Und warum nicht zumindest solche Diskriminierungen im weltlichen Recht abstelllen .- durch staatliche Ansichziehung der Rechtsetzungshoheit über dieses Recht?
Zum Teil sicher, ja.Und ist dieses nicht unwesentlich aus dem Handelsgewohnheitsrecht erwachsen?
Woran machst du fest, dass es Lappalien sind? Warum sollte das Gesetz sich nicht drum kümmern?Das Gesetz sollte sich v.a. um solche Lappalien gar nicht gross kümmern.
Was für eine blöde Frage. Wenn du ein Rechtspolypol hast, wirst du immer eine Unsicherheit haben. Sicherheit erfordert, dass es nur EIN Recht gibt, das auch durchgesetzt wird. Man kann mit gewissen Einschränkungen hinnehmen, wenn eine Minderheit gewisse Streitigkeiten, die nur sie betreffen, unter sich regeln. Aber man kann niemals ein gleichberechtigtes Nebeneinander verschiedener Rechtssysteme dulden.Wenn es ein Indio-Recht gibt und Indios und Indio-Gemeinden und man trotzdem nicht weiss, wo was gilt, liegt das dann eher am Rechtspolypol oder liegt es an der Blödheit der Verantwortlichen?
Andere Staaten dort erkennen das Indiorecht nicht an.Ausserdem: Ist Bolivien das einzige Beispiel?
Was ist mit anderen lateinamerikanischen Staaten?
Was sollen all diese Beispiele?Mit afrikanischen?
Mit islamischen?
Was war z.B. mit dem Osmanischen Reich?
Was ist mit Israel?
Was war mit Rom?
Oder dem SRI?
Oder mit SH bis in die 1860er?
Und überhaupt: "Funktioniert" muss immer von irgendwas abhängig gemacht werden. Wovon? Was ist das "es" in "es funktioniert nicht"?
Man könnte die Sache ja auch umdrehen, die nachrangige Verantwortlichkeit weltlicher Obrigkeit für derartige Dinge zum Maßstab, zum "es" machen und sagen, in Deutschland funktioniere "es" nicht, da wir es anders machten.
Schlichtweg: Das ganze soziale Leben erfordert, dass es nur ein einziges - staatliches - Recht gibt, das auch verlässlich und durchsetzbar ist.
Mit Zimt und Zucker
Weil die Achtung der gewachsenen Ordnungen sozialer Verbände wichtiger ist als das "Abstellen" von "Diskriminierungen".
Weil niemand sich in diesen Dingen einen allgemeinen Regelungsvorbehalt anmaßen kann.
Weil es Diskriminierung nicht abstellt, sondern sogar zum Kern hat, der einen Ordnungen nämlich durch eine Verallgemeinerung einer anderen.
Dass es also nicht anders ginge und nicht anders hätte kommen können, als es jetzt ist, ist letztlich eine blosse Behauptung.Zum Teil sicher, ja.
Es hätte eben anders gehen müssen, wenn man sich nicht gekümmert hätte!
Der Staat ist kein Dienstleistungsbetrieb für Geschäftemacher.Woran machst du fest, dass es Lappalien sind? Warum sollte das Gesetz sich nicht drum kümmern?
"ein gleichberechtigtes Nebeneinander verschiedener Rechtssysteme" kann es gar nicht geben, denn irgendeine Gruppe stellt ja die Obrigkeit und wird damit notwendig ein Leit-Recht etablieren, sei es nur faktisch und partiell.Was für eine blöde Frage. Wenn du ein Rechtspolypol hast, wirst du immer eine Unsicherheit haben. Sicherheit erfordert, dass es nur EIN Recht gibt, das auch durchgesetzt wird. Man kann mit gewissen Einschränkungen hinnehmen, wenn eine Minderheit gewisse Streitigkeiten, die nur sie betreffen, unter sich regeln. Aber man kann niemals ein gleichberechtigtes Nebeneinander verschiedener Rechtssysteme dulden.
Die Unsicherheit, von der Du schreibst, ist rechtsimmanent: Entweder gelten gewachsene, aber unscharfe Regeln; und/oder geschaffene, aber sich stetig ändernde Regeln; und/oder verschiedene Regeln für verschiedene Leute/Gruppen/Orten/Zeiten.
Dieses Problem kannst Du nicht lösen und daher ist es irgendwo auch keines, sondern "das müssen wir aushalten".
Sie greifen Deine These an, dass "Das ganze soziale Leben erfordert, dass es nur ein einziges - staatliches - Recht gibt, das auch verlässlich und durchsetzbar ist."Was sollen all diese Beispiele?
Überall dort ging es geht es durchaus, und sei es nur in Teilbereichen.
Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
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