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Thema: OHG bestätigt Urteil gegen Gottfried Küssel

  1. #161
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    Standard AW: OHG bestätigt Urteil gegen Gottfried Küssel

    Zitat Zitat von Arnold Beitrag anzeigen
    Auf den Punkt gebracht!

    Denn die Verherrlichung des Nationalsozialismus und das Werben für seine Zielsetzungen ist eben nicht nur eine "Meinungsäußerung", sondern gleichbedeutend mit Aufruf und Anstiftung zu Verbrechen!
    Richtig! Aber offenbar schwer zu verklickern...

  2. #162
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    Standard AW: OHG bestätigt Urteil gegen Gottfried Küssel

    Zitat Zitat von iglaubnix+2fel Beitrag anzeigen
    Hr. Germanist ist von seinem "Rosarium" nicht abzubringen, daher kann ich diese unverhüllte Drohung nur lustig finden!
    Du Einfaltspinsel bist echt leicht zu unterhalten...

  3. #163
    Mag keine Schleimer :( Benutzerbild von Hoamat
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    Standard AW: OHG bestätigt Urteil gegen Gottfried Küssel

    Zitat Zitat von hofnarr Beitrag anzeigen
    Bislang einmalig: 15 Geschworene wollten sich nicht mehr für menschenrechtswidrige Schauprozesse missbrauchen lassen
    Die österreichische Staatsmacht ließ am 11. April 2011 Gottfried Küssel (43) und seinen Kameraden Felix Budin verhaften. Ihnen wird vorgeworfen, die Netzpublikation "alpen-donau.info" betrieben zu haben. Die Publikation war aber schon vor dem Zugriff der Staatsanwaltschaft gelöscht worden.
    Richterin Martina Krainz ist für das System eine verlässliche Schuldspruchrichterin bei politischen Verfolgungsprozessen.
    Die für das Verfahren ausgesuchte Vorsitzende Martina Krainz berief vorsorglich 22 Geschworenen-Kandidaten für den Prozess-Auftakt am 14. Mai 2012. Gebraucht werden nur acht, die "im Namen des Volkes" bei politischen Prozessen Unschuldige schuldig zu sprechen haben. Aber dann geschah etwas, das die Holo-Alpen-Republik bislang noch nicht erlebt hatte. Fünf der 22 berufenen Geschworenen entschuldigten sich gleich nach Erhalt der Ladung und zehn weitere sind bei Prozessbeginn einfach nicht erschienen. So musste der Prozess auf den 21. Mai vertagt werden, da nur sieben der zur Verurteilung bestellten Geschworenen bereit waren, bei dem Polit-Spektakel mitzuhelfen. Der Systemzeitung Salzburger Nachrichten entfuhr ein geradezu schmerzhafter Aufschrei: "Ehrenamt, das keiner will - Geschworene mieden Prozess!" [1] Dann fragt die System-Postille: "Scheuen sie es, sich dem Amt an sich oder der Rechtsprechung über diesen Angeklagten zu stellen?" [2]

