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Thema: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

  1. #1171
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Wenn man von krimineller Energie ausgeht, können auch strunzdumme Kriminelle überaus tricky agieren.
    Das spricht also keineswegs gegen meinen zweiten Punkt.
    Kommt sicherlich auch vor, gibt ja kaum eine Norm, die nicht auch auf die eine oder andere Weise missbraucht wird, aber ich glaube, dass solche Taten meist ohne solche Überlegungen recht spontan aus der Situation entstehen und seltener mit Kalkül vorgenommen werden.

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Interessant sind Deine Ausführungen deswegen, weil sie mir zeigen, dass ich evtl. ein unglückliches Beispiel wählte.
    Das mag ja sein. Wie stehts denn mit Kirsten Heisig und ihren vielen Beispielen und denen in Buschkowskis Buch.
    Kannst Du da etwas dazu sagen.
    Ich stimme vielen Sichten von K. Heisig zu. Man darf aber dabei nur nicht übersehen, dass sie in einem recht problematischen Bezirk mit einem massiven sozialen Brennpunkt arbeitete. Das Buch von Buschkowski habe ich nicht gelesen, nur ein paar Zusammenfassungen daüber.

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Wäre jetzt wirklich interessant, bis wir aus die Machenschaften diverser Clans kommen, wo wir ein Einknicken
    des Staates feststellen können..
    Tja, in dem Punkt scheint vor allem die Polizei vor einem gewissen Bankrott zu stehen.

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Die Kasselt Untersuchung über Ehrenmorde ist mir übrigens bekannt.
    interessant, dass Du sie noch nicht aus dem Köcher gezogen hast. Obwohl ich aus einem anderen Bereich komme, wäre das Studiendesign eine Betrachtung wert.
    Bin ich aber noch nicht dazu gekommen.Verfügbar ist die Arbeit ja.
    Die habe ich nicht gelesen, nur mal was davon gehört. War das nicht die von einem Soziologieprofessor? Der hieß doch irgendwie Wittler oder so ...müsste ich mal nachrecherchieren. War der Tenor da nicht der, dass die Ehrenmorde weniger mit der Religion, als vielmehr mit dem kulturellen Hintergrund zu tun hätten? Da gebe ich nicht so viel drauf, weil es wohl schwer wäre, das eine exakt vom anderen zu trennen.

  2. #1172
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Was war das in Weyhe ? Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag oder Mord ?
    Der muss dem ja mit dem gestreckten Fuss in die Wirbelsäule gesprungen sein.
    Die Kopfverletzungen sind sekundär.
    Es wurde auf Körperverletzung mit Todesfolge erkannt. Entscheidend ist, ob eine Tötungsabsicht nachgewiesen werden kann oder eine solche zumindest billigend in Kauf genommen wird. Eine Verletzungsabsicht ist da sicher außer Frage, aber eine Tötungsabsicht? Wohl eher nicht.

  3. #1173
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Wo sagte ich, dass mein Standpunkt der einzig richtige wäre? Ganz ab davon: zeige mir denjenigen hier, der sich auch nur annähernd dahingehend äußert: "Ich sehe es so, aber wenn du es anders siehst, ist das sicherlich auch richtig".
    Du läßt hier sehr deutlich heraushängen, daß Dein Standpunkt angeblich der einzig richtige wäre und qualifizierst alles anderen als Deppen ab. Egal was man für Erfahrungen gemacht hat oder über welches Hintergrundwissen man verfügt. Für mich gibt es leider den Islamrabatt und es ist auch leider festzustellen, daß Deutsche für vergleichbare Untaten deutlichst strenger bestraft werden.

  4. #1174
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Es wurde auf Körperverletzung mit Todesfolge erkannt. Entscheidend ist, ob eine Tötungsabsicht nachgewiesen werden kann oder eine solche zumindest billigend in Kauf genommen wird. Eine Verletzungsabsicht ist da sicher außer Frage, aber eine Tötungsabsicht? Wohl eher nicht.
    Kasselt hieß die Dame. Ich suche die Arbeit gerne raus.
    Entschuldige, die Tötungsabsicht kann man als aufgeweckter
    Erwachsener doch immer dann unterstellen, wenn Stehende auf einen Liegenden eintreten.
    (Falls das Gericht diesem Ansatz folgt natürlich).

  5. #1175
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Hier findet man die Studie.
    226 Seiten.

    Ehrenmorde in Deutschland - BKA Startseite


    [Links nur für registrierte Nutzer] · PDF Datei

    Der Gegenstand unserer Studie sind Ehrenmorde, die sich in Deutschland ereignet haben.

    Kein direkter Link, weil der Download dann gleich losginge.

  6. #1176
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Es wurde auf Körperverletzung mit Todesfolge erkannt. Entscheidend ist, ob eine Tötungsabsicht nachgewiesen werden kann oder eine solche zumindest billigend in Kauf genommen wird. Eine Verletzungsabsicht ist da sicher außer Frage, aber eine Tötungsabsicht? Wohl eher nicht.

    Der sagte doch im Bus, "es muss heute noch einer dran glauben". Daher ist es Islamrabatt.
    Die Verurteilung zudem berücksichtigt nicht, dass es ein Gruppe war.
    Als Jugendlicher hätten es immerhin 10 Jahre sein müssen.
    Du bist viel zu tumb um deren hinterfotzigen und intriganten Tötungsabsichten ( die ihnen evtl Hetz-Imame predigen) zu durchschauen. Mittlerweilen gehen die dazu über Messerstiche in den Oberschenkel zu führen. Bei schneller Verblutung ( Wegen starker Arterie ) sehe ich das als Mord. Eine weitere Tötungsabsicht, war das Treten mehrerer gegen den Kopf am Rinnstein.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  7. #1177
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von romeo1 Beitrag anzeigen
    Du läßt hier sehr deutlich heraushängen, daß Dein Standpunkt angeblich der einzig richtige wäre und qualifizierst alles anderen als Deppen ab. Egal was man für Erfahrungen gemacht hat oder über welches Hintergrundwissen man verfügt. Für mich gibt es leider den Islamrabatt und es ist auch leider festzustellen, daß Deutsche für vergleichbare Untaten deutlichst strenger bestraft werden.

    Sicher lässt er sich das raus hängen. Ich war im Leben schon unzählige male bei Gericht, du merkst genau was die treibt.
    Mir sagte mal ein Richter nach dem Urteil, sie hätten ja so oder so sagen können.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  8. #1178
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Kasselt hieß die Dame. Ich suche die Arbeit gerne raus.
    Entschuldige, die Tötungsabsicht kann man als aufgeweckter
    Erwachsener doch immer dann unterstellen, wenn Stehende auf einen Liegenden eintreten.(Falls das Gericht diesem Ansatz folgt natürlich).
    Was sonst.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  9. #1179
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    Zitat Zitat von romeo1 Beitrag anzeigen
    Du läßt hier sehr deutlich heraushängen, daß Dein Standpunkt angeblich der einzig richtige wäre und qualifizierst alles anderen als Deppen ab. Egal was man für Erfahrungen gemacht hat oder über welches Hintergrundwissen man verfügt. Für mich gibt es leider den Islamrabatt und es ist auch leider festzustellen, daß Deutsche für vergleichbare Untaten deutlichst strenger bestraft werden.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  10. #1180
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Der sagte doch im Bus, "es muss heute noch einer dran glauben". Daher ist es Islamrabatt.
    Die Verurteilung zudem berücksichtigt nicht, dass es ein Gruppe war.
    Als Jugendlicher hätten es immerhin 10 Jahre sein müssen.
    Du bist viel zu tumb um deren hinterfotzigen und intriganten Tötungsabsichten ( die ihnen evtl Hetz-Imame predigen) zu durchschauen. Mittlerweilen gehen die dazu über Messerstiche in den Oberschenkel zu führen. Bei schneller Verblutung ( Wegen starker Arterie ) sehe ich das als Mord. Eine weitere Tötungsabsicht, war das Treten mehrerer gegen den Kopf am Rinnstein.
    Stimmt eindeutig- Du beschreibst sehr schön damit, wie weit die Realität und die Rechtsprechung auseinanderklaffen.
    Das merkt die Bevölkerung und deswegen nimmt der Unmut zu.Zu recht.

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