[Links nur für registrierte Nutzer]Ja. Laut Gesetzentwurf dürfen Makler von Wohnungssuchenden [Links nur für registrierte Nutzer]. Einzige Ausnahme: Mietinteressenten haben den Vermittlern "in Textform (z. B. E-Mail) einen Suchauftrag erteilt". Um Mauscheleien zu verhindern, gilt zudem, dass der Makler nur bezahlt wird, wenn er "ausschließlich wegen dieses Suchauftrages diejenige Wohnung beschafft, über die der Mietvertrag schließlich zustande kommt". Bei Verstößen sollen die Vermittler künftig Bußgelder zahlen müssen. Dem Ministerium zufolge sparen Mieter durch die Neuregelung mehr als 570 Millionen Euro jährlich.
Darauf habe ich schon lange Zeit gewartet. Es ist schlichtweg eine Unverschämheit, dass man als Mieter für den Makler des Vermieters zahlen muss. Nun ich gespannt wie das sich auf den Maklermarkt auswirkt. Ob da nicht einige Vermieter sich lieber das Geld sparen anstatt jemanden damit zu beauftragen Dinge zu erledigen die man auch selber erledigen könnte.