Für ein Ausoptierungsgesetz, so dass Orte (je ca. 5'000 bis 50'000 Einwohner groß) im Konfliktfall mit Lokalreferendum
legal aus lokal unerwünschten Bundes- und Landesgesetzen ausoptieren können.
Für ein Ausoptierungsgesetz, so dass Orte (je ca. 5'000 bis 50'000 Einwohner groß) im Konfliktfall mit Lokalreferendum
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