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Thema: Ist Fraktionszwang undemokratisch?

  1. #11
    a.D. Benutzerbild von Gärtner
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    Standard AW: Ist Fraktionszwang undemokratisch?

    Ich verstehe die Ablehnung des Fraktionszwangs. Andererseits argumentieren die Parteien durchaus wirklichkeitsnah, wenn sie darauf hinweisen, daß der Abgeordnete Schmitz nicht wegen seiner blauen Augen im Parlament sitzt, sondern wegen eines Parteitickets.

    Wer A sagt, muß auch B sagen, und so.
    "Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
    lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."

    Umberto Eco

  2. #12
    Anarchokapitalist Benutzerbild von Gottfried
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    Standard AW: Ist Fraktionszwang undemokratisch?

    Zitat Zitat von Gärtner Beitrag anzeigen
    Ich verstehe die Ablehnung des Fraktionszwangs. Andererseits argumentieren die Parteien durchaus wirklichkeitsnah, wenn sie darauf hinweisen, daß der Abgeordnete Schmitz nicht wegen seiner blauen Augen im Parlament sitzt, sondern wegen eines Parteitickets.

    Wer A sagt, muß auch B sagen, und so.
    Also sind offensichtlich die Parteien das Problem.

    Deswegen frage ich mich schon lange, warum der Bundestag gewählt und nicht ausgelost wird.
    Deutschland ist scheiße - und ihr seid die Beweise.


  3. #13
    Mitglied
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    Standard AW: Ist Fraktionszwang undemokratisch?

    Fraktionszwang ist nicht undemokratisch, sondern antidemokratisch, wie auch der ganze Rest des Wahlbetruges und der Volksverarschung samt dem sinnlosen Amtseid!

    Der Schwindel geht ja schon übernächsten Sonntag schon wieder damit los, dass wir keine Personen wählen, sondern Listen.

    Wie sich die darauf befindlichen Top-Leute nach oben gekungelt haben, sei mal eine ganz andere Baustelle.

    Mit einer wirklichen Demokratie, wie sie die alten Griechen oder die SPQR-Leute vor Gajus Julius Cäsar noch ausübten oder heutzutage die Schweizer praktizieren, hat der Listenschwindel in Deutschland überhaupt nichts mehr zu tun!

  4. #14
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Ist Fraktionszwang undemokratisch?

    Jeder Abgeordnete wird bei jeder Abstimmung seinem Gewissen folgen!

    Es kann aber durchaus sein, daß ein Abgeordneter sich dem Fraktionszwang beugt, weil er es vor seinem Gewissen nicht vertreten kann, in der nächsten Legislaturperiode von der Fraktion (oder Partei) nicht mehr nominiert zu werden und dann gezwungen zu sein, einer ehrlichen Arbeit nachzugehen!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  5. #15
    Mitglied
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    Standard AW: Ist Fraktionszwang undemokratisch?

    Ich kann nicht allen antworten ... aber ich habe gesagt der ist "unausweichlich". Ob das richtig ist, steht auf einem anderen Blatt.

  6. #16
    Erweitere deinen Horizont Benutzerbild von Demokrat
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    Standard AW: Ist Fraktionszwang undemokratisch?

    Zitat Zitat von Freikorps Beitrag anzeigen
    Trotzdem kann es nicht angehen, dass ein Großteil der Abgeordneten über Milliardenhilfen abstimmt, von denen sie keinerlei Ahnung haben, bei wichtigen Abstimmungen sollte jeder nach seinem Gewissen abstimmen, sonst brauchen wir ja keine Abgeordneten, dann kann gleich der Parteivorstand alleine abstimmen, mit der Gewichtung seines letzten Wahlergebnisses!
    Sehe ich ganz ähnlich. Sicher sollte ein Abgeordneter die Politik seiner Partei im Hinterkopf behalten, aber auch ich wünsche mir wieder mehr echten Parlamentarismus. Heute hingegen gilt fast immer der Fraktionszwang, der die politische Beratschlagung zum Teil aufs deutlichste konterkariert. Mal ein Beispiel:

    Zu Zeiten von Rotgrün wurde erstmalig über die Vorratsdatenspeicherung abgestimmt. SPD und Grüne waren geschlossen dafür, die oppositionelle CDU/CSU stimmte aber dagegen. Wegen einer oppositionellen Mehrheit im Bundesrat kam der Vorschlag nicht durch. Einige Jahre später, jetzt während der großen Koalition, wurde erneut abgestimmt, weil Brüssel die Vorratsdatenspeicherung wieder ins Spiel gebracht hatte. Nun stimmten nicht nur SPD und Grüne dafür, sondern auch die CDU. Der Fraktionszwang hatte das Stimmverhalten der CDU/CSU-Abgeordneten von "Nein" in "Ja" verkehrt. Kein Abgeordneter vertrat hier eine eigene Meinung, und das ist nur ein Beispiel von vielen.

