Wie wir alle wissen, fällt dem Bundesrat eine nicht unerhebliche Machtfülle bei Gesetzesvorhaben zu.
Sollte diese Kompetenz nicht besser im Interesse klarer Gesetzgebungsstrukturen und -verantwortlichkeiten beschnitten werden?
Wie wir alle wissen, fällt dem Bundesrat eine nicht unerhebliche Machtfülle bei Gesetzesvorhaben zu.
Sollte diese Kompetenz nicht besser im Interesse klarer Gesetzgebungsstrukturen und -verantwortlichkeiten beschnitten werden?
:Also ich finds okay. Man kann ja nicht bei jedem neuen Gesetz ne Volksabstimmung machen.
Ich finde es gut so wie es ist. Solange die Union die Mehrheit hat und die dummen Gesetze von Rot-Grün blockiert. :-:
...und gar nichts vorangeht...
Es ist ein hartes Wort und dennoch sag ichs, weil es Wahrheit ist: ich kann kein Volk mir denken, das zerrißner wäre, wie die Deutschen. Handwerker siehst du, aber keine Menschen, Denker, aber keine Menschen, Priester, aber keine Menschen, Herrn und Knechte, Jungen und gesetzte Leute, aber keine Menschen - ist das nicht, wie ein Schlachtfeld, wo Hände und Arme und alle Glieder zerstückelt untereinander liegen, indessen das vergoßne Lebensblut im Sande zerrinnt?
Friedrich Hölderlin
Nicht nur das der Bundesrat bei Gesetzgebungsverfahren mehr als nur ein Wort mitzureden hat. Er wählt außerdem 50% der Verfassungsrichter und ist damit sowohl direkt an der Legislative als auch indirekt an der Judikative beteiligt.
Meiner Meinung nach sollte man die Komptenzen des Bundesrates durch Volksentscheide ergänzen, bzw. Gesetzesentwürfe allg. durch Volksbegehren beschließen.
Adsuesces et dicere verum et audire.
Du wirst dich daran gewöhnen müssen, nur die Wahrheit zu sagen und zu hören.
Seneca
Wohl eher durch Volksbefragungen, vox populi a lá Begehren und Entscheiden halte ich für kontraproduktiv, da würde bald gar nichts mehr gehen........................Original von Alex
Nicht nur das der Bundesrat bei Gesetzgebungsverfahren mehr als nur ein Wort mitzureden hat. Er wählt außerdem 50% der Verfassungsrichter und ist damit sowohl direkt an der Legislative als auch indirekt an der Judikative beteiligt.
Meiner Meinung nach sollte man die Komptenzen des Bundesrates durch Volksentscheide ergänzen, bzw. Gesetzesentwürfe allg. durch Volksbegehren beschließen.
Sorry.Original von VOODOO DOLLY
Wohl eher durch Volksbefragungen, vox populi a lá Begehren und Entscheiden halte ich für kontraproduktiv, da würde bald gar nichts mehr gehen........................Original von Alex
Nicht nur das der Bundesrat bei Gesetzgebungsverfahren mehr als nur ein Wort mitzureden hat. Er wählt außerdem 50% der Verfassungsrichter und ist damit sowohl direkt an der Legislative als auch indirekt an der Judikative beteiligt.
Meiner Meinung nach sollte man die Komptenzen des Bundesrates durch Volksentscheide ergänzen, bzw. Gesetzesentwürfe allg. durch Volksbegehren beschließen.
Es muss natürlich heißen:...die Kompetenzen des Bundesrates durch Volksbefragungen ergänzen, bzw. Gesetzesentwürfe durch Volksentscheide beschließen.(Volksentscheide allerdings in eingeschränkter Weise)
Adsuesces et dicere verum et audire.
Du wirst dich daran gewöhnen müssen, nur die Wahrheit zu sagen und zu hören.
Seneca
finds auch gut, so wie es ist... nur eventuell a bissel mehr macht dem parlament, hat nämlich so gut wie gar nischt =)
aber wie gesagt... so ist es gut genug^^
Also das kann ich in der Tat nicht nachvollziehen!Original von Alex
Sorry.Original von VOODOO DOLLY
Wohl eher durch Volksbefragungen, vox populi a lá Begehren und Entscheiden halte ich für kontraproduktiv, da würde bald gar nichts mehr gehen........................Original von Alex
Nicht nur das der Bundesrat bei Gesetzgebungsverfahren mehr als nur ein Wort mitzureden hat. Er wählt außerdem 50% der Verfassungsrichter und ist damit sowohl direkt an der Legislative als auch indirekt an der Judikative beteiligt.
Meiner Meinung nach sollte man die Komptenzen des Bundesrates durch Volksentscheide ergänzen, bzw. Gesetzesentwürfe allg. durch Volksbegehren beschließen.
Es muss natürlich heißen:...die Kompetenzen des Bundesrates durch Volksbefragungen ergänzen, bzw. Gesetzesentwürfe durch Volksentscheide beschließen.(Volksentscheide allerdings in eingeschränkter Weise)
Das ist inkonsequent, denn auf diesem Weg hätten wir ja urplötzlich drei Organe in der Gesetzgebung: Bundestag, Bundesrat und das Volk.
Nun ist es aber so, dass das Volk ja den Bundestag wählt.
Insofern sollten die weitaus meisten Kompetenzen auch bei diesem Organ liegen.
Der Bundesrat resultiert ja nur aus dem förderalen Prinzip der BRD.
Er wird ja nicht gewählt!
Und jetzt soll das Volk auch noch über die einzelnen Gesetze, über die sich der gewählte Bundestag und der nichtgewählte Bundesrat nicht einigen können, mittels Volksentscheid befinden!
Da stellt sich, überspitzt, eigentlich die Frage, warum wird denn dann eigentlich ein Bundestag gewählt!!!!!!
Wenn dieses Organ kein Gesetz beschliessen kann, weil der Bundesrat blockiert und dann doch wieder der Wähler ran muß, um den Karren aus dem Dreck zu ziehen.
Nichts gegen Volksbefragungen als solche, aber es dreht sich hier um die Macht der Länderkammer, die bei Bundesgesetzen mitredet!!!!!!
Und das immer nach machtpolitischen Gesichtspunkten.
indirekt über die landtagswahlen schon.Der Bundesrat resultiert ja nur aus dem förderalen Prinzip der BRD.
Er wird ja nicht gewählt!
da kann ich nur zustimmen.Das ist inkonsequent, denn auf diesem Weg hätten wir ja urplötzlich drei Organe in der Gesetzgebung: Bundestag, Bundesrat und das Volk.
Es ist ein hartes Wort und dennoch sag ichs, weil es Wahrheit ist: ich kann kein Volk mir denken, das zerrißner wäre, wie die Deutschen. Handwerker siehst du, aber keine Menschen, Denker, aber keine Menschen, Priester, aber keine Menschen, Herrn und Knechte, Jungen und gesetzte Leute, aber keine Menschen - ist das nicht, wie ein Schlachtfeld, wo Hände und Arme und alle Glieder zerstückelt untereinander liegen, indessen das vergoßne Lebensblut im Sande zerrinnt?
Friedrich Hölderlin
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