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Thema: @Flumer

  1. #11
    Mitglied Benutzerbild von pavement
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    Wenn man sich die Grenzen von 1937 anschaut und die Heutige wird jeder feststellen das dort noch etwas felhlt.
    flumer, die brd hat völkerrechtlich bindend auf die ostgebiete verzichtet, hättest du den beitrag von "nichtraucher" vollständig gelesen und auch verstanden, dann wäre dir das klar.


    Antworteet mal lieber auf die These dass die BRD vor 13 Jahren aufgehört hat zu exestieren.
    du hast den beitrag wirklich nicht gelesen, und falls doch, dann ihn nicht verstanden...
    Es ist ein hartes Wort und dennoch sag ichs, weil es Wahrheit ist: ich kann kein Volk mir denken, das zerrißner wäre, wie die Deutschen. Handwerker siehst du, aber keine Menschen, Denker, aber keine Menschen, Priester, aber keine Menschen, Herrn und Knechte, Jungen und gesetzte Leute, aber keine Menschen - ist das nicht, wie ein Schlachtfeld, wo Hände und Arme und alle Glieder zerstückelt untereinander liegen, indessen das vergoßne Lebensblut im Sande zerrinnt?

    Friedrich Hölderlin

  2. #12
    Großadmiral
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    Original von Fredi


    Ich möchte nicht wissen, was in seinem Hirn sonst noch so rumschwirrt. :baby:
    Mehr als bei dir.

  3. #13
    Großadmiral
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    Pavement, musste die BRD auf die Ostgebiete verzichten?

  4. #14
    ?= Naso :-) Benutzerbild von flumer
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    pavement

    Dieses sagt nichts aus.

    Ich wollte nicht mit dem KRR agumenten anfangen.
    aber wer es unbedingt will.





    These 1
    Rechtsargumentation

    Behauptung: Das Deutsche Reich ist (1945 oder wahlweise 1949) untergegangen. Es hat als Staat zu bestehen aufgehört.


    --------------------------------------------------------------------------------

    Widerlegung:

    Dies ist eine ständig wiederholte Behauptung, die jeglicher Grundlage entbehrt. Das Deutsche Reich als Staat ist weder durch die Kapitulationsurkunde vom 08. Mai 1945 noch durch die Gründung der "Bundesrepublik Deutschland" auf Betreiben der Westalliierten noch zu einem anderen Zeitpunkt untergegangen, also ist die Staatlichkeit des Deutschen Reiches nach wie vor als bestehend anzusehen. Beweismittel:

    Aus der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil vom 31.07.1973 {2Bvf1/73}(BVerfGE 36, 1; hier Seite 15-16):
    Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist, das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).

