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Thema: Kennt sich jemand mit Grundsicherung im Alter aus?

  1. #21
    Mitglied Benutzerbild von zitronenclan
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    Standard AW: Kennt sich jemand mit Grundsicherung im Alter aus?

    Zitat Zitat von Heifüsch Beitrag anzeigen
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    >8-)=
    Danke.
    Habe vor einiger Zeit schon mal im ebay-Forum gelesen, das Richter was gewerblich betrifft sehr unterschiedlich urteilen.
    Seltsam.
    Armageddon was yesterday-today we have a serious Problem.

  2. #22
    Mitglied Benutzerbild von zitronenclan
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    Standard AW: Kennt sich jemand mit Grundsicherung im Alter aus?

    Zitat Zitat von Star Beitrag anzeigen
    Kenne mich nicht aus, wollte nur zum googlen anregen. Natuerlich steht da auch viel Halbwissen, bei Ebay selbst finden sich sicherlich deutlichere Informationen.
    Glaube ich nicht.
    Ebay geht aus Rechtsgründen eher sparsam mit konkreten Informationen um.
    Armageddon was yesterday-today we have a serious Problem.

  3. #23
    ....oder 100$ zahlen! Benutzerbild von Geronimo
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    Standard AW: Kennt sich jemand mit Grundsicherung im Alter aus?

    Es ist doch eine ungeheure Sauerei, dass man so ein Thema in diesem Land überhaupt diskutieren muss! Da werden fremden Völkern und Verbrechern Milliarden in den Arsch geschoben und unsere alten Menschen müssen sich noch wegen ein paar Brotkrumen vor den Steuerschergen fürchten! Es ist nur noch zum Kotzen! Aber so was von!!!!
    „Dieses Jahr erforschten wir das Scheitern der Demokratie, wie die Sozialwissenschaftler unsere Welt an den Rand des Chaos brachten. Wir sprachen über die Veteranen, wie sie die Kontrolle übernahmen und die Stabilität erzwangen, die mittlerweile seit Generationen anhält.“
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  4. #24
    Mitglied Benutzerbild von jack000
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    Standard AW: Kennt sich jemand mit Grundsicherung im Alter aus?

    Zitat Zitat von zitronenclan Beitrag anzeigen
    Habe vor einiger Zeit schon mal im ebay-Forum gelesen, das Richter was gewerblich betrifft sehr unterschiedlich urteilen.
    Aus meiner Sicht macht es weniger den Verkaufspreis als die Anzahl an Waren aus. Wenn du einmal einen alten geerbten Schrank für 1000€ und ein Silberbesteckset für 500€ verkaufst wird sich daran niemand kratzen. Wenn du aber im in 10 Monaten jeden Monat durchschnittlich 150€ Umsatz durch den Verkauf von Büchern machst, wirst du unangenehme Post bekommen.

    Ein Bekannter von mir hatte das mit Konsolenspielen erlebt und zwar nicht Post vom Abmahnanwalt, aber von E-Bay bekommen, mit der Empfehlung "Powerseller" zu werden (Was er dann letztendlich auch gemacht hat, da tatsächlich ein Handel vorlag und er kein Interesse an Problemen mit E-Bay oder Finanzamt hatte).

    Was konket möchtest du denn in welchem Umfang verkaufen, was dir Sorgen macht das es Probleme bereiten könnte?
    1. Serve the public trust.
    2. Protect the innocent.
    3. Uphold the law.

  5. #25
    Mitglied Benutzerbild von jack000
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    Standard AW: Kennt sich jemand mit Grundsicherung im Alter aus?

    Zitat Zitat von Nationalix Beitrag anzeigen
    Wenn Du Dich nicht erwischen lässt,
    Ein jeder E-Bay Kauf und Verkauf wird registriert, man kann sich nicht "nicht erwischen" lassen.
    1. Serve the public trust.
    2. Protect the innocent.
    3. Uphold the law.

  6. #26
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    Standard AW: Kennt sich jemand mit Grundsicherung im Alter aus?

    Zitat Zitat von Pillefiz Beitrag anzeigen
    die Arge will laufend die Kontoauszüge sehen....
    Arge und Jobcenter haben mit Grundsicherung nichts zu tun.

