Das hatte ich mich zuest auch gefragt.
Sie hatte beides mit ihren Antrag schon abgeben.
Die Mietbescheinigung muß der Hausherr ausfüllen. Habe mir den Wisch angesehen.
Gefragt wird:
wieviel qm hat die Wohnung,
Anzahl der Räume,
Das Mietverhälnis besteht seit,
wann wurde die Wohnung bezugsfertig,
wurde die Wohnung seither umfassend renoviert,
um was für ein Gebäude handelt es sich, frei stehend, umgebautes Gebäude, Ein, Zwei, Drei, Vier oder Mehrfamilienhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus.
Welche Verglasung, Wärmedämmung, falls ja wo? Außenwände, Dach oder Kellerdecke?
warum wollen die das wissen? Deswegen zahlen sie dann mehr dazu?
dann wollen sie wissen ob man eine Garage hat,
vermutlich eine Falle, man will rauskriegen ob der Antragsteller ein Auto oder Motorrad besitzt, (Vermögen!) oder sich evtl. Garagenmiete vom Amt bezahlen lassen will. Garagenmiete würde vermutlich rausgerechnet und nicht übernommen.
Der Hausherr wird sogar gefragt, wieviel Haushaltsstrom der Mieter bezahlt.
Warum fragt man das denn Hausherrn? weiß der doch in der Regel gar nicht! Ist höchstens bei Untermietern oder Hotelgästen relevant.
Welche Heizung. Strom, Gas, Öl, Fernwärme, Holz oder Sonstiges?
soweit vorhanden, bitte Ablichtung des Energieausweises beigeben
Energieausweis! Hä? Geht es da um Wärmedämmung oder was?
Sind die bescheuert? Ein armer Rentner wird kaum in einer wärmegedämmten Mietwohnung wohnen. Diese Wohnungen sind nämlich in der Regel sauteuer. Teuerer jedenfalls als das Amt bezahlt!