OLG untersagt Mutter, Sohn beschneiden zu lassen
Eine Frau wollte ihren sechsjährigen Sohn beschneiden lassen, damit er in Kenia als vollwertiger Mann anerkannt wird. Ein Dortmunder Gericht untersagt die Beschneidung, da das Kindswohl in Gefahr sei.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat die 2012 neu geschaffene Beschneidungsvorschrift aus religiösen oder kulturellen Motiven im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erstmals konkretisiert. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil vom 30. August hat das OLG einer Mutter untersagt, ihren sechsjährigen Sohn beschneiden zu lassen (Az.: 3 UF 133/13). Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund, das die Beschneidung ohne medizinische Indikatoren nicht zugelassen hatte.
Der 3. Familiensenat bemängelte, dass die Mutter das Kindswohl ihres Sohnes nicht berücksichtigt habe. Die Entscheidung zu einer Beschneidung sei ohne Einbeziehung des Jungen gefallen.
Zwar sei der Junge in dem Alter noch nicht in der Lage, diese Frage selbst zu entscheiden. Arzt und Mutter müssen aber nach Auffassung der Richter je nach Alter und Entwicklungsstand mit dem Kind reden und seine Wünsche berücksichtigen. In dem vorliegenden Fall sei das nicht geschehen.
Besuche in Kenia sind keine Begründung
Die geschiedenen Eltern aus Dortmund hatten sich gestritten, ob die aus Kenia stammende Mutter den Sohn beschneiden lassen darf. Zur Begründung führte sie die kulturellen Riten ihres Heimatlandes an. Ihr Sohn sollte bei Besuchen in Kenia als vollwertiger Mann angesehen und geachtet werden.
Das Gericht aber sah darin keine Rechtfertigung. Der Lebensmittelpunkt der Familie sei in Deutschland, Besuche in Kenia seien selten möglich und das Kind evangelisch getauft. Die Intimhygiene des Kindes sah das Gericht ohne Beschneidung nicht gefährdet. Dafür aber das psychische Wohl des Jungen.
Die Richter merkten kritisch an, dass die Mutter es abgelehnt hatte, ihr Kind zu dem Eingriff zu begleiten. Der Beschluss des OLG ist rechtskräftig
Ein Urteil am Kölner Landgericht, das die Beschneidung eines vierjährigen Jungen als Körperverletzung gewertet hatte, löste im vergangenen Jahr eine bundesweite gesellschaftliche Debatte aus. Im Islam und im Judentum ist die Beschneidung von Jungen ein wichtiges Ritual.
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Die begründung für die beschneidung :damit er in Kenia als vollwertiger Mann anerkannt wird.
Das ist ein Kind, was sind das nur für bekloppte Denkeweisen....
Nun kann man nur hoffen das die Mutter den Kleinen nicht in Kenia
zu irgendeinem Kurfuscher bringt