    Aus der Rede des Abgeordneten Carlo Schmid (SPD) vor dem parlamentarischen Rat am 8. September 1948:
    Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert.
    An diesen Akt werden von den verschiedensten Seiten die verschiedensten Wirkungen geknüpft. Wie steht es damit? Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, dass damit das deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, dass es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, dass den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der deutschen Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer. Manche haben daran andere Rechtsfolgen geknüpft. Sie haben gesagt, auf Grund dieser bedingungslosen Kapitulation sei Deutschland als staatliches Gebilde untergegangen. Sie argumentieren dabei mit dem völkerrechtlichen Begriff der debellatio, der kriegerischen Niederwerfung eines Gegners. Diese Ansicht ist schlechterdings falsch.
    Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. Der Sieger muss also von dem Zustand der debellatio Gebrauch
    machen, wenn die Staatlichkeit des Besiegten vernichtet werden soll.
    Hier gibt es nach Völkerrecht nur zwei praktische Möglichkeiten. Die eine ist die Annexion. Der Sieger muss das Gebiet des Besiegten annektieren, seinem Gebiet einstücken. Geschieht dies, dann allerdings ist die Staatlichkeit vernichtet. Oder er muss zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, dass kein deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, dass das deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, dass zum mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluss gezogen werden kann, dass Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat. Aber es ist ja 1945 etwas geschehen, was ganz wesentlich in unsere staatlichen und politischen Verhältnisse eingegriffen hat. Es ist etwas geschehen, aber eben nicht die Vernichtung der deutschen Staatlichkeit.
    Aber was ist denn nun geschehen? Erstens:
    Der Machtapparat der Diktatur wurde zerschlagen. Da dieser Machtapparat der Diktatur durch die Identität von Partei und Staat mit dem Staatsapparat identisch gewesen ist, ist der deutsche Staat durch die Zerschlagung dieses Herrschafsapparats desorganisiert worden. Desorganisation des Staatsapparats ist aber nicht die Vernichtung des Staates der Substanz nach.
    Diese Auffassung, dass die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet und dass es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig, noch nicht geschäftsfähig. Die Gesamtstaatsgewalt wird zum mindesten auf bestimmten Sachgebieten durch die Besatzungsmächte, durch den Kontrollrat im ganzen und durch die Militärbefehlshaber in den einzelnen Zonen ausgeübt. Durch diese Treuhänderschuft von oben wird der Zusammenhang aufrechterhalten. Die Hoheitsgewalt in Deutschland ist also nicht untergegangen; sie hat lediglich den Träger gewechselt, indem
    sie in Treuhänderschuft übergegangen ist. Das Gebiet Deutschlands ist zwar weitgehend versehrt, aber der Substanz nach ist es erhalten geblieben, und auch das deutsche Volk ist - und zwar als Staatsvolk - erhalten geblieben.
    Aus der Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten "Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands" (Berliner Erklärung):
    Die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Provisorische Regierung der Französischen Republik übernehmen hiermit die oberste Regierungsgewalt in Deutschland, einschließlich aller Befugnisse der deutschen Regierung, des Oberkommandos der Wehrmacht und der Regierungen, Verwaltungen oder Behörden der Länder, Städte und Gemeinden. Die Übernahme zu den vorstehend genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands.


    Es ergibt sich weiterhin aus dem Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung), daß die Besetzung eines Staates nach kriegerischen Auseinandersetzungen nicht dessen Vernichtung bedeutet. So ist die Wegnahme feindlichen Eigentums (also auch die Wegnahme von feindlichem Gebiet) verboten nach Artikel 23 HLKO:
    Art. 23 [Verbote] Abgesehen von den durch Sonderverträge aufgestellten Verboten, ist namentlich untersagt:
    ...
    g) die Zerstörung oder Wegnahme feindlichen Eigentums außer in den Fällen, wo diese Zerstörung oder Wegnahme durch die Erfordernisse des Krieges dringend erheischt wird,
    h) die Aufhebung oder zeitweilige Außerkraftsetzung der Rechte und Forderungen von Angehörigen der Gegenpartei oder die Ausschließung ihrer Klagbarkeit,


    Gemäß dem völkerrechtlichen Gutachten von Prof. Dr. jur. Hans-Werner Bracht gibt es kein festes Datum, an dem das Deutsche Reich untergegangen wäre. Aus diesem Grunde besteht das Deutsche Reich einschließlich dem Land Preußen und der anderen Reichsländer bis auf den heutigen Tag fort.


    Dieser Tatbestand ist auch dem "Deutschen Bundestag" durchaus bestens bekannt. Deutlich wird dies aus einer Erklärung, die in einer Nachrichtensendung des Senders "Hessischer Rundfunk" Ende 1990 verlesen wurde. Hören Sie die Aufzeichnung des Mitschnittes:

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  5. #15
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    Pavement, musste die BRD auf die Ostgebiete verzichten?
    brauchst du unbedingt gebiete, die vor mehr als 50 jahren mal deutsche wohnen, aber jetzt dank vertreibung(nicht dass ich diese befürworten würde - aber durch diese wurden objektive tatsachen geschaffen) so gut wie keine deutsche mehr wohnen?

    das würde nur neue unruhe schaffen und das zusammenwachsen europas verhindern.

    flumer, es wäre wohl sinnvoller, wenn du dich argumentativ mit den einzelnen punkten des betrags von "nichtraucher" auseinandersetzten würdest, denn ich sehe schon, dass du schon wieder deine argumentation des bvg-urteils aus dem jahre 1973 stützt - und warum das unzulässig ist, dürfte aus dem beitrag von "nichtraucher" ersichtlich sein. wenn nicht, dann weis bitte nach, warum dieses urteil jetzt noch geltung hat.

