Und wenn das Bundesverfassungsgericht die Überwachung verbietet, dann wird sie halt an die NSA outgesourced!
"Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 40/2006 vom 23. Mai 2006
Zum Beschluss vom 4. April 2006 – 1 BvR 518/02 –
Rasterfahndung nur bei konkreter Gefahr
für hochrangige Rechtsgüter zulässig
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat der nach den
Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeleiteten Rasterfahndung
nach islamistischen Terroristen Grenzen gesetzt. Eine präventive
polizeiliche Rasterfahndung ist mit dem Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung nur vereinbar, wenn zumindest eine konkrete Gefahr für
hochrangige Rechtsgüter wie den Bestand oder die Sicherheit des Bundes
oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person
gegeben ist. Als bloße Vorfeldmaßnahme entspricht eine solche
Rasterfahndung verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht. Daher reichen
eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie in Hinblick auf terroristische
Anschläge seit dem 11. September 2001 durchgehend bestanden hat, oder
außenpolitische Spannungslagen für die Anordnung der Rasterfahndung
nicht aus. Vorausgesetzt ist vielmehr das Vorliegen weiterer Tatsachen,
aus denen sich eine konkrete Gefahr, etwa für die Vorbereitung oder
Durchführung terroristischer Anschläge, ergibt."
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Wenn sie nicht völlig Pflichtvergessen sind schon. Und ehrlich gesagt, würde ich mich fast wundern, selbst bei Kenntnis der allgemeinen Norm im öffentlichen Sektor, wenn sie so fahrlässig wären, es nicht wenigstens zu versuchen. Jedenfalls haben sie das bei den Schweizern.
Aber das ist weniger das Thema. Offenbar haben sie die Daten deutscher Bürger im Inland abgeschöpft.
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