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Thema: Diskothekenbesitzerin verurteilt wegen Abweisung eines Ausländers

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Abendländer
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    Standard Diskothekenbesitzerin verurteilt wegen Abweisung eines Ausländers

    Brauche mal dringend Eure Hilfe.
    In Hannover wurde eine Diskothekenbesitzerin zu Schadensersatz gegenüber einem Türken verurteilt, weil sie diesem den Zutritt verweigert hat.

    Mir ist in Erinnerung, daß es ein Urteil gibt, indem es dem Besitzer erlaubt, sich seine Gäste selbst auszusuchen.
    Beispiel: Ein Hotelbesitzer aus der Nähe von Frankfurt/Oder bekam vom Gericht Recht, NPD-Vogt kein Zimmer zu vermieten.

    Kann mir jemand das Aktenzeichnen dieses Urteils nennen?
    Denn das würde zweierlei Maß betreffen

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  2. #2
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    Standard AW: Diskothekenbesitzerin verurteilt wegen Abweisung eines Ausländers

    Zitat Zitat von Abendländer Beitrag anzeigen
    Brauche mal dringend Eure Hilfe.
    In Hannover wurde eine Diskothekenbesitzerin zu Schadensersatz gegenüber einem Türken verurteilt, weil sie diesem den Zutritt verweigert hat.

    Mir ist in Erinnerung, daß es ein Urteil gibt, indem es dem Besitzer erlaubt, sich seine Gäste selbst auszusuchen.
    Beispiel: Ein Hotelbesitzer aus der Nähe von Frankfurt/Oder bekam vom Gericht Recht, NPD-Vogt kein Zimmer zu vermieten.

    Kann mir jemand das Aktenzeichnen dieses Urteils nennen?
    Denn das würde zweierlei Maß betreffen

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    Türken fallen unter das Antidiskriminierungsgesetz, aber NPD-Mitglieder nicht.

  3. #3
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    Standard AW: Diskothekenbesitzerin verurteilt wegen Abweisung eines Ausländers

    Zitat Zitat von Abendländer Beitrag anzeigen

    Kann mir jemand das Aktenzeichnen dieses Urteils nennen?
    >>>Az.: 1 U 4/10<<<

    >>>http://openjur.de/u/284493.html<<<

  4. #4
    Friede sei in Euch! Benutzerbild von Die Petze
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    Standard AW: Diskothekenbesitzerin verurteilt wegen Abweisung eines Ausländers

    Sie hätte ausdrücklich vom Hausreht Gebrauch machen müssen.....sprich geschlossene Gesellschaft oÄ.....
    Das muss man bei unerwünschten Publikum dem Türsteher auch so vermitteln zu kommunzieren....
    Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
    Die goldene Regel (hier in der Postivform):
    "Behandele andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest!"
    http://www.ethik-werkstatt.de/Goldene_Regel.htm
    Wer sich nicht daran hält, verwirkt sich den Anspruch auf dieses Recht

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Diskothekenbesitzerin verurteilt wegen Abweisung eines Ausländers

    Zitat Zitat von Die Petze Beitrag anzeigen
    Sie hätte ausdrücklich vom Hausreht Gebrauch machen müssen.....sprich geschlossene Gesellschaft oÄ.....
    Das muss man bei unerwünschten Publikum dem Türsteher auch so vermitteln zu kommunzieren....
    Es war aber keine geschlossene Gesellschafft... so blöd sind Richter nun auch wieder nicht.

    Man kann als Gastronom tatsächlich nicht jeden der einem aus persönlichen Gründen nicht passt den Eintritt verwehren.

    Wenn irgendwo nur Schlipsträger verkehren kann man den Typ im T-Shirt rausschmeißen oder wenn man jemandem ansieht dass er gleich stänkern wird oder besoffen ist kann man den Eintritt auch verwehren.

    Wie das bei dem Türken war weiß ich nicht aber beim NPD Vogt war die Begründung dass sich andere Gäste in seiner Gegenwart unwohl fühlen und womöglich sogar abreisen.

    Das Vogt-Urteil ist m.E. wenig spektakulär hat aber selbstverständlich nichts mit dem "Türke in Disco" zu tun.

  6. #6
    Friede sei in Euch! Benutzerbild von Die Petze
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    Standard AW: Diskothekenbesitzerin verurteilt wegen Abweisung eines Ausländers

    Zitat Zitat von DerKoch Beitrag anzeigen
    Es war aber keine geschlossene Gesellschafft... so blöd sind Richter nun auch wieder nicht.

