Nett, wie ihr euch wieder durch die Presse manipulieren lässt. Der Spiegel unterschlägt nämlich bei seiner Berichterstattung folgende Punkte:
1. Die Abnahmeverpflichtung besteht nur für deutsche Unternehmen und nur für den Bereich des in Deutschland erzeugten erneuerbaren Stromes. Die Regelungen des EEG verstoßen nicht gegen EU-Recht, [Links nur für registrierte Nutzer].
2. Gemäß dem selben Urteil handelt es sich bei der EEG-Umlage um keine Beihilfe der öffentlichen Hand.
3. Das Urteil ist aus dem Jahre 2001 und mit der[Links nur für registrierte Nutzer] hat es zwar eine Änderung des EU-Rechts gegeben, das EEG ist aber Richtlinien-konform.
4. Der Spiegel unterschlägt, dass die Möglichkeit der Klage auf dem Umstand beruht, das Schweden besagte Richtlinie in seinem nationalen Recht noch nicht vollständig umgesetzt hat.
5. Der Spiegel unterschlägt bei seiner Berichterstattung, das nach der Richtlinie neben dem EEG auch bestimmte Formen von Quotenregelungen der Richtlinie entsprechen.
6. Der Spiegel unterschlägt, dass die Feststellung des in 1. genannten Urteils über die Zulässigkeit der Einschränkung der Warenverkehrsfreiheit weder durch die Richtlinie aufgehoben wird noch durch das Urteil im Verfahren Schweden gegen Finnland aufgehoben werden kann. Die besagte Feststellung könnte nur in einem neuen Verfahren gegen Deutschland aufgehoben werden, wenn veränderte Umstände festgestellt werden.
7. Der Spiegel unterschlägt die wahren Hintergründe des Schlussantrages der Generalanwaltschaft, nämlich den Unmut der EU-Kommission über die Entscheidungen des EuGH. Defakto ist der Kommission die Vereinbarkeit des EEGs mit der EU-Richtlinie ein Dorn im Auge. Die EU-Kommission versucht über die Generalanwaltschaft den EuGH dazu zu bewegen, die von ihr präferierten Quotenregelungen, die sie eigentlich mit der Richtlinie europaweit durchsetzen wollten, über die Hintertür mit dem Antrag der Generalanwaltschaft umzusetzen. Diese Quotenregelungen sind für den Endverbraucher weit aus teurer als die jetzige EEG-Regelung.
Ein weiteren Umstand dieser Quotenregelungen sollte man nicht unerwähnt lassen. Die EEG-Umlage steigert die Energiekosten für die Endverbraucher in Deutschland, jedoch steigert die Umlage alleine selber nicht die Gewinne der Energieunternehmen, -händler und Netzbetreiber, etwas, was die Qoutenregelung nämlich tut.
Ein Schelm, wer dabei böses denkt.
Fazit, mit den steigenden Kosten, sagt der Spiegel die Wahrheit, der Rest ist Manipulation, die auf den Unmut über die EEG-Umlage aufbaut um nicht die EU anzugreifen.
Nun, es ist zwar ein Unding, die Kosten einer Umstellung nur auf den Endverbraucher abzuwälzen, wie es das EEG tut, darüber gibt es kein Zweifel. Jedoch ist es eine absolute Schweinerei, Regelungen umsetzen zu wollen, die anderen, die in gleicher Weise diese Umstellung zu tragen hätten, noch Gewinne zu generieren.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
@Gehirnnutzer, gut, dass wir Dich haben.
>>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<
Wurde da nicht schon vor 1 oder 2 jahren ein Abkommen zwischen der BRD und Kriechenland beschlossen bezgl. Abnahme von Solarstrom.???
Ausländischer Ökostrom: Deutschen droht Kostenexplosion
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LUXEMBURG. Deutschen Verbrauchern droht ein drastischer Anstieg der Strompreise. Hintergrund ist ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Frage, ob ausländische Stromproduzenten Anspruch auf staatliche Subventionen für erneuerbare Energien haben.
Ein finnischer Windparkbetreiber, der seinen Strom nach Schweden verkauft, fordert vom Nachbarland die Zahlung von Subventionen für erneuerbare Energien, die dort heimischen Unternehmen gezahlt wird. Der Generalanwalt des EuGH, Yves Bot, unterstützt die Klage bereits. In vielen Fällen folgt das Gericht seinen Empfehlungen.
Kollaps des Fördersystems befürchtet
Sollte das finnische Unternehmen Anspruch auf schwedische Subventionen haben, müßte auch die Bundesrepublik allen ausländischen Stromerzeugern die EEG-Umlage zahlen. „Es kann davon ausgegangen werden, daß die gesamte Wasserkraft und ein Großteil der Windenergie an Land in Europa zu diesem Fördersatz nach Deutschland wechseln würde“, teilte die Bundesregierung der Europäischen Kommission nach Angaben des Handelsblattes bereits mit.
Weiter heißt es: „Eine solche EEG-Umlage-Steigerung aufgrund einer Überförderung von Strom aus dem Ausland wäre in Deutschland nicht zu vermitteln, schon weil es zwangsläufig zu einem Kollaps des Fördersystems führen würde.“ Allein der Import von Windenergie würde die EEG-Umlage auf zehn Cent pro Kilowattstunde ansteigen lassen. Derzeit liegt diese bei 6,24 Cent. Ein durchschnittlicher Haushalt müßte damit 150 Euro zusätzlich zahlen. (ho)
Immer raus mit der Kohle, wir hams ja und Europa ist sooo supi.
Satiresendung letzte Woche:
Die Deutschen haben letztes Jahr 21 Milliarden für Strom bezahlt, der an der Börse 2 Milliarden kostete.
Armageddon was yesterday-today we have a serious Problem.
Bundesrechnungshof wirft Regierung Fehler bei Energiewende vor
Hat die Bundesregierung bei der Energiewende vorschnell und kopflos gehandelt? Diesen Verdacht legt ein unveröffentliches Gutachten des Bundesrechnungshofs nahe, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Die Kritik an der unkoordinierten Umsetzung der Energiewende könnte kaum deutlicher sein. [Links nur für registrierte Nutzer]
Ist das schräg! Der Satz entfaltet erst bei wiederholtem Lesen seine volle Wirkung.Da ein Überblick über die Maßnahmen zur Energiewende fehle, hätten die Ministerien mittlerweile externe Beratungsfirmen und Gutachter beauftragt, um zu ermitteln, welche Schritte die Bundesverwaltung bisher eingeleitet habe und welchen Erfolg diese hatten. Dabei würden von verschiedenen Ministerien beauftragte Gutachter gleiche Sachverhalte untersuchen. (JF)
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