    wenn das nicht zuviel verlangt ist...
    Es ist ein hartes Wort und dennoch sag ichs, weil es Wahrheit ist: ich kann kein Volk mir denken, das zerrißner wäre, wie die Deutschen. Handwerker siehst du, aber keine Menschen, Denker, aber keine Menschen, Priester, aber keine Menschen, Herrn und Knechte, Jungen und gesetzte Leute, aber keine Menschen - ist das nicht, wie ein Schlachtfeld, wo Hände und Arme und alle Glieder zerstückelt untereinander liegen, indessen das vergoßne Lebensblut im Sande zerrinnt?

    Friedrich Hölderlin

  6. #16
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    Original von flumer
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    Mach dich nicht lächerlich mit dem DK, einer Organisation, die zum größten Teil aus Kommunisten geleitet wird. (Horst Mahler: "Ich bin meinem Marx treu geblieben.")

  7. #17
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    Das abgeschriebene von Nichtraucher ist in meiner sichtweise nur augewischerei und die zerredung von Fakten.
    Aber ich möchte hier mal ein ende ziehen mit dem Urteil da mir das urteil nicht in orginal vorlliegt.
    Oder hat hier einer ein Seitenverweiss wo das urteil original steht.



    Hier eine andere sache:


    Rechtsargumentation

    Behauptung: Die DDR und die BRD sind zwei unabhängige, souveräne Staaten gewesen. 1990 ist die DDR der BRD aufgrund des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 beigetreten. Es entstand das vereinigte Deutschland. Dies war die Wiedervereinigung, die in der Präambel des Grundgesetzes von 1949 gefordert wurde.


    --------------------------------------------------------------------------------

    Widerlegung:

    Sowohl die DDR als auch die BRD waren zu keinem Zeitpunkt Staaten, sondern besatzungsrechtliche Instrumente der Alliierten. Sie stellten organsiatorisch eine Selbstverwaltung mit staatsähnlichem Charakter dar, ohne jedoch selbst Staat im Sinne des Völkerrechts zu sein.
    Zwar stellte die DDR die Behauptung auf, sie sei ein souveräner Staat, auch wurde sie als solcher von anderen Staaten, zumeist aus dem Lager der sozialistischen Staaten, anerkannt, jedoch konnte tatsächlich kein Staat auf Territorium gegründet werden, auf dem bereits rechtlich ein Staat besteht, auch wenn dieser in der Ausübung eigener Staatsgewalt gehindert war oder derzeit ist. Er war durch die Verhaftung der letzten Regierung handlungsunfähig geworden, prinzipiell sogar schon mit der Verabschiedung des als "Ermächtigungsgesetz" bekannt gewordenen "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" vom 24.03.1933 (RGBl. 1933 S. 141). Zum Rechtsstatus der BRD sei auf die Ausführungen auf Seite 5 verwiesen, aus denen folgt, daß die BRD kein Staat war oder derzeitig sein könnte.
    Somit steht fest, daß sowohl die DDR als auch die BRD keine Staaten waren oder heute sein könnten. es kann kein Staat auf Territorium begründet oder ausgerufen werden, auf dem völkerrechtlich bereits ein Staat besteht. Sowohl die BRD als auch die DDR waren nach der Definition eines Staates gemäß Georg Jellinek keine wirklichen Staaten, da beiden jeweils Staatsgebiet und Staatsvolk fehlten. Das ist auch unabhängig davon, ob die Selbstverwaltungsgebiete ein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz beschließen. Dies wäre völkerrechtlich irrelevant und daher völkerrechtswidrig.


    Souverän waren beide besatzungsrechtliche Instrumente nicht. Die DDR war "moskauhörig" und als eine Kolonie Moskaus (der UdSSR) zu betrachten. Sie war z.B. derart unsouverän, daß sie z.B. den Namen der Deutschen Reichsbahn nicht ändern konnte, weil die russische Verwaltung der Militäradministration die Reichsbahn zur Zahlung von Reparationsmitteln verwendete. Die Souveränität der BRD wurde bereits in These 8 ausführlich beleuchtet und im Ergebnis klargestellt, daß die BRD zwar gewisse Souveränität besitzt, aber in bezug auf das eigentliche Deutschland (Deutschland als Ganzes) keine Souveränität besteht, wenn es um den Rechtsstatus von Deutschland geht.


