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Thema: SHAEF-Gesetze

  1. #1
    ?= Naso :-) Benutzerbild von flumer
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    Standard SHAEF-Gesetze

    Kennt jemand die SHAEF Gesetze?

    Ich kenne zwar die meisten.
    Aber bin mir nicht sicher ob sie noch gültig sind.

  2. #2
    ?= Naso :-) Benutzerbild von flumer
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    An pavement und Siran
    Ihr als 2 Weltkriegs Geschichts allwissenden hätte von euch gerne eine Stellungsnahme.

  3. #3
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    SHAEF = Supreme Headquarters Allied Expendititonary(?) Forces...

    Soviele erst mal zur Bedeutung

    Das ist ein riesen Thema flumer... ich hab jetzt schon Kopfschmerzen...:2faces:

  4. #4
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    alles über SHAEF,auch wenns keinen interessiert.

    Das würde ja auch das heile BRD Bild einiger Gesellen hierzum Einsturz bringen... :P


  5. #5
    ?= Naso :-) Benutzerbild von flumer
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    Lieber Aufklärer deswegen wollte ich ja mal siran und paverment meinung dazu lesen.

    Denn wer geschichte kennen will sollte die Gesetze kennen.

  6. #6
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    Ich hab den link kurz rausgenommen,du seihst ja das die beiden profis keine Ahnung haben...

  7. #7
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    Da gabs auf Telepolis mal eine sehr interessante Diskussion über die beschränkte Souveränität Deutschlands und den immer noch vorhandenen Einfluß der Siegermächte.

    Äußerst interessant fand ich dazu das Geeiere der Bundesregierung im Gofkrieg: Nein zum Krieg sagen, aber den USA die Benutzung ihrer Basen und des deutschen Luftraumes- während so "mächtige" Länder wie Österreich und die Schweiz die USA zwangen, ihre Materialtransporte über die Tschechi, UNgarn und Slowoenien anstatt der Brennerroute meistern zu müssen- zu erlauben, muß nicht unbedingt eine Charakterschwäche des inkonsequenten Herrn Schröder gewesen sein!

    Wenn man unter einem bestimmten Blickwinkel sich das Deutsche Grundgesetz, die 2+4-Verträge sowie die UN-Charta durchliest, kommt man in Versuchung zu denken, daß Schröder zu den Hilfsdiensten während des Golfkrieges vertrags- und völkerrechtlich VERPFLICHTET war und das Volk seit Jahrzehnten über diese massiven Einschränkungen der Deutschen Souveränität belogen wird!

    Ich stell hier mal die Kernaussagen rein, der Kontext des Diskussion waren der Vorabend und die erste Tage des Irakkrieges sowie die Möglichkeiten eines europäischen Sonderweges in dieser Frage:
    (25. März 2003 18:01)

    "Und obwohl Deutschland den US-Streitkräften wegen des
    völkerrechtswidrigen Kriegs gegen den Irak Überflugrechte und
    logistische Hilfe untersagen könnte, bleibe dies aus." - meint Tobias
    Pflüger.

    WARUM wohl? Statt sich auf die Position des Moralapostels zu
    beschränken, hätte Tobias Pflüger lieber mal recherchieren sollen, ob
    es vielleicht zwingende Gründe für diese Haltung der Bundesregierung
    gibt. Gründe, die bei öffentlicher Erörterung die Bevölkerung in
    helle Empörung, womöglich echten Haß auf gewisse Befreier und auf
    alle Fälle abgrundtiefes Mißtrauen gegenüber allen Bundesregierungen
    seit 1949 stürzen könnte!

    Seit Abschluß des sogenannten "2+4-Vertrages", seit der letzten
    Gelegenheit also, zu welcher der deutschen Bevölkerung mal wieder von
    ihrer politischen Führung erklärt wurde, daß nun das vereinte
    Deutschland die volle Souveränität über seine inneren und äußeren
    Angelegenheiten erlangt habe - seit damals versuche ich
    herauszubekommen, wie es damit wirklich steht.

    Einen größeren Versuch habe ich im Jahr 1995 unternommen, als ich
    beim Bundespräsidenten, der Bundestagspräsidentin und dem
    Bundeskanzler nachfragte. Das Ergebnis war ernüchternd. Meine
    Bedenken hatte ich an Artikel 139 Grundgesetz aufgehängt, wo es
    heißt:

    [Befreiungsgesetz] "Die zur 'Befreiung des deutschen Volkes vom
    Nationalsozialismus und Militarismus' erlassenen Rechtsvorschriften
    werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt."

