Dieser Tosh kann noch nicht einmal die Aussage aus seiner eigenen Quelle richtig interpretieren. Dort heißt es:
"...Der Satz „Soldaten sind Mörder“ sei keinesfalls als nicht durch die Meinungsfreiheit geschützte Tatsachenbehauptung zu verstehen, da die Beschwerdeführer nicht von bestimmten Soldaten behauptet hätten, diese hätten in der Vergangenheit einen Mord nach §211 StGB begangen. Vielmehr hätten sie ein persönliches Werturteil „über Soldaten und über den Soldatenberuf zum Ausdruck gebracht, der unter Umständen zum Töten anderer Menschen zwingt." (...)
Heißt: Das was Tucholsky sagte, ist als sein persönliches Werturteil aufzufassen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung zu verstehen!
Tucholsky hat also nicht inhaltlich Recht damit wenn er behauptet "Soldaten sind Mörder". Tosh will hier Anderes suggerieren und das nennt man wie nochmal? Ach ja, unredlich.