  7. #17
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
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    Standard AW: Ist Fraktionszwang undemokratisch?

    Zitat Zitat von Alfred Tetzlaff Beitrag anzeigen
    Ich finde auch, ohne Fraktionszwang wären auch Koalitionen möglich, auf die man sich heute nicht einlässt, weil man die knappe Mehrheit als unsicher empfindet.
    Der Fraktionszwang ist schlicht und einfach verfassungswidrig! Die Idee wechselnder und nicht festgeschriebener Koalitionen ist sehr gut, denn sie würde das Verhältnis zwischen Parlament und Regierung wiederherstellen, wie es in einer Demokratie eigentlich sein müsste: Das Parlament wählt die Regierung, und die Regierung muss sich für ihre Vorhaben die Zustimmung des Parlaments einholen, und da könnten sich bei Entscheidungen über verschiedene Themen auch verschiedene Koalitionen und Bündnisse ergeben. Wir erleben das ja ab und zu, wenn den Abgeordneten ihre Entscheidung freigestellt wird, sie also vom Fraktionszwang entbunden werden, besonders in schwierigen ethischen Entscheidungen. Das und nichts anderes müsste eigentlich die Regel sein, und alle Abweichungen davon müssten unter Strafe gestellt werden, denn es ist ein arrogantes und verbrecherisches Hinwegsetzen der Parteien und ihrer Fraktionen über den Volkswillen und über das Gewissen der Abgeordneten, von Partei- und Regierungsseite mit einem Fraktionszwang den Gang der politischen Willensbildung auf den Kopf zu stellen und die Abgeordneten zu einer bestimmten von den Parteien und Regierungen vorgegebenen Abstimmung zu zwingen.

    So wird auch die Gewaltenteilung zur Farce: Nach ihr sind Regierung, Verwaltung und Gerichte an die vom Parlament erlassenen Gesetze gebunden; nicht umsonst spricht man bei der Gesetzgebung auch von der Ersten Gewalt, bei Regierung und Verwaltung von der Zweiten und bei der Rechtsprechung von der Dritten Gewalt. Alles, was diese Richtung der politischen Willensbildung gefährdet, beeinträchtigt oder gar umkehrt, ist verfassungswidrig - so auch der Fraktionszwang, durch den den Abgeordneten, also den Vertretern der Ersten Gewalt, von den die Regierung stützenden Fraktionen, also letzten Endes von Vertretern der Zweiten Gewalt, Vorschriften gemacht werden, wie sie über Gesetzesvorlagen abstimmen sollen, d.h., von Organisationen, die außerhalb der Ersten Gewalt stehen, wird über deren Gesetze mitbestimmt, an die sie sich nachher halten sollen, ohne dass sie jedoch, wie die Abgeordneten, durch eine Wahl dazu legitimiert wären.
    Natürlich üben auch die Oppositionsparteien über den Fraktionszwang den selben Druck auf ihre Abgeordneten aus, aber auch wenn sie nicht an der Regierung und damit an der Spitze der Zweiten Gewalt beteiligt sind, höhlen auch sie mit dem Fraktionszwang die Gewaltenteilung aus, indem sie den demokratisch legitimierten Abgeordneten von außerhalb der Legitimationskette Vorgaben machen. Fraktionen von Parteien sind im Grundgesetz nicht vorgesehen, auch nicht das real existierende Wahlsystem mit Parteienlisten sowie Erst- und Zweitstimme. Im Grundgesetz steht in Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 nur, dass die Abgeordneten nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen verpflichtet sind, sonst nichts.
    Das in Jahrzehnten neben dem Grundgesetz her etablierte System führt auch zum Fraktionszwang, denn wenn die Parteien Kandidaten auf ihre Listen setzen, werden diese im Fall ihrer Wahl zum Abgeordneten auch von der Partei, von der sie auf ihre Liste gesetzt wurden, abhängig und dem von der selben Partei ausgehenden Fraktionszwang unterworfen. Damit ist der Verfassungsverstoß offensichtlich.

    Infolge dessen bedarf es auch eines Wahlsystems, das keinen Fraktionszwang zur Folge hat. Wie ein solches aussehen könnte, kann ja in diesem Themenstrang besprochen/geschrieben werden.

