRECHER und MÖRDER! Und LÜGNER und HEUCHLER!

  2. #392
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    Standard AW: Warum war Verrat auf deutscher Seite häufiger als auf alliierter und russischer Seite?

    Zitat Zitat von Nereus Beitrag anzeigen
    Vollzitat
    Danke für die Ergänzung, ich wollte das hier eigentlich nicht so breit auswälzen , ist immerhin off-topic.
    Wie wärs mit einem eigenen Strang zu dem Thema?

    Ich mach mich da mal ran, wenn ich über die Suchfunktion nichts finde....

    mfg
    Captain Spaulding

  3. #393
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    Standard AW: Warum war Verrat auf deutscher Seite häufiger als auf alliierter und russischer Seite?

    Zitat Zitat von Alter Stubentiger Beitrag anzeigen
    Ich sehe das anders. Das IMT hat sich durchaus bemüht was man auch daran erkennen kann daß ein Albert Speer sich vor dem Galgen retten konnte. Ein Fehlurteil. Aber insgesamt gesehen hat man schon die Richtigen erwischt. Allerdings lehne ich Todesurteile grundsätzlich ab.
    Du weißt ja, was "bemühte sich stets" in Arbeitszeugnissen bedeutet...

    Man kann über vieles diskutieren, über moralische Schuld und angemessene Strafen, und die Feststellung, dass das IMT den Ansprüchen eines Rechtsstaates an ein Strafverfahren nicht genügt, soll kein Freispruch sein. Dabei geht es gar nicht um die Schuld, die jemand trug, sondern "nur" um die Qualität deren juristischer Aufarbeitung.

  4. #394
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    Standard AW: Warum war Verrat auf deutscher Seite häufiger als auf alliierter und russischer Seite?

    Zitat Zitat von Nereus Beitrag anzeigen
    Problematisch erscheint im Rückblick auch die Teilnahme der Sowjetunion an der Anklage: Stalin hatte durch Unterzeichnung eines Nichtangriffspaktes Hitlers Angriffskrieg auf Polen ermöglicht und neue Angriffskriege und rechtswidrige Invasionen gegen Finnland (aus diesem Grunde wurde die Sowjetunion vom Völkerbund ausgestoßen), Estland, Lettland und Litauen geführt.

    Der Nürnberger Prozeß hatte zur Grundlage eines neuen Völkerrechts werden sollen, gemäß dem Wort des amerikanischen Hauptanklägers Jackson... Daraus ist vorerst nichts geworden.

    Zwar ist in Artikel 7 der UN-Charta ein Internationaler Gerichtshof als ein Hauptorgan der Vereinten Nationen vorgesehen, neben der existierenden Vollversammlung und dem existierenden Sicherheitsrat; zwar hat die UN-Kommission für Internationales Recht auf der Grundlage des Nürnberger Prozesses einen »Kodex der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit« entworfen und 1951 der Vollversammlung vorgelegt (mitten im Koreakrieg); eine Übereinkunft kam jedoch nicht zustande. 1957 hieß es in einem Schlußkommunique der Kommission im Tonfall der Ernüchterung: »...die gegenwärtige Zeit mit ihren starken und zahlreichen Spannungen ist für die Regelung dieser Frage nicht geeignet.«
    So bleibt, was der deutsche Völkerrechtler Hermann Jahrreiß vor dem Nürnberger Militärgerichtshof formuliert hat, noch immer Anruf und Mahnung:
    natürlich hast du recht. die SU hörte auch prozeß gemacht werden.

    inzwischen ist aber das ganze überdeutlich in bewegung gekommen. es gibt ein gericht im haag. ein anklager, der menschen s.s.t.t. anklagen kann. zwar haben einige wichtige länder (noch) nicht unterzeichnet, doch das kommt ohne zweifel auch noch. auch wenn es lange dauern wird.

    es würde mich z.b. nicht wundern wenn ein geheimes haftbefehl gegen putin ausgegangen ist, weil er eienn internationalen vertrag brach und widerrechtlich ein teil von einem anderen land annektierte.
    anti-extrem

  5. #395
    Sozialdemokrat Benutzerbild von Alter Stubentiger
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    Standard AW: Warum war Verrat auf deutscher Seite häufiger als auf alliierter und russischer Seite?