    Ich übersetze mal: Siegerrecht geht VOR Grundgesetz. Und zwar gleich
    vor ALLEN Artikeln des Grundgesetzes, also -was in der aktuellen Lage
    von Interesse sein dürfte- auch VOR Artikel 26!

    Der Briefwechsel mit den drei Spitzen des Staates aus dem Jahr 1995,
    brachte folgende Ergebnisse:

    1. Ich mußte überall Antworten anmahnen, weil alle drei auch nach
    fast vier Wochen noch gar nicht geantwortet hatten.

    2. Alle drei behaupteten sodann, daß der Artikel 139 "obsolet" sei,
    als rechtsunwirksam. Und zwar bereits seit 1953!

    3. Im einzelnen

    - antwortete ein Ulrich Wember im Auftrag von Roman Herzog [dem
    späteren "Ruck"-Fanatiker] auf meine Nachfrage, warum der Artikel
    dann noch 1995 unverändert im GG stehe, mit "darf ich Ihnen, um die
    Korrespondenz abzuschließen, mitteilen: weil der Gesetzgeber diese
    Vorschrift bisher nicht aufgehoben hat."

    - antwortete ein Volker Görg im Auftrag von Rita Süssmuth (deren Büro
    hatte meine Anfrage erstmal ohne nachzufragen an den
    Petitionsausschuß weitergeleitet): "Der von Ihnen angesprochene Artikel 139 des Grundgesetzes hat, wie Ihnen das Bundesministerium
    des Innern bereits mitgeteilt hat, heute praktisch keine Bedeutung
    mehr." [ Soweit ist es also schon gekommen, daß man Artikel unserer Verfassung willkürlich für obsolet erklären kann, das Ding scheint laut dieser Aussage wohl das Papier nicht wert zu sein, auf dem es gedruckt ist] lach Das Innenministerium war vom Kanzleramt angewiesen worden, mir
    auf meine Anfrage dort zu antworten. Übrigens: Geht da nicht was
    durcheinander, mit der Gewaltenteilung: Exekutive (Innenministerium)
    vs. Legislative (Parlament soll die Regierung doch kontrollieren,
    nicht sich deren Haltung eins zu eins anschließen)?! ICH hatte das
    Büro Süssmuth außerdem NICHT über die Antwort aus dem
    Innenministerium informiert! Woher wußten die dann dort trotzdem
    Bescheid?

    - die beiden letzten Briefe, erstens von einem Dr. Ohler im
    Bundeskanzleramt und zweitens meine Antwort darauf, die nicht mehr
    beantwortet wurde (obwohl der Nachforschungsantrag bei der Post
    ergab, daß der Brief "an den Empfangsberechtigten" ausgeliefert
    worden sei) habe ich eingescannt und schicke sie gern jedem per
    email, der sich gern ein eigenes Bild machen möchte...

    Es erhebt sich aus aktuellen Gründen also vor allem die Frage, gegen
    welchen Artikel des Grundgesetzes die Bundesregierung nun angesichts
    eines völkerrechtswidrigen US/GB-Angriffes VERSTOSSEN soll?!

    1. Entweder gegen Artikel 26, der einen Angriffskrieg in allen
    Facetten unter Strafe stellt, also auch dessen Unterstützung

    2. oder gegen Artikel 139, der Siegerrecht über das Grundgesetz
    stellt und womöglich u.a. in Deutschlands Vertrag mit der NATO
    praktisch umgesetzt ist ... ???

    Ich finde, wenn es so sein sollte, daß sich Deutschland an einem
    völkerrechtswidrigen Krieg, wenn auch "nur" unterstützend, beteiligen
    MUSS, weil es uns an Souveränität fehlt, dann haben wir alle
    zumindest ein Recht darauf, darüber informiert zu werden - findet Ihr
    nicht auch???

    Allerdings bezweifle ich, daß Tobias Pflüger einen, besser mehrere,
    Völkerrechtler finden wird, der bzw. die ihm so etwas -womöglich in
    eine Kamera hinein- zu bestätigen bereit wären! Ein Tip, Herr
    Pflüger, fangen Sie bei den ganz alten an, die bald emeritieren oder
    es schon sind - und keinen beruflichen Ehrgeiz mehr haben!