    Nachdem es zur sogenannten politischen Wende in der DDR im Jahre 1989 kam und die innerdeutsche Demarkationslinie, die keine Staatsgrenze war, geöffnet wurde, setzten sich die Politiker beider Selbstverwaltungsgebiete zusammen und beschlossen (auch gemäß der entsprechenden Forderungen der Bürger) die Zusammenfassung dieser zwei Gebiete. Dies wurde dann in der Folgezeit als "Wiedervereinigung" verkauft, weil niemand den Mut hatte, auch die Gebiete einzufordern und mit zu vereinen, die nach dem Protokoll der Berliner Konferenz ("Potsdamer Abkommen") unter polnische und russische Verwaltung gestellt wurden. Bereits die DDR hatte die sogenannte "Grenze zu Polen" anerkannt, und auch die Politiker der BRD mochten dieses Thema nicht ansprechen. Hintergrund war logischerweise, daß mit dem Anschluß der Ostgebiete die eigentliche Wiedervereinigung (mit dem Ergebnis eines wiederhergestellten Deutschen Reiches in den von den Alliierten zugestandenen Grenzen) vollzogen worden wäre, was die Auflösung der beiden besatzungsrechtlichen Mittel bedeutet hätte. Aus nachvollziehbaren Gründen, vor allem dem Erhalt der politischen Posten und der damit verbundenen "Diäten" wollte man die Auflösung der DDR und der BRD nicht durchführen und aus diesem Grunde gab es eine "kleine Wiedervereinigung", also eine Teilvereinigung von den zwei Dritteln des eigentlichen Deutschlands. Diese Teilvereinigung wurde bereits durch die Öffnung der Demarkationslinie zwischen den beiden Selbstverwaltungsgebieten bewirkt. Später gab es eine Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion. Die Regierungen der beiden Selbstverwaltungsgebiete beschlossen, in einer Art Fusion einander zu verbinden, also sollte gemäß eines am 31.08.1990 zwischen beiden Regierungen unterzeichneten Vertrages, Einigungsvertrag genannt, der Beitritt des besatzungsrechtlichen Provisorium DDR zum besatzungsrechtlichen Provisorium BRD erfolgen. Als Rechtsgrund einigte man sich darauf, den Beitritt nach Artikel 23 Satz 2 Grundgesetz erfolgen zu lassen. Dieser Beitritt sollte am 03.10.1990 geschehen, wie in Artikel 1 dieses Einigungsvertrages festgelegt wurde.


    Zuvor sind bereits am 17.07.1990 in Paris von den Außenministern der Vereinigten Staaten von Amerika und der Sowjetunion die beiden besatzungsrechtlichen Provisorien rechtlich aufgelöst worden: Der sowjetische Außenminister Eduard Schewardnadse teilte dem damaligen DDR-Außenminister Hans-Joachim Meyer mit, daß die Verfassung der DDR mit Wirkung zum 18.07.1990; 0:00 Uhr ungültig geworden und die Staatsangehörigkeit der DDR von diesem Zeitpunkt an ungültig ist.
    An demselben Tage teilte der amerikanische Außenminister James Baker dem BRD-Außenminister Hans-Dietrich Genscher mit, daß er von den ihm obliegenden Vorbehaltsrecht der USA zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Gebrauch macht und die Präambel (Wiedervereinigungsgebot) und den Artikel 23 (Geltungsbereich) des Grundgesetzes ebenfalls mit Rechtswirkung zum 18.07.1990; 0:00 Uhr ersatzlos aufhebt. Damit habe auch das besatzungsrechtliche Mittel namens "Bundesrepublik Deutschland" seine Schuldigkeit getan und gelte ebenfalls als aufgelöst.