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Du weißt ja, was "bemühte sich stets" in Arbeitszeugnissen bedeutet...

    Man kann über vieles diskutieren, über moralische Schuld und angemessene Strafen, und die Feststellung, dass das IMT den Ansprüchen eines Rechtsstaates an ein Strafverfahren nicht genügt, soll kein Freispruch sein. Dabei geht es gar nicht um die Schuld, die jemand trug, sondern "nur" um die Qualität deren juristischer Aufarbeitung.
    Darum geht es dem Captain Spaulding sicher nicht. Ihm geht es darum generell Siegerjustiz zu unterstellen und alle Urteile als gegen das deutsche Volk gerichtet zu betrachten.

    Dabei boten die Amis dem Volk in Wirklichkeit eine Gelegenheit alle Schuld auf ein paar Personen abzuladen. Viele Schuldige aus der zweiten oder dritten Reihe kamen ohne ein Verfahren davon oder wurden äußerst milde bestraft.

  6. #396
    Sozialdemokrat Benutzerbild von Alter Stubentiger
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    Standard AW: Warum war Verrat auf deutscher Seite häufiger als auf alliierter und russischer Seite?

    Zitat Zitat von Nomen Nescio Beitrag anzeigen
    natürlich hast du recht. die SU hörte auch prozeß gemacht werden.
    Es gibt keinen Zweifel daran daß die UDSSR sich Ostpolen und Ostpreussen widerrechtlich angeeignet hat.

  7. #397
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    Standard AW: Warum war Verrat auf deutscher Seite häufiger als auf alliierter und russischer Seite?

    Zitat Zitat von Nereus Beitrag anzeigen
    Nomen Dingsbums verteidigt hier den Nürnberger IMT-Prozeß im Sinne einer freimaurerischen Neuen Weltordnung, wie sie schon im Begleitheft der Buchausgabe der IMT-Prozeßbände angedeutet wurde:

    Der größte Strafprozeß der Geschichte (Doku zum IMT, Reichenbach Verlag, 1994)
    Bei der Eröffnung des Nürnberger Prozesses hat die Verteidigung mit allem Nachdruck behauptet, die Angeklagten als Einzelpersonen für Staatshandlungen verantwortlich zu machen, sei ex post facto (Erlaß von Gesetzen, die die Strafbarkeit einer Handlung erst nach der Tat bestimmen = rückwirkende Straftatbestände) und unrechtmäßig, denn bis zu diesem Prozeß hätten Juristen und Staaten niemals auch nur daran gedacht, Staatsmänner, Generäle und Wirtschaftsführer eines Staates wegen Anwendung von Gewalt anzuklagen, geschweige denn sie vor einen internationalen Strafgerichtshof zu stellen.

    Diese Behauptung war historisch falsch, denn nach den Napoleonischen Kriegen wurde in gewissen Kreisen die Frage der gerichtlichen Bestrafung von Napoleon ernsthaft erwogen. Ein energischer Befürworter dieser Idee war der deutsche General Gneisenau. Nach dem DeutschFranzösischen Krieg 1870/71 wollten einige deutsche Generäle Napoleon III. wegen der Entfesselung eines Angriffskrieges bestrafen. Bismarck lehnte diese Idee energisch ab. Nach dem Ersten Weltkrieg wollten die Entente-Mächte zahlreiche deutsche Politiker und Generäle vor einen internationalen Strafgerichtshof stellen. Sie verzichteten nur darauf, weil die Deutschen selber einige von den in Frage kommenden Personen bestraften. Was bei Nürnberg aber doch ex post facto erschien, war der Anklagepunkt wegen »Verbrechen gegen den Frieden«, die definiert wurden als:
    Zu diesem Punkt erklärte die Verteidigung:

    Der Vorsitzende des Gerichts, Lordrichter Geoffrey Lawrence, lehnte den Antrag der Verteidigung ab. Auch viele namhafte Völkerrechtler haben seitdem die Auffassung der Verteidigung bestritten.

