In den USA macht derzeit der Fall Kaitlyn Hunt mächtig Wirbel: Die jetzt achtzehnjährige Schülerin unterhielt eine sexuelle Beziehung zu einer drei Jahre jüngeren Mitschülerin. Die Richter hatten zunächst versucht, den Ball flach zu halten und lediglich ein Kontaktverbot ausgesprochen. Allerdings wird der Fall von den Eltern der Jüngeren derart forciert, dass zum jetzigen Zeitpunkt ein Strafprozess droht, der mit einer mehrjährigen Haftstrafe für Kaitlyn enden könnte. Mittlerweile hat sich eine Solidaritätsbewegung in Gang gesetzt, die in dieser Strafverfolgung einen Ausdruck von sexuellem Puritanismus und weitverbreiteter Homophobie in den USA erkennen will. Auf SPON hat ein Kommentator allerdings einen neuen Aspekt beigesteuert. Auszug:
"Nach deutschem Recht müsste Frau Hunt wegen Kindesmissbrauch angeklagt werden. Sie ist nach unserem Recht erwachsen, das "Opfer" noch unterhalb des Schutzalters (14, wenn die Eltern zustimmen, 16, wenn nicht). Hier gibt es auch keinen Ermessensspielraum, Kindesmissbrauch ist ein Offizialdelikt und muss von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden, auch wenn die Eltern keine Anzeige erstatten … Mit einem Schulverweis und Hausarrest wäre in Deutschland also nicht getan, Frau Hunt würde vermutlich für mehrere Jahre ins Gefängnis wandern, ohne Bewährung…"
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Meine Frage: Ist bei der rechtlichen Beurteilung nicht das Alter zum Tatzeitpunkt entscheidend? Vor einem Jahr wäre die Jüngere 14, fiele auf jeden Fall auch in Deutschland unter die Schutzbestimmungen. Allerdings war Kaitlyn zu diesem Zeitpunkt auch erst 17. Würden da nicht besondere Vorschriften des deutschen Jugendstrafrechts greifen?