    "Die Geschworenen sind vollzählig, doch scheinen sie durchwegs schlecht gelaunt und gegen ihren Willen in den Gerichtssaal verbannt worden zu sein."
    Profil.at, 31.05.2012
    Diese Frage ist leicht zu beantworten, die Prozess-Verweigerer scheuten sich, die unschuldigen Angeklagten auf Druck des Systems zu verurteilen. Immerhin steht eine Strafe von 20 Jahren im Raum, die der Staatsanwalt fordern will. Dieser Tatsache wollte die Systempresse natürlich ausweichen und so eierte sie um die wahren Gründe herum: "Über die Gründe für das ungewöhnlich massive Ausbleiben der Laienrichter, die nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers bei politischen Prozessen neben drei Berufsrichtern das Volk vertreten und über die Schuldfrage mitentscheiden sollen, lässt sich nur spekulieren." [3] Die Zeichen der Zeit stehen auf Untergang, das bekommen auch die Hilfswilligen im Justizsystem mit, deshalb konnten die Ferngebliebenen nur mit massiven Drohungen horrender Geldstrafen in den Gerichtssaal gebracht werden, damit der Prozess am 21. Mai 2012 fortgesetzt werden konnte.
    Was sich an diesem Tag abspielte, macht die ursprüngliche Weigerung der Geschworenen, an diesem Schauprozess teilzunehmen, mehr als nachvollziehbar. Gottfried Küssel soll beispielsweise für bis zu 20 Jahren hinter Kerkermauern verschwinden, weil er angeblich auf der inkriminierten Internet-Publikation "alpen-donau.info" die Abschaffung der immer noch wirkenden Beneš-Dekrete gefordert haben soll.
    Die mit dem interessanten Namen Sibylle Geiszler geladene Zeugin sagte als Leiterin der Sonderkommission des österreichischen Inlandsgeheimdienstes "Verfassungsschutz" aus. Frau Geiszler erklärte (Prozessmitschrift): "Küssel ist der ideologische Betreiber der Neonazi-Seiten 'Alpen-Donau.info' und 'Aldoinfo' gewesen." Küssels Anwalt fragte die Zeugin: "Haben Sie konkrete Beweise dafür, dass mein Mandant für diese Internetseiten verantwortlich war." Die Leiterin der "Sonderkommission-Küssel", Frau Geiszler, antwortete ganz im Stil einer Spitzenbeamtin eines Verfolgerstaates: "Es gibt Sachbeweise, aber die kann ich nicht nennen. Ich kann mich nicht mehr erinnern."
    Diese Spitzenbeamtin des Verfassungsschutzes, die Leiterin der Abteilung Extremismus im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), wurde von Küssels Verteidiger Walter Dohr gefragt (Prozessmitschrift): "Wissen Sie, was die Beneš-Dekrete sind?" Die Spitzenverfolgerin antwortete mit einem klaren "NEIN". Selbst der Systempresse wurde es bei dieser Antwort mulmig: "Das Heikle: Küssel sitzt unter anderem auf der Anklagebank, da in einer Vereinbarung zwischen tschechischen, deutschen und österreichischen Rechtsextremisten die Aufhebung dieser Dekrete verlangt und auch Entschädigungen für sudetendeutsche Vertriebene gefordert werden." [4] Der damalige tschechoslowakische Präsident Edvard Beneš erließ immerhin die Mord- und Vertreibungsdekrete an Millionen unschuldiger Deutscher. Nach heutiger Definition des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag waren die Beneš-Dekrete klare Befehle zum Völkermord.
    .

    Abgesehen davon, dass ein Artikel wie der Gottfried Küssel zugeschriebene noch nicht einmal in der Verfolger-Republik Deutschland strafbar wäre – aber in Österreich mit 20 Jahren Kerker bestraft werden kann – kann Frau Geiszler noch nicht einmal nachweisen, dass Küssel diesen Beitrag auf den inkriminierten Webseiten platzierte. Auf die Frage von Küssels Verteidiger Dohr, woher sie wisse, dass Küssel den Text dort platziert habe, denn er habe dieses Manifest schon in einem anderen Forum veröffentlicht, antwortete Frau Geiszler in der ihr eigenen rechtsstaatlichen Art: "Ich weiß nicht, wer das konkret auf die Page gestellt hat. Man geht aber davon aus, dass er der Verantwortliche ist." [5] Die Systempresse musste zerknirscht vermelden, dass Frau Geiszler "ebenso die Tatsache zugeben musste, dass sich in den vom FBI an die heimischen Behörden übermittelten Computerdaten kein Beleg befinde, dass Küssel als Betreiber oder Nutzer der Seite tätig gewesen sei." [6]
    Der Unmut auf der Geschworenenbank war nicht mehr zu übersehen, es scheint für viele langsam zu viel zu werden, immer wieder Menschen für viele Jahre in die Kerker werfen zu müssen, nur weil sie die Verbrechen am deutschen Volk und die Siegerlügen öffentlich machen. So wollte die für diese politischen Prozesse gerne eingesetzte Richterin Krainz den Beweisantrag der Verteidigung nicht ablehnen, einen IT-Sachverständigen beizuziehen. Die Presse zerknirscht: "Zu einem Urteil kam es entgegen dem ursprünglichen Plan nicht. Das Gericht wird nun doch einen Sachverständigen und weitere Zeugen laden, Ende Juni geht es weiter." [7]
    1 Salzburger Nachrichten, 14.05.2012, S. 11
    2 Salzburger Nachrichten, 14.05.2012, S. 11
    3 APA, 13.05.2012
    4 derstandard.at, 24.05.2012
    5 derstandard.at, 24.05.2012
    6 derstandard.at, 24.05.2012
    7 derstandard.at, 24.05.2012

    Irgendwie geht das hier etwas vorbei:

    ....... Diese Spitzenbeamtin des Verfassungsschutzes, die Leiterin der Abteilung Extremismus im Bundesamt für Verfassungsschutz
    und Terrorismusbekämpfung (BVT), wurde von Küssels Verteidiger Walter Dohr gefragt (Prozessmitschrift): "Wissen Sie, was die Beneš-Dekrete sind?"
    Die Spitzenverfolgerin antwortete mit einem klaren "NEIN".
    Selbst der Systempresse wurde es bei dieser Antwort mulmig:
    "Das Heikle: Küssel sitzt unter anderem auf der Anklagebank, da in einer Vereinbarung zwischen tschechischen, deutschen und österreichischen Rechtsextremisten
    die Aufhebung dieser Dekrete verlangt und auch Entschädigungen für sudetendeutsche Vertriebene gefordert werden." ........
    ................. Mei Hoamat is mei Kasterl

