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Thema: OHG bestätigt Urteil gegen Gottfried Küssel

  1. #51
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    Standard AW: OHG bestätigt Urteil gegen Gottfried Küssel

    Zitat Zitat von umananda Beitrag anzeigen
    Wer sich über das Verbot "nationalsozialistische Wiederbetätigung" zu betreiben einfach hinwegsetzt, hat wohl mit Menschenrechten nichts am Hut.
    Nirgendwo in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist ein Passus zu finden, dass die Menschenrechte nur für denjenigen gelten, der diese Erklärung unterstützt. Vielmehr sind sie uneingeschränkt und allgemein gültig.
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

  2. #52
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    Standard AW: OHG bestätigt Urteil gegen Gottfried Küssel

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Nirgendwo in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist ein Passus zu finden, dass die Menschenrechte nur für denjenigen gelten, der diese Erklärung unterstützt. Vielmehr sind sie uneingeschränkt und allgemein gültig.
    Rechtliche Argumente um das Verbotsgesetz sind nicht sehr sinnvoll. Das Recht lässt sich bekanntlich ändern, das Recht stellt nur eine politische Notwendigkeit dar. Das Verbot nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist prinzipiell positiv zu bewerten, da es für eine möglichst großen Meinungsfreiheit unerlässlich ist, Meinungen zu verbieten, welche die Meinungsfreiheit abschaffen wollen.

    Außerdem ist die Wiederbetätigung im Sinne des Nationalsozialismus ein Angriff auf die staatliche Integrität Österreichs, da sie die zweite Republik infrage stellt. Deshalb kommt die Forderung, das Verbotsgesetz abzuschaffen, einem Angriff auf demokratische Grundwerte Österreichs gleich. Sozusagen begeht man mittels Wiederbetätigung faktisch Hochverrat.

    Servus umananda


    Überzeugen ist unfruchtbar.

    Walter Benjamin
    (1892 - 1940)

  3. #53
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    Standard AW: OHG bestätigt Urteil gegen Gottfried Küssel

    Zitat Zitat von umananda Beitrag anzeigen
    Rechtliche Argumente um das Verbotsgesetz sind nicht sehr sinnvoll. Das Recht lässt sich bekanntlich ändern, das Recht stellt nur eine politische Notwendigkeit dar. Das Verbot nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist prinzipiell positiv zu bewerten, da es für eine möglichst großen Meinungsfreiheit unerlässlich ist, Meinungen zu verbieten, welche die Meinungsfreiheit abschaffen wollen.

    Außerdem ist die Wiederbetätigung im Sinne des Nationalsozialismus ein Angriff auf die staatliche Integrität Österreichs, da sie die zweite Republik infrage stellt. Deshalb kommt die Forderung, das Verbotsgesetz abzuschaffen, einem Angriff auf demokratische Grundwerte Österreichs gleich. Sozusagen begeht man mittels Wiederbetätigung faktisch Hochverrat.

    Servus umananda
    Anders ausgedrückt: Bestimmte politische Meinungen sollen unterdrückt werden. Das ist ein Verstoß gegen die Artikel 7 (Diskriminierungsverbot), 18 (Freiheit der Weltanschauung) und 19, den ich vollumfänglich zitieren möchte:
    Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
    Du siehst, die Menschenrechte machen keinen Unterschied zwischen »zulässigen« und »verbotenen« Meinungen.
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

  4. #54
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    Standard AW: OHG bestätigt Urteil gegen Gottfried Küssel

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Anders ausgedrückt: Bestimmte politische Meinungen sollen unterdrückt werden. Das ist ein Verstoß gegen die Artikel 7 (Diskriminierungsverbot), 18 (Freiheit der Weltanschauung) und 19, den ich vollumfänglich zitieren möchteu siehst, die Menschenrechte machen keinen Unterschied zwischen »zulässigen« und »verbotenen« Meinungen.
    Ja. Jede Meinung, die für die Errichtung eines Systems ist, das die Meinungsfreiheit abschaffen will, wird ausnahmslos verboten. Das ist der Sinn des Verbotes der Wiederbetätigung. Und das ist auch gut so ... und damit es so bleibt, werden Feinde der Meinungsfreiheit juristisch zur Rechenschaft gezogen.