  7. #27
    a.D. Benutzerbild von Gärtner
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    Standard AW: Kennt sich jemand mit Grundsicherung im Alter aus?

    Zitat Zitat von Nationalix Beitrag anzeigen
    Wenn Du Dich nicht erwischen lässt, ist es steuerfrei.
    Ansonsten können Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer fällig werden.
    Zumindest bei der Umsatzsteuer kann sich bei einem Umsatz von weniger als 17.500 Euro per annum als Nichtunternehmer behandeln lassen und auf Ausweis und Abführung der Umsatzsteuer verzichten.

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    "Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
    lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."

    Umberto Eco

  8. #28
    Mitglied Benutzerbild von zitronenclan
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    Standard AW: Kennt sich jemand mit Grundsicherung im Alter aus?

    Zitat Zitat von jack000 Beitrag anzeigen
    Aus meiner Sicht macht es weniger den Verkaufspreis als die Anzahl an Waren aus. Wenn du einmal einen alten geerbten Schrank für 1000€ und ein Silberbesteckset für 500€ verkaufst wird sich daran niemand kratzen. Wenn du aber im in 10 Monaten jeden Monat durchschnittlich 150€ Umsatz durch den Verkauf von Büchern machst, wirst du unangenehme Post bekommen. ...
    Klar, aber darum geht es nicht.
    Armageddon was yesterday-today we have a serious Problem.

  9. #29
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Kennt sich jemand mit Grundsicherung im Alter aus?

    Zitat Zitat von zitronenclan Beitrag anzeigen
    Stimmt. Die muss sie nun für ca. 3 Monate vorlegen.
    Dazu eine Mietbescheinigung vom Hausherrn. Finde ich etwas peinlich.
    Eine bescheidene Frage: Warum reicht hier nicht der Mietvertrag und vielleicht noch ein Kontoauszug mit Dauerauftrag bzw. Überweisung als Nachweis des Bestehens?

  10. #30
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Kennt sich jemand mit Grundsicherung im Alter aus?

    Man findet zu dem Thema nix Offizielles, aber das - und das wirkt nun nicht gerade sehr hoffnungsvoll:

    zuverdienst bei grundsicherung
    Ich bekomme eine EU-Rente und ergänzende Grundsicherung. Nun bekommt man eine EU-Rente, wenn man weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Da das Geld ziemlich knapp ist, möchte ich für ca. 20 Stunden im Monat Geld hinzuverdienen (das sind weniger als 1 Stunde täglich). Mein Sachbearbeiter vom Sozialamt sagt aber, dass bei Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung das SGB IV und nicht wie bei Hartz IV das SGB XII maßgebend ist und ich dadurch keinen Cent anrechnungsfrei dazuverdienen darf. Ist das richtig
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    Und hier heißt es:

    Der Freibetrag ist also 30 % von Einkommen, aber max. 179,50 € (50% von 359 €
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    und hier

    Wenn Du Grundsicherung im Alter aufstockend zur Rente bekommst, darfst Du ab dem ersten Euro 30% behalten. Bei 412 Euro sind es 126,60 Euro.

    Für den Fall, dass Du mal mehr verdienen kannst: Der Freibetrag ist gedeckelt - Du darfst maximal 50% vom Regelsatz = 382 : 2 = 191 Euro selbst behalten. Alles andere wird angerechnet. Hm, naja, es sei denn, Du kannst Dich mit Deiner Mini-Rente plus Arbeitslohn + Wohngeld von der Grundsicherung im Alter freimachen.

    .

    Falls es um Zuverdienst bei Grundsicherung für Erwerbsunfähige geht:

    Auch hier 30% Freibetrag bis maximal 50% des Regelsatzes.

    In dieser Diskussion im elo-Forum wird darauf hingewiesen:

    “Wenn du Eu-Rente beziehst und anfängst dazu zu verdienen, musst du das der DRV melden und die kann (wird wahrscheinlich) dich zum Gutachter schicken.“
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Noch etwas zum Vermögen, das man haben darf - als Abrundung des Themas:

    .Bei der Beantragung von Grundsicherung darfst Du ein Schonvermögen von 2600 € besitzen.

    Während des Bezuges der Grundsicherung allerdings werden sämtliche Einnahmen voll angerechnet, da es sonst gegenüber dem Steuerzahler, der für die Absicherung sorgt, ungerecht wäre.
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