  4. #164
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: OHG bestätigt Urteil gegen Gottfried Küssel

    Ein politischer Schauprozess, an dem eben aufrechte Demokraten nicht teilnehmen würden.
    Ähnlich dem Volksgerichtshof des Herrn Freisler, nur eben nicht mit der Befugnis, die Todesstrafe zu verhängen.
    "Wissen Sie, was die Beneš-Dekrete sind?"
    Sie musste das auch nicht wissen, die ihr Auftrag einzig die Verurteilung des Beschuldigten war, und die Richter entsprechend angewiesen waren.
    "ebenso die Tatsache zugeben musste, dass sich in den vom FBI an die heimischen Behörden übermittelten Computerdaten kein Beleg befinde, dass Küssel als Betreiber oder Nutzer der Seite tätig gewesen sei."
    Wozu Beweise...die Richter haben die Anweisungen der Regierung befolgt...so ist das eben, wenn es keinen Rechtsstaat gibt.

  5. #165
    schnappt zu Benutzerbild von Beißer
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    Standard AW: OHG bestätigt Urteil gegen Gottfried Küssel

    Zitat Zitat von Arnold Beitrag anzeigen
    Auf den Punkt gebracht!

    Denn die Verherrlichung des Nationalsozialismus und das Werben für seine Zielsetzungen ist eben nicht nur eine "Meinungsäußerung", sondern gleichbedeutend mit Aufruf und Anstiftung zu Verbrechen!
    Und was ist mit denjenigen, die diese deine Meinung nicht teilen? Denen darf man nur deshalb ihre Menschenrechte wegnehmen? Ich sehe das nicht so. Und die Menschenrechte sehen das ebenfalls nicht so. Die sind in diesem Punkt nämlich ganz eindeutig.
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

  6. #166
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    Standard AW: OHG bestätigt Urteil gegen Gottfried Küssel

    Zitat Zitat von Arnold Beitrag anzeigen
    Auf den Punkt gebracht!

    Denn die Verherrlichung des Nationalsozialismus und das Werben für seine Zielsetzungen ist eben nicht nur eine "Meinungsäußerung", sondern gleichbedeutend mit Aufruf und Anstiftung zu Verbrechen!
    (87+1km/h) hoch der Gesetzeskr.ft ohne Freu.e ist auf Autob.hnen heutzutage bereits viel zu schnell!
    Es nützt bald für normale Unterhaltung keine A.beit, denn die macht wegen
    hirnverbrannter Idioten auch nicht fr.i!
    Kürzlich konnte erhoben werden, daß die Erde linksdrehend ist, was aber auch
    wieder eine Standortsfrage zumal es entweder 90°-2° nördlich oder 90°-2° südlicher Breite ist.

  7. #167
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    Standard AW: OHG bestätigt Urteil gegen Gottfried Küssel

    Er hat sich "wiederbetätigt".
    Diesmal in Steyr bei
    einer Demo der "Coronaleugner":

    Die Oberösterreichichen Nachrichten schreiben:


    Herbergsuche von Neonazis in der Christkindlstadt

    Von Hannes Fehringer* 07. Dezember 2022

    Der verurteilte Neonazi Gottfried Küssel marschierte mit dem Transparent mit der Aufschrift "Coronaverbrecher ins Gefängnis" beim Spaziergang mit

    Der verurteilte Neonazi Gottfried Küssel marschierte beim 100. Spaziergang der Corona-Leugner mit. Die Polizeibehörde bewilligte die Umzüge bis Jahresende 2025
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    In
    den 30er-Jahren versammelten sich Leute in Landgasthäusern und sangen friedliche Volkslieder. Die "Vorsänger" aber trugen Uniformen, Wimpel und Fahnen. Viele Anwesende stimmten fröhlich mit ein. Niemand ahnte etwas!

    In Steyr marschieren bereits seit 100 Wochen jeden Sonntag sogenannte "Spaziergänger" auf, und sie werden es bis 2025 machen, weil die Polizei dies genehmigt hat. Der "Schutz" der Demonstranten kostet den Staat jeweils rund 7000 Euro. Dieses aufmarschierende Grüppchen besteht z.B. aus dem FPÖ-Vizebürgermeister, Neonazis wie Gottfried Küssel, Corona-Leugnern, Verschwörungstheoretikern und Esoterikern. Sie gehen provokant sehr langsam und erzeugen extremen Lärm und Radau. Die meisten Passanten flüchten und Kinder beginnen zu weinen vor Angst.


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