    Servus umananda


    Überzeugen ist unfruchtbar.

    Walter Benjamin
    (1892 - 1940)

  5. #55
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    Zitat Zitat von umananda Beitrag anzeigen
    Ja. Jede Meinung, die für die Errichtung eines Systems ist, das die Meinungsfreiheit abschaffen will, wird ausnahmslos verboten. Das ist der Sinn des Verbotes der Wiederbetätigung. Und das ist auch gut so ... und damit es so bleibt, werden Feinde der Meinungsfreiheit juristisch zur Rechenschaft gezogen.

    Servus umananda
    Ich habe deine Meinung durchaus kapiert. Sie ist nur ein klarer Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
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  6. #56
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    Standard AW: OHG bestätigt Urteil gegen Gottfried Küssel

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Ich habe deine Meinung durchaus kapiert. Sie ist nur ein klarer Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
    Nein, wenn man Menschen mit NS-Gedankengut gewähren lassen würde, ihre Ansicht durchzusetzen, wäre es ein eklatanter Verstoß gegen das Menschenrecht. Unverzeihlich ...wenn man Anhängern einer mörderischen Ideologie Freiräume gewähren würde.

    Servus umana


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  7. #57
    Mag keine Schleimer :( Benutzerbild von Hoamat
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    Kool AW: OHG bestätigt Urteil gegen Gottfried Küssel

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Ich habe deine Meinung durchaus kapiert. Sie ist nur ein klarer Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    „Im Rahmen der 102. Tagung des Menschenrechts-Kommitee der Vereinten Nationen (11. – 29. Juli 2011 in Genf)
    hat die Abteilung Menschenrechte der Vereinten Nationen klipp und klar entschieden,
    dass insbesondere das Bestreiten des Holocaust als zu schützendes Rechtsgut der freien Meinungsäußerung gelten müsse und nicht verfolgt werden dürfe!“

    Das Komitee fasste für alle Unterzeichnerstaaten der UN-Menschenrechtskonvention,
    also auch die Bundesrepublik Deutschland, Österreich und Schweiz, folgenden verbindlichen Beschluss:

    „Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen,
    welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt.
    Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.“

    (Absatz 49., CCPR/C/GC/34)
    Es dürfte ziemlich Zahnlos sein ?

  8. #58
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    Zitat Zitat von umananda Beitrag anzeigen
    Nein, wenn man Menschen mit NS-Gedankengut gewähren lassen würde, ihre Ansicht durchzusetzen, wäre es ein eklatanter Verstoß gegen das Menschenrecht. Unverzeihlich ...wenn man Anhängern einer mörderischen Ideologie Freiräume gewähren würde.

    Servus umana
    Das ist deine Ansicht, die allerdings mit keiner einzigen Zeile aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte begründet werden kann.
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  9. #59
    Zäh wie Leder Benutzerbild von RmdP
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    Standard AW: OHG bestätigt Urteil gegen Gottfried Küssel

    Zitat Zitat von C.Link Beitrag anzeigen
    … nein brauner Bub da irrst du gewaltig! Wir waren die, die von euch völkischen Helden in`s KZ deportiert wurden … und Millionen von uns haben das nicht überlebt!
    So und nun kannst du deine markigen Sprüche weiter klopfen …
    Ach DU warst im KZ???....Donnerwetter.....welchen Arsch hast Du denn geleckt um da lebend raus zu kommen?
    Pazifisten sind Menschen, die andere für sich kämpfen lassen!

  10. #60
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    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Das ist deine Ansicht, die allerdings mit keiner einzigen Zeile aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte begründet werden kann.
    Das wäre auch widersinnig, weil die Meinungsfreiheit eine ganz wichtige Voraussetzung benötigt und das ist die "Meinungsfreiheit". Deshalb wird das Widerstandsrecht in diese Frage eher eine Verpflichtung. Man muss jeden Versuch die Meinungsfreiheit abzuschaffen rigoros bekämpfen. Deshalb existiert ja das Verbotsgesetz hinsichtlich der Wiederbetätigung. Wer den Nationalsozialismus einführen will, verstößt ohne wenn und aber gegen die Menschenrechte. Und deshalb gibt es das Gesetz ...

    Servus umananda


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