Ich habe AfD gewählt ... .... und ich werde es wieder machen.
Mein Volk, dem ich angehöre und das ich liebe, ist das deutsche Volk; und meine Nation, die ich mit großem Stolz verehre, ist die deutsche Nation. Eine ritterliche, stolze und harte Nation.
(Ernst Thälmann)
500.000,- € = Freibetrag für Ehepartner und Lebenspartner
Es gibt jedoch noch weitere Freibeträge und Steuerbefreiungen wie z.B. der Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000,- €, die Steuerbefreiung für das Eigenheim, der fiktive Zugewinnausgleich, die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen bei mehrjähriger Weiterführung sowie die Freibeträge für Hausrat und bewegliche Gegenstände.
Definiere mir jetzt erst einmal, was Du unter "Ehegattensplitting" verstehst...so ganz klar ist mir dies nämlich nicht.
Wenn Du die Steuerfreistellung des steuerrechtlichen Existenzminimums (welches bei einem Ehepaar eben nun einmal doppelt so hoch ist wie bei einem Single, weil ein Ehepaar im allgemeinen aus eben 2 Personen besteht) als Ehegattensplittung bezeichnest, dann wäre dem so.
Das ist dann die Sache der "Gleichbehandlung"...oder, man kann es natürlich so machen wie Du es gerne hättest...sobald man ein (Ehe)paar ist wird man nicht mehr gleich behandelt, weil dann das steuerrechtliche Existenzminimum sich auf eine Person beschränkt wird.
Also gibt es zwei Möglichkeiten
Entweder man beharrt auf der Steuerfreistellung des "steuerrechtlichen" Existenzminimum (welche vor allem den Menschen zugute kommt, welche über geringe Einkommen verfügen, da diese dann weniger oder gar keine Steuern bezahlen) oder aber, man schafft diese Steuerfreistellung ab und greift dann genau den Menschen in die Tasche, welche zum leben zu wenig und zum sterben zuviel verdienen.
Jetzt noch ein Wort zu der Lügnerei des, vornehmlich linken politischen Lager, man werde das Ehegattensplittung abschaffen - was Du unter "Ehegattensplitting" versteht kann man, aus verfassungsrechtlichen Gründen, gar nicht abschaffen. Beschäftige Dich einmal mit den einschlägigen Urteilen des BVerfG, ,dann können wir dazu weiter reden.
Als Ehegattensplittiing bezeichnet man die Regelung, dass Ehepaare durch die spezifische Aufteilung der Ehepartner auf die verschiedenen Steuerklassen Steuerersparnisse erzielen.
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Ehegatten erhalten in Deutschland einen besonderen Steuertarif. Diesen günstigen Tarif nennt man Ehegattensplitting. Durch die Aufsplittung des Gehalts auf beide Partner werden unterschiedliche Einkommensverteilungen und daraus resultierende Steuereffekte ausgeglichen. Bei Arbeitnehmern findet das Ehegattensplitting Berücksichtigung in den Steuerklassen, was sich wiederum direkt auf die Steuerlast auswirkt. Die Wahl der Steuerklassen-Kombination sollte also wohlüberlegt sein. Welche Steuerklassen führen zum höchsten Steuerabzug?
Die möglichen Steuerklassen-Kombinationen beim Ehegattensplitting sind III/V und IV/IV. Beziehen beide Partner in etwa das gleiche Gehalt, wählt man in der Regel die IV/IV-Kombination mit mittlerer Besteuerung für beide. Bei einem Haupt- und einem Nebenverdiener gilt: Steuerklasse V führt prozentual vom jeweiligen Bruttolohn zur höchsten Belastung, bei Steuerklasse III ist die prozentuale Belastung am niedrigsten – der Hauptverdiener kann also in Steuerklasse III Steuern sparen.Dieses Splittingverfahren bewirkt, dass das zu versteuernde Einkommen (zvE) zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten verteilt wird. Hierdurch wird das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit nicht auf den einzelnen Ehegatten, sondern auf das Ehepaar als Wirtschaftsgemeinschaft angewendet. Welcher der Ehegatten wie viel zum ehelichen Gesamteinkommen beigetragen hat, ist unerheblich.
Das gemeinsame zvE eines Ehepaares wird bei diesem Splittingverfahren mit dem gleichen Steuersatz belastet wie das halb so hohe zvE eines Unverheirateten. So beträgt beispielsweise im Einkommensteuertarif 2010 bis 2012 der effektive Steuersatz eines Ehepaares mit einem gemeinsamen zvE von 48.000 € etwa 16 %. Das zvE eines Alleinstehenden in Höhe von 24.000 € wird mit dem genau gleichen Steuersatz belastet.So - nun klarer, was gemeint ist?Die Auswirkung des Splittings im Vergleich mit einem unverheirateten Paar ist wegen der Steuerprogression umso größer, je weiter die beiden Ehegatten-Einkommen auseinander liegen. Sie ist am größten, wenn einer der Eheleute überhaupt kein Einkommen bezieht.
Das Splitting bewirke in Kombination mit bestimmten Regelungen der Sozialversicherung (der beitragsfreien Familienmitversicherung des Partners, der auf das Individuum bezogenen Beitragsbemessungsgrenze und der Begünstigung von Minijobs), dass bezogen auf gleich hohe Bruttofamilieneinkommen diejenigen Ehepaare, die sich Erwerbs- und Familienaufgaben ungefähr gleich teilen, durch die Summe der Steuern und Abgaben höher belastet würden als Einverdiener- oder Zuverdienerehen. Egalitär orientierte Paare würden so in der Summe aufgrund der Art ihrer Arbeitsteilung finanziell schlechter gestellt.
Das Splitting gelte außerdem auch für Ehen, die Gütertrennung vereinbart haben. Für diese Ehen griffen die Grundsätze des Verfassungsgerichts[31] jedoch nicht, da nur bei einer Gütergemeinschaft von einem Transfer steuerlicher Leistungsfähigkeit zwischen den Partnern, zumindest nachträglich im Fall einer Ehescheidung, ausgegangen werden könne.
Das Ehegattensplitting ist eine steuerliche Bevorteilung von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren und Einzelpersonen.
Außerdem werden Einverdiener- und Zuverdiener-Ehen bevorteilt gegenüber Ehen mit egalitär verdienenden Partnern.
Also ist es eine Subvention. Einverdiener-Ehen werden steuerlich subventioniert.
Und nun darfst du dreimal raten, ich welcher Form der Ehe sich der gute Herr Kirchhoff wohl befindet.
Teilen ist das neue Haben.
Jetzedle...darauf willst Du hinaus.
Also - nein, so ein "Ehegattensplitting" würde es in dieser Form nicht mehr geben, da ja nur das steuerliche Existenzminimum "steuerfrei" gestellt würde.
Trotzdem würden (Ehe)paare davon "profitieren" (also eine Art von Ehegattensplitting), da sich bei zwei Personen das steuerfrei Existenzminimum verdoppeln würde.
Um es bildlich in Zahlen zu fassen:
Würde man das steuerfreie Existenzmimimum bei 10 000 € festlegen, dann müsste ein Single als ab einem Einkommen von 10 001 € auf diesen Euro über den 10 000 € Steuern bezahlen, ein Ehepaar, egal wie sich deren Einkommen zusammensetzt, hätte ein steuerfreies Existenzminimum von 20 000 €, sprich müsste erst bei einem Einkommen von 20 001 € auf diesen Euro über 20 000 € Steuer bezahlen.
Im Endeffekt reden wir also in der Realität immer noch von einem Ehegattensplitting, welches eben dem steuerfreien Existenzminimum geschuldet ist.
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