    Aus dem im Punkt 4. erklärten Grund der vollständigen Auflösung der beiden besatzungsrechtlichen Mittel folgt, daß der "Einigungsvertrag", unterzeichnet am 31.08.1990, nicht rechtsgültig abgeschlossen werden konnte. Ohne die geltende DDR-Verfassung konnte die DDR nicht völkerrechtliche Handlungen durchführen und ohne das geltende Grundgesetz konnte ebenfalls der Bundestag keine völkerrechtlichen Handlungen durchführen, weswegen aus diesem Grunde der am 31.08.1990 unterzeichnete "Einigungsvertrag" von Anbeginn ungültig ist.


    In Artikel 4 des "Einigungsvertrages" ist in Punkt 2 festgelegt worden, daß der Artikel 23 des Grundgesetzes aufgehoben wird. Ungeachtet des bereits am 18.07.1990 aufgehobenen Artikels 23 des Grundgesetzes wurde dieser Artikel also nochmals durch den "Einigungsvertrag" aufgehoben. In diesem Artikel steht folgende Definition:
    Artikel 4: Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes:
    Das Grundgesetz für die Bundesrepublik wird wie folgt geändert:
    1. Die Präambel wird wie folgt gefaßt: ...
    2. Artikel 23 wird aufgehoben

    Da in diesem Artikel nicht der Termin dieser Aufhebung genannt wird (etwas so, wie in Artikel 1 der Termin des Beitrittes auf den 03.10.1990 festgelegt wurde), gilt gemäß der allgemein bekannten Rechtssprechungsgepflogenheiten diese Aufhebung ab dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag in Kraft tritt. Der Vertrag ist am 29.09.1990 mit allen Artikeln, Protokollen und Vereinbarungen in Kraft getreten (siehe die entsprechende Mitteilung im Bundesgesetzblatt, BGBl. 1990 II S. 1360).


    Da am 29.09.1990 durch den an diesem Tage inkraft getretenen Artikel 4 Punkt 2 des "Einigungsvertrages" der Artikel 23 des Grundgesetzes aufgehoben worden ist, konnte am 03.10.1990 gemäß Artikel 1 des "Einigungsvertrages" die DDR nicht mehr auf der Rechtsgrundlage des Artikels 23 Grundgesetz der BRD beitreten oder die Länder der DDR an diesem Tage Lander der BRD werden. Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zur BRD hat also nicht stattgefunden.


    Durch die Formulierung des Artikels 1 des "Einigungsvertrages": "Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, .... und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 - Ländereinführungsgesetz - (GBl.I Nr. 51 S. 955) gemäß Anlage II maßgebend." wird eindeutig festgestellt, daß die (juristisch nicht bestehenden) Länder der DDR den juristisch ebenfalls nicht (mehr) bestehenden Ländern der BRD (weil diese mit ihren Ländern aufgelöst ist) beitreten sollen, und zwar einzig auf der Grundlage des Artikels 23 GG am 03.10.1990. Dies steht so genau in dem Beschluß der "Volkskammer der DRR" vom 23.08.1990.
    Das Gesetz, durch welches die Gründung der Länder bewirkt werden sollte, konnte auch niemals Rechtswirksamkeit erreichen, denn nach seinem §1 sollten am 14.10.1990 in der DDR die Länder ...[Aufzählung der Länder]... gegründet werden. Doch seit 03.10.1990 bestand keine DDR mehr. Daher konnte nach diesem Tage auch in der DDR nichts mehr gegründet werden, wenn keine DDR mehr besteht. Und weil erst am 14.10.1990 das "Ländergründungsgesetz" in Kraft treten sollte, konnte es zum Zeitpunkt des Beitrittes am 03.10.1990 auch keine Länder geben, die beigetreten sein könnten.
    Außerdem: Weil bereits am 17.07.1990 die 'Verfassung der DDR' außer Kraft gesetzt wurde, konnte am 22.07.1990 die Volkskammer - die somit keine Rechtsgrundlage zum Handeln mehr hatte - juristisch gültig keine (neuen) Länder mehr gründen.
    Die Länder bestanden also rechtlich am 03.10.1990 überhaupt nicht und konnten daher an diesem Tage auch keine "Länder der DDR" werden.
    Neu wären diese Länder auch nicht gewesen, denn diese Länder sind bereits 1946 (also vor Gründung der DDR am 07.10.1949) von der sowjetischen Besatzungsmacht gegründet worden, nachdem völkerrechtswidrig die (überhaupt gar keine Republik mehr gewesen seiende) "Republik Preußen" für aufgelöst erklärt wurde ("Die Republik Preußen ... hat in Wirklichkeit zu bestehen aufgehört..")