    Wenn es im Parlament keinen Fraktionszwang gäbe, würden sich zu verschiedenen Themenbereichen auch jeweils verschiedene Abstimmungskoalitionen ergeben, und damit wäre es eher und jedenfalls mehr als jetzt so, dass die Abgeordneten und damit die Erste Gewalt das Sagen haben. Parteien und Regierungen erheben im real existierenden Parlamentssystem einen durch nichts gerechtfertigten und sogar verfassungswidrigen Anspruch darauf, das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten im Voraus festzulegen, und das muss aufhören.
    Selbstverständlich kommen jetzt die Bedenkenträger mit dem Einwand, dass das Parlament dann im Chaos versinken und das Land unregierbar werden würde, und selbstverständlich ohne Begründung. Denn daran, dass im Parlament von den Abgeordneten und vom Bundesrat und von der Regierung Gesetzesvorlagen eingebracht werden und das Parlament darüber abstimmt, würde sich nichts ändern - nur dass die Abgeordneten dann verfassungsgemäß frei in ihrer Entscheidung wären und nicht, wie heute über den Fraktionszwang, ihr Abstimmungsverhalten im Voraus verfassungswidrig festgelegt wird.
    Natürlich würde es dann oft dazu kommen, dass eine Gesetzesvorlage im Parlament durchfällt, aber ich wage zu fragen: Ist nicht genau das das Kennzeichen der Demokratie, dass nämlich Vorschläge gemacht werden und nur einem Teil davon zugestimmt wird? Es gibt kein, aber auch gar kein Bedürfnis, geschweige denn eine Rechtfertigung dafür, dass Regierungen und Parteien es sich mit Fraktionsvorgaben und Koalitionsverträgen so bequem und sicher wie möglich machen wollen; die Demokratie ist ein so hochrangiger Grundwert, dass es Regierungen und Parteien durchaus zuzumuten wäre, sich mehr anzustrengen, um für ihre Vorschläge im Parlament eine Mehrheit zu bekommen!

    Das heutige eingefahrene System hat auch dazu geführt, dass wichtige Grundentscheidungen wie die Euro-Einführung und jetzt die Entscheidungen über den ESM und den damit zusammenhängenden Komplex ohne oder gar gegen den Volkswillen getroffen wurden, weil es die jeweilige Regierung, also die Vertretung der Zweiten Gewalt, so wollte und auch noch meinte, es den Vertretern der Ersten Gewalt so vorschreiben zu müssen.

  8. #18
    Mitglied Benutzerbild von Humer
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    Standard AW: Ist Fraktionszwang undemokratisch?

    Wenn nur eine der im Bundestag vertretenen Parteien den Fraktionszwang durchsetzt, sind alle anderen Abgeordneten, wenn sie diesem Zwang nicht unterliegen,
    ohne jeden Einfluss auf Entscheidungen.
    Das Problem ist nicht aufzulösen. Innerparteiliche Demokratie und das Ziel handlungsfähige Mehrheiten zu schaffen, geht nicht unter einen Hut.
    Das ist bei allen Organisationen so, vom Fußballverein bis zum ADAC. Die Entscheidungsprozesse transparent zu gestalten, könnte das Problem abmildern, aber im Prinzip bleibt es bestehen.
    Parole: Reich ins Heim- Mitglied der Linksfraktion

  9. #19
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
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    Standard AW: Ist Fraktionszwang undemokratisch?

    Zitat Zitat von Humer Beitrag anzeigen
    Wenn nur eine der im Bundestag vertretenen Parteien den Fraktionszwang durchsetzt, sind alle anderen Abgeordneten, wenn sie diesem Zwang nicht unterliegen,
    ohne jeden Einfluss auf Entscheidungen.
    Das Problem ist nicht aufzulösen. Innerparteiliche Demokratie und das Ziel handlungsfähige Mehrheiten zu schaffen, geht nicht unter einen Hut.
    Das ist bei allen Organisationen so, vom Fußballverein bis zum ADAC. Die Entscheidungsprozesse transparent zu gestalten, könnte das Problem abmildern, aber im Prinzip bleibt es bestehen.
    Das ist dann wohl wie bei der Mafia!
    Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.

  10. #20
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Ist Fraktionszwang undemokratisch?

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Ob undemokratisch oder nicht ... Fraktionszwang ist unausweichlich. Sonst hätten wir einen Bundestag voller "freiberuflicher Politiker" die nach ihrem Vorteil entscheiden und die Parteiprogramme wären für den Hintern.
    Wozu noch so viele kostspielige Abgeordnete, wenn doch eh' Fraktionszwang herrscht ?!
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

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