    Professor Sheldon Glueck von der Harvard Universität schrieb z.B.:
    In diesem Sinne entschied auch das Nürnberger Tribunal. Um den Grundsatz nullum crimen sine lege, nulla poena sine lege (kein Verbrechen und keine Strafe ohne vorher bestehende gesetzliche Strafbarkeit) zu umgehen, wurde auf den Kellogg-Briand-Pakt von 1928 zurückgegriffen. In diesem Vertrag hatten sich 15 Staaten, darunter auch Deutschland, dafür ausgesprochen, den Krieg als »Werkzeug nationaler Politik« zu ächten und zwischenstaatliche Konflikte nur »durch friedliche Mittel« beizulegen; allerdings waren zu seiner Einhaltung keine Zwangsmittel vorgesehen.

    Problematisch erscheint im Rückblick auch die Teilnahme der Sowjetunion an der Anklage: Stalin hatte durch Unterzeichnung eines Nichtangriffspaktes Hitlers Angriffskrieg auf Polen ermöglicht und neue Angriffskriege und rechtswidrige Invasionen gegen Finnland (aus diesem Grunde wurde die Sowjetunion vom Völkerbund ausgestoßen), Estland, Lettland und Litauen geführt.

    Der Nürnberger Prozeß hatte zur Grundlage eines neuen Völkerrechts werden sollen, gemäß dem Wort des amerikanischen Hauptanklägers Jackson:

    Daraus ist vorerst nichts geworden.
    Zwar ist in Artikel 7 der UN-Charta ein Internationaler Gerichtshof als ein Hauptorgan der Vereinten Nationen vorgesehen, neben der existierenden Vollversammlung und dem existierenden Sicherheitsrat; zwar hat die UN-Kommission für Internationales Recht auf der Grundlage des Nürnberger Prozesses einen »Kodex der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit« entworfen und 1951 der Vollversammlung vorgelegt (mitten im Koreakrieg); eine Übereinkunft kam jedoch nicht zustande. 1957 hieß es in einem Schlußkommunique der Kommission im Tonfall der Ernüchterung: »...die gegenwärtige Zeit mit ihren starken und zahlreichen Spannungen ist für die Regelung dieser Frage nicht geeignet.«
    So bleibt, was der deutsche Völkerrechtler Hermann Jahrreiß vor dem Nürnberger Militärgerichtshof formuliert hat, noch immer Anruf und Mahnung:
    Hab jetzt einen extra Strang zum Thema auf gemacht, ich lade dich herzlich ein, dort noch mal einige Quellen zu verlinken und zu diskutieren^^

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    Captain Spaulding

  8. #398
    Mitglied Benutzerbild von nethead
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    Standard AW: Warum war Verrat auf deutscher Seite häufiger als auf alliierter und russischer Seite?

    Zitat Zitat von Korgan Beitrag anzeigen
    Als Beispiele nehme man [..] Winterausrüstung '41
    Koenntest du mir hierzu bitte Quellen geben? Ich habe diese Behauptung schon oefter gehoert aber nie einen Beleg dafuer gesehen.
    "A totalitarian society not only does not tolerate a freedom of opinion, but it cultivates by all means in its power a "received opinion," which all have to parrot, not only without checking it, but often without any understanding of what it means. " - David Cole

  9. #399
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    Standard AW: Warum war Verrat auf deutscher Seite häufiger als auf alliierter und russischer Seite?

    Zitat Zitat von nethead Beitrag anzeigen
    Koenntest du mir hierzu bitte Quellen geben? Ich habe diese Behauptung schon oefter gehoert aber nie einen Beleg dafuer gesehen.
    U.a Friedrich Georg: "Verrat an der Ostfront - Der verlorene Sieg 1941-42"

    Ist aber sowieso Unsinn.

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