    Man kann als Gastronom tatsächlich nicht jeden der einem aus persönlichen Gründen nicht passt den Eintritt verwehren.

    Wenn irgendwo nur Schlipsträger verkehren kann man den Typ im T-Shirt rausschmeißen oder wenn man jemandem ansieht dass er gleich stänkern wird oder besoffen ist kann man den Eintritt auch verwehren.

    Wie das bei dem Türken war weiß ich nicht aber beim NPD Vogt war die Begründung dass sich andere Gäste in seiner Gegenwart unwohl fühlen und womöglich sogar abreisen.

    Das Vogt-Urteil ist m.E. wenig spektakulär hat aber selbstverständlich nichts mit dem "Türke in Disco" zu tun.
    Ich kann dir nur erählen was ich aus der Praxis kenne....
    Ich war jahrelang in D nebenberuflich Türsteher....

    Es gab zB öffentliche kurdische Veranstaltungen bei denen angewiesen wurde keine Türken reinzulassen....witzig....
    Hat natürlich null gefunzt...gab öfter mal Keilereien....
    Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
    Die goldene Regel (hier in der Postivform):
    "Behandele andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest!"
    http://www.ethik-werkstatt.de/Goldene_Regel.htm
    Wer sich nicht daran hält, verwirkt sich den Anspruch auf dieses Recht

  7. #7
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    Standard AW: Diskothekenbesitzerin verurteilt wegen Abweisung eines Ausländers

    Das bestätigt doch sehr schön was ich sagte.

    Da es zwischen Kurden und Türken schon immer Konflikte gab war es auch wahrscheinlich dass durch Türken die kurdische Veranstaltung gestört wird.

    Die rechtliche Grundlage insbesondere Türken nicht einzulassen war gegeben, dass es nicht immer geklappt hat ist ein anderes Problem.

    Das ist vergleichbar mit einer Schwulenparty zu der keine Schwulenhasser zugelassen werden oder dass bei einer Ü 40 Party keine 25 jährigen Sexbomben reinkommen weil sie die Veranstaltung eskalieren ließen.

  8. #8
    Friede sei in Euch! Benutzerbild von Die Petze
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    Standard AW: Diskothekenbesitzerin verurteilt wegen Abweisung eines Ausländers

    Zitat Zitat von DerKoch Beitrag anzeigen
    Das bestätigt doch sehr schön was ich sagte.

    Da es zwischen Kurden und Türken schon immer Konflikte gab war es auch wahrscheinlich dass durch Türken die kurdische Veranstaltung gestört wird.

    Die rechtliche Grundlage insbesondere Türken nicht einzulassen war gegeben, dass es nicht immer geklappt hat ist ein anderes Problem.

    Das ist vergleichbar mit einer Schwulenparty zu der keine Schwulenhasser zugelassen werden oder dass bei einer Ü 40 Party keine 25 jährigen Sexbomben reinkommen weil sie die Veranstaltung eskalieren ließen.
    Das alles kam da schon vor....ohne Anzeige wegen Diskriminierung...gut ich spreche bis Zeitraum 2006

    Wir haben alles was der Kunde wollte draussengehalten....ich erinnere mich ganz explizit an mehrere Faschingsparties ...
    Vorgabe: grössere arabische oder türkische Gruppen nicht reinzulassen...
    Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
    Die goldene Regel (hier in der Postivform):
    "Behandele andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest!"
    http://www.ethik-werkstatt.de/Goldene_Regel.htm
    Wer sich nicht daran hält, verwirkt sich den Anspruch auf dieses Recht

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
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    Standard AW: Diskothekenbesitzerin verurteilt wegen Abweisung eines Ausländers

    Selber schuld, wer sich sowas gefallen läßt...
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

  10. #10
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    Standard AW: Diskothekenbesitzerin verurteilt wegen Abweisung eines Ausländers

    Zitat Zitat von Die Petze Beitrag anzeigen

    Wir haben alles was der Kunde wollte draussengehalten....ich erinnere mich ganz explizit an mehrere Faschingsparties ...
    Vorgabe: grössere arabische oder türkische Gruppen nicht reinzulassen...
    Na ja, das ist schon grenzwertig aber wie schon geschrieben wurde "wenn sie sich´s gefallen lassen..."

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