Der Antrag der Bundesländer auf ein Verbot der rechtsextremen NPD ist offenbar fertiggestellt. Er solle bis Jahresende beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden, berichtet die "Welt". In dem der Zeitung vorliegenden Antrag heißt es demnach, die NPD vertrete "eindeutig und nachhaltig die nationalsozialistische Ideologie".
Laut "Welt" wird in dem 244 Seiten und 15 Anlagen umfassenden Antrag auch damit gerechnet, dass nicht nur das Bundesverfassungsgericht über ein NPD-Verbot entscheiden wird, sondern auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Straßburger Richter hätten "die nationalen Besonderheiten der konkreten Verbotssituation" zu berücksichtigen, heißt es darin mit Blick auf die "Katastrophe des Nationalsozialismus und auf die scheinlegale Machtergreifung 1933".
In dem Antrag wird ausgeführt, dass die NPD in ihrem gesamten Programm Grundrechte bei Ausländern und Migranten ausschließt, weil sie nach ihrer Ideologie angeblich nicht zur Volksgemeinschaft gehören. "Schon das allein ist nach den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein Grund, um nach der Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft ein Parteiverbot zu stützen." Was nach deutschem Verfassungsrecht gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes verstoße, erweise sich auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention als Rechtfertigungsgrund für ein Parteiverbot.
Dem Bericht zufolge soll der von zwei Professoren der Berliner Humboldt-Universität vorbereitete Antragstext nach dem Willen der niedersächsischen Landesregierung nun auf der Innenministerkonferenz (IMK) besprochen werden, die Anfang Dezember in Osnabrück tagt. Der IMK-Vorsitzende, Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD), und der derzeitige Bundesratspräsident, Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), würden demnach den Verbotsantrag gern bereits zum Monatsende öffentlich vorstellen. Quelle:
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