    Durch diese nichterfolgte Vereinigung konnte auch das im "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" ("Zwei plus Vier-Vertrag") in Artikel 1 (1) genannte "vereinte Deutschland" nicht existieren (ebenfalls gehört Berlin gemäß der Argumentation auf Seite 9 nicht zum "vereinten Deutschland"). Daher konnte eine Ratifikation des "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" nicht - wie in Artikel 8 (1) gefordert - erfolgen. Daher ist der Vertrag für das inexistente "vereinte Deutschland" auch nicht in Kraft getreten.
    Durch die vorgenannte Argumentation ist klargestellt worden, daß der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 nicht juristisch gültig den Beitritt der DDR zur BRD bewirkt haben kann. Eine sogenannte "Wiedervereinigung" hat aus diesem Rechtsgrund nicht stattgefunden. Der "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" ist deshalb weder ratifiziert worden noch ist er in Kraft getreten und könnte Rechtswirkung für das inexistente "vereinte Deutschland" entfalten.

  8. #18
    ?= Naso :-) Benutzerbild von flumer
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    Rechtsargumentation

    Behauptung: Die BRD ist völkerrechtlich ein Staat.

    Widerlegung:

    Wie bereits in der Argumentation zu Punkt 4 (Seite 5) ausgeführt, ist die BRD niemals als Staat gegründet worden. Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, daß 'mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland kein neuer westdeutscher Staat gegründet' wurde, sondern lediglich ein Teil Deutschlands (des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.07.1937 = "Deutschland als Ganzes") neu organisiert wurde, es wurde also ein zeitweises und als Provisorium anzusehendes Selbstverwaltungsgebiet gegründet (Präambel des Grundgesetzes von 1949: "... um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben ..."). Der Rechtsstatus Deutschlands, der zugleich der Rechtsstatus des Staates 'Deutsches Reiches' ist, hat durch diese Gründung keinerlei Änderung erfahren. Hiernach besteht also auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts das Deutsche Reich als der deutsche Staat, dessen Staatsangehörigkeit durch das einzig dafür geltende Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) geregelt wird. Staatsangehörigkeiten haben normalerweise ausschließlich wirkliche Staaten. Für die BRD gibt es kein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz. Aufgrund der von der BRD behaupteten Objektsidentität mit dem deutschen Staat, die in Wirklichkeit nicht bestehen kann, erachtet sich die BRD als Nachfolgestaat des Deutschen Reiches. Nachfolge bedeutet aber, daß der Vorgänger nicht mehr vorhanden ist. Dies ist, wie aus den Argumentationen der Seiten 2 und 5 eindeutig hervorgeht, nicht der Fall. Da das Deutsche Reich als der deutsche Staat fortbesteht und ausschließlich mangels Regierungsgewalt zum Zeitpunkt des Urteils selbst nicht handlungsfähig war, bedurfte es der zeitweiligen Organisation einer Selbstverwaltung, welche die BRD darstellte. Die Existenz der BRD war von Anbeginn auf eine begrenzte Zeitspanne ausgerichtet, die einerseits durch die Wiedervereinigung mit allen deutschen Gebieten beendet werden sollte, andererseits automatisch dann beendet werden sollte, wenn das Grundgesetz durch Verabschiedung einer gesamtdeutschen Verfassung, beschlossen vom gesamten deutschen Volk (dieses durch Artikel 116 (1) GG als Volk in den Reichsgrenzen vom 31.12.1937 definiert) nach seinem Artikel 146 selbst außer Kraft tritt. Dieser Zeitpunkt ist folglich derselbe wie die Wiedervereinigung, deren Forderung in der Präambel in der von 1949 bis zum 17.07.1990 geltenden Fassung fixiert war. Nach der Aussage des Bundesverfassungsgerichts hat diese Formulierung die Forderung, daß keine deutsche Regierung die Erreichung dieses höchsten Zieles aufgeben darf, beinhaltet.

