Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
Goodfellas, du begibst dich auf die falsche Ebene, es gibt für Verfassungen keine Vorschriften, wie sie auszusehen haben, noch was sie enthalten, außer dem, was durch ihre Aufgabe vorgegeben ist. Im Grunde genommen ist die Klausel auch nicht ewig, da sich das deutsche Volk jederzeit eine neue Verfassung geben kann, die ist nur an die Bedingungen des Artikel 146 GG gebunden ist.

In Bezug auf das GG kann man den Artikel 79 rechtlich gesehen nicht aushebeln, eine neu Verfassung wäre aber nicht an ihn gebunden.
Ja, das ist ja richtig. Ich wollte nur auf die Anmaßung hinweisen, und es ist definitiv eine. Ne Nummer größer gings wohl nicht mehr...