    DEUTSCHLAND IST NICHT SOUVERÄN
    cui bono (30. September 2002 22:31)
    ...
    > Ich fürchte man müsste sich wirklich durch Berge von Abkommen und
    > Verträgen hangeln um die rechtlichen Fallstricke a detail zu
    > dokumentieren. Die US-Stützpunkte in (West-)Deutschland unterstehen
    > m.W. nach übrigens nicht dem NATO-Truppenstatut sondern basieren auf
    > eigenen Vertragskonstrukten.
    ...die sich im Falle Deutschlands ganz anders lesen, als z.B. die
    amerikanisch-belgischen?! So habe ich gehört, daß die USA in Belgien
    für jedwede Umweltverschmutzung, die ihre Truppen verursachen in
    voller Höhe aufkommen müssen, in Deutschland zahlt der Bund...
    > Demzufolge sind die US-Amerikaner bei
    > der "Ernstfall-" Benutzung dieser Stützpunkte nicht auf NATO-geführte
    > Kriege beschränkt (wie z.B. der Kosovo-Krieg) sondern können diese
    > auch für eigene Aktionen nutzen. Unklar ist die Sache mit den
    > Überflugsgenehmigungen. Sollte die Bundesregierung diese versagen,
    > wären die US-Luftwaffenstützpunkte ja quasi wertlos. Kaum anzunehmen,
    > daß die US-Regierung dies akzeptieren würde.
    Demnach ist also davon auszugehen, daß Deutschland keine
    Souveräntität in puncto Lufthoheit hat?!
    >
    > > 2.) Welche a) rechtlichen und b) politischen Folgen hätte ein
    > > Friedensvertrag zwischen Deutschland und Rußland?
    > >
    >
    > Gute Frage. Allerdings: Die BRD müsste sich zunächst entweder als
    > Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches deklarieren (was sie
    > völkerrechtlich nicht kann, da das Deutsche Reich laut Berliner
    > Erklärung der Alliierten von 1945 eben nicht untergegangen ist)
    Und wer vertritt JETZT das Deutsche Reich?
    > oder
    > sich als vollidentisch mit dem Deutschen Reich bezeichnen (was eben
    > auch nicht geht -> Art. 137 und 146 GG).
    >
    > Fazit: Erst müsste das provisorische Konstrukt BRD durch Anwendung
    > des Art. 146 GG mittels Wahl einer verfassungsgebenden
    > Nationalversammlung ab- und aufgelöst werden, damit es überhaupt auf
    > deutscher Seite Ansprechpartner für einen Friedensvertrag geben
    > könnte.
    Und wenn Rußland der gegenwärtigen Bundesregierung ein Angebot zu
    einem Friedensvertrag machen würde? Und wie würden dann wohl die
    "Westmächte" reagieren? Müssen?

    Heikle Sachen überläßt man besser nicht den politischen Rändern
    cui bono (26. März 2003 7:32)
    ANDERE SACHEN:

    1. Der ganze 2+4-Vertrag, offiziell "Vertrag über die abschließende
    Regelung in Bezug auf Deutschland" vom 12. September 1990, u.a.
    "...daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen
    wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der
    Charta der Vereinten Nationen; ...das Recht ... Bündnissen ...
    anzugehören." - und was ist mit Bündnisse verlassen, welchen
    beitreten, neue gründen?; "...Deutschland hat DEMGEMÄß volle
    Souveränität...; die vier Mächte ... beenden ihre ihre Rechte und
    Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland ALS GANZES"
    - und wie ist es mit ihren Rechten und Verantwortlichkeiten für ihre
    jeweilige Besatzungszone?; niemals Kernwaffen für Deutschland...

    2. Die "Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der
    Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten" vom 1. Oktober 1990,
    "... Als Ergebnis werden die Wirksamkeit der ... vierseitigen
    Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken ... der Vier Mächte AB DEM
    ZEITPUNKT DER VEREINIGUNG Deutschlands .. AUSGESETZT." - und für wie
    lange?

    3. Der "Gemeinsame Brief des Bundesministers des Auswärtigen,
    Hans-Dietrich Genscher, und des amtierenden Außenministers der DDR,
    Ministerpräsident Lothar de Maizière", nach der im Bulletin vom 14.
    September 1990 Nr. 109 S. 1156 veröffentlichten Fassung. - Punkt 3.
    in einer echten Demokratie undenkbar.

    4. Die Artikel 53 und 107 der Charta der Vereinten Nationen;[Feindrechtscharta der UNOer Sicherheitsrat MUSS sein Einverständnis zu jedem völkerrrechtlich legitimierten Krieg geben, außer bei Deutschland und Japan, den Verlierern des 2 WK, diese sind "Freiweild"]
    Kommentar überflüssig - wer glaubt eigentlich WIRKLICH daran, daß
    Deutschland einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat erhalten könnte?!
    Mit allen RECHTEN, die die heutigen ständigen