    Heute wird in der neuesten Fassung des Grundgesetzes behauptet, daß die Wiedervereinigung mit dem angeblich am 03.10.1990 stattgefundenen Anschluß der DDR zur BRD vollendet sei und nunmehr kein weiteres deutsches Gebiet beitreten könnte. Indirekt wird hierdurch auf die deutschen Gebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie verzichtet, was staats- und völkerrechtlich für das Deutsche Reich irrelevant ist. der Verzicht auf die deutschen Gebiete, die sich noch immer unter polnischer bzw. russischer Verwaltung befinden, ist Hochverrat am deutschen Volk und am deutschen Staat!
    Die neue Präambel des Grundgesetzes lügt, wenn sie behauptet, das gesamte deutsche Volk habe das Grundgesetz in freier Entscheidung beschlossen, die Wiedervereinigung vollendet und damit gelte das Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk. Die in der Urform der Grundgesetz-Präambel geforderte Wiedervereinigung kann bereits der Logik nach nur dann stattgefunden haben, wenn Deutschland in den Grenzen WIEDER vereint wird, in denen es zuvor vereint war. Da die DDR und die BRD zuvor niemals vereint waren und Deutschland zu keinem Zeitpunkt vor deren Gründung kleiner war als im Grenzstand vom 31.12.1937, ergibt sich unzweifelhaft, daß durch die schlichte Zusammenlegung von BRD und DDR die Wiedervereinigung eben nicht erfolgt ist. Die BRD ist also noch nicht in den Gebietsstand des noch immer in den Grenzen von 1937 bestehenden deutschen Staates gelangt und kann infolgedessen nicht behaupten, der deutsche Staat selbst oder nunmehr identisch mit diesem zu sein, was eine faktische Wiedervereinigung zumindest nach der territorialen Identität her gewesen wäre. Die BRD jedoch hat im "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" auf jeden künftigen Anspruch auf die noch immer fremdverwalteten Gebiete Deutschlands verzichtet. Daher kann sie niemals die Wiedervereinigung mehr erreichen und der deutsche Staat oder identisch mit ihm werden.

    Aus dem Vorgenannten ergibt sich ohne Zweifel, daß einzig das Deutsche Reich der deutsche Staat ist. Die BRD ist nach dieser Auffassung nicht der deutsche Staat und auch nicht allgemein ein Staat.

    Wie die Präambel des Grundgesetzes von 1949 ausführte, so gilt auch noch heute:

    Das gesamte deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

  9. #19
    denkt fortschrittlich Benutzerbild von Nichtraucher
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    Original von flumer
    Das abgeschriebene von Nichtraucher ist in meiner sichtweise nur augewischerei und die zerredung von Fakten.
    Ein wirklich überzeugendes Argument!

    Aber ich möchte hier mal ein ende ziehen mit dem Urteil da mir das urteil nicht in orginal vorlliegt.
    Oder hat hier einer ein Seitenverweiss wo das urteil original steht.
    Der Seitenverweis zum Orignalurteil stand in dem Artikel. Das zeigt mir aber, dass du diesen nicht mal durchgelesen hast.

  10. #20
    Mitglied Benutzerbild von pavement
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    Das abgeschriebene von Nichtraucher ist in meiner sichtweise nur augewischerei und die zerredung von Fakten.
    dann sollte dir die widerlegung der thesen noch leichter fallen.

    also fang an!

    oder bist überfordert?
    Es ist ein hartes Wort und dennoch sag ichs, weil es Wahrheit ist: ich kann kein Volk mir denken, das zerrißner wäre, wie die Deutschen. Handwerker siehst du, aber keine Menschen, Denker, aber keine Menschen, Priester, aber keine Menschen, Herrn und Knechte, Jungen und gesetzte Leute, aber keine Menschen - ist das nicht, wie ein Schlachtfeld, wo Hände und Arme und alle Glieder zerstückelt untereinander liegen, indessen das vergoßne Lebensblut im Sande zerrinnt?

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