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Thema: Killer schuldunfähig wg. Ramadan?

  1. #1
    GESPERRT Benutzerbild von Wadenkater
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    Standard Killer schuldunfähig wg. Ramadan?

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    Was meint Ihr dazu? Sollen Verbrechen die währ. des Ramadans begangen werden in Zukunft pauschal wg. der starken phys. und psych. Belastung ein Persilschein ausgestellt werden? Ist zwar ein genialer Schachzug des Anwalts, aber kann das wirkl. sein, zumal die Moslems währ. des R. besonders dazu angehalten sind, aller Sünden zu entsagen? Oder ist das Töten von Ungläubigen währ. des R. geradezu ein Muss, dem jeder gläubige Moslem nachzueifern hat? Ich fass es nicht, die Justiz ist voll von Abartigkeiten, demgegenüber jeder Kinderschänder sich harmlos ausnimmt!

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von mick31
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    Standard AW: Killer schuldunfähig wg. Ramadan?

    Zitat Zitat von Wadenkater Beitrag anzeigen
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    Was meint Ihr dazu? Sollen Verbrechen die währ. des Ramadans begangen werden in Zukunft pauschal wg. der starken phys. und psych. Belastung ein Persilschein ausgestellt werden? Ist zwar ein genialer Schachzug des Anwalts, aber kann das wirkl. sein, zumal die Moslems währ. des R. besonders dazu angehalten sind, aller Sünden zu entsagen? Oder ist das Töten von Ungläubigen währ. des R. geradezu ein Muss, dem jeder gläubige Moslem nachzueifern hat? Ich fass es nicht, die Justiz ist voll von Abartigkeiten, demgegenüber jeder Kinderschänder sich harmlos ausnimmt!



    Wenn Mohamedaner während des Ramadans Unzurechnungsfähig sind, dann muß man sie halt während dieser Zeit alle einsperren oder vorübergehend abschieben.

    Wo ist Merkels Stasiakte?

  3. #3
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Killer schuldunfähig wg. Ramadan?

    Einem gesunden erwachsenen Menschen ist es zuzumuten, einen halben Tag nicht zu essen und nicht zu trinken, ohne dass er eine Gefahr für die Öffentlichkeit wird.
    Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)

  4. #4
    GESPERRT Benutzerbild von Wadenkater
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    Standard AW: Killer schuldunfähig wg. Ramadan?

    Zitat Zitat von mick31 Beitrag anzeigen
    Wenn Mohamedaner während des Ramadans Unzurechnungsfähig sind, dann muß man sie halt während dieser Zeit alle einsperren oder vorübergehend abschieben.
    Nein, bloß nicht!!! dann geht doch unsere Wirtschaft komplett kaputt!!! Da müssen wir aber noch an unserer tollen Tolleranz und an unserer Willkommenskultur feilen! gelle??

  5. #5
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    Standard AW: Killer schuldunfähig wg. Ramadan?

    Zitat Zitat von Wadenkater Beitrag anzeigen
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    Was meint Ihr dazu? Sollen Verbrechen die währ. des Ramadans begangen werden in Zukunft pauschal wg. der starken phys. und psych. Belastung ein Persilschein ausgestellt werden? Ist zwar ein genialer Schachzug des Anwalts, aber kann das wirkl. sein, zumal die Moslems währ. des R. besonders dazu angehalten sind, aller Sünden zu entsagen? Oder ist das Töten von Ungläubigen währ. des R. geradezu ein Muss, dem jeder gläubige Moslem nachzueifern hat? Ich fass es nicht, die Justiz ist voll von Abartigkeiten, demgegenüber jeder Kinderschänder sich harmlos ausnimmt!
    Du bist ja sowas von kulturunsensibel, Tstststs!

    Ironie Ende.

    Die Willfährigkeit der deutschen Justiz gegenüber islamischen Tätern wird immer kurioser!

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von mick31
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    Standard AW: Killer schuldunfähig wg. Ramadan?

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Einem gesunden erwachsenen Menschen ist es zuzumuten, einen halben Tag nicht zu essen und nicht zu trinken, ohne dass er eine Gefahr für die Öffentlichkeit wird.
    Es geht aber um Mohamedaner und deren Geistesverfassung

    Wo ist Merkels Stasiakte?

  7. #7
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    Standard AW: Killer schuldunfähig wg. Ramadan?

    Dann dürfte es aber im Umkehrschluss das gleiche bedeuten.
    D.h., ich hab mich nur verteidigt als ich den Mohamedaner killte weil der mich killen wollte weil Ramadan war.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Killer schuldunfähig wg. Ramadan?

    Zitat Zitat von Wadenkater Beitrag anzeigen
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    Was meint Ihr dazu? Sollen Verbrechen die währ. des Ramadans begangen werden in Zukunft pauschal wg. der starken phys. und psych. Belastung ein Persilschein ausgestellt werden? Ist zwar ein genialer Schachzug des Anwalts, aber kann das wirkl. sein, zumal die Moslems währ. des R. besonders dazu angehalten sind, aller Sünden zu entsagen? Oder ist das Töten von Ungläubigen währ. des R. geradezu ein Muss, dem jeder gläubige Moslem nachzueifern hat? Ich fass es nicht, die Justiz ist voll von Abartigkeiten, demgegenüber jeder Kinderschänder sich harmlos ausnimmt!
    Mein lieber Wadenkater, mal den Artikel richtig lesen, das ist die Meinung eines Gutachters, nicht die des Gerichtes. Da der Gutachter für den Angeklagten spricht, dürfte er von der Verteidigung beauftragt worden sein, deren Verteidigungsstrategie auf Schuldunfähigkeit aus ist. Dem Verteidiger kann man keinen Vorwurf machen, der Macht nur seine Arbeit.

    Mal abgesehen davon, das es im Ermessen des Richters liegt, wie er das Gutachten würdigt, wäre eine Entscheidung die auf Schuldunfähigkeit beruht, nicht ein solcher Freibrief, wie du es annimmst.

    Immer dann, wenn Schuldunfähigkeit im Spiel ist, die durch die Handlungen des Täters herbeigeführt wird, kann der Rechtsbegriff der Actio libera in causa greifen und die hebt den § 20 StGB Straffreiheit bei Schuldunfähigkeit auf.

    Die Voraussetzungen für die Actio libera in causa sind

    1. Das Sichversetzen in den Zustand der Schuldunfähigkeit
    2. Das begehen einer tatbestandsmäßigen und rechtswidrigen Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit
    3. Der Täter muss den Vorsatz bzgl. 1 und 2 haben und der Vorsatz muss schon im Zustand der Schuldfähigkeit gegeben sein.

    Fakt ist, das Fasten eines gläubigen Muslims geschieht immer vorsätzlich und den Rest kannst du dir denken.

    Mal ab gesehen von dieser Rechtsbesonderheit, bezweifle ich, das der Richter ein Gegengutachten der Nebenkläger nicht zulassen wird.

    Ich persönlich halte das Gutachten sogar für geschönt. Ich bin kein Arzt, aber mein gesunder Menschenverstand zweifelt daran, das beim normalen muslimischen Fastenverhalten, als keine Nahrungs- und Trinkwasseraufnahme bei Tag und nur Essen und Trinken bei Nacht, Hypoglykämie und Dehydrierung in solcher Symptomatik zusammentreffen können, das es zu schuldunfähigmachenden Bewusstseinsstörungen kommt.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #9
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    Standard AW: Killer schuldunfähig wg. Ramadan?

    Zitat Zitat von mick31 Beitrag anzeigen
    Es geht aber um Mohamedaner und deren Geistesverfassung
    Es geht um einen Mohammedaner und seine körperliche Verfassung: Dehydrierung, Unterzuckerung usw. usw.
    Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Killer schuldunfähig wg. Ramadan?

    Alles was wie ein Witz daher kommt wird irgendwann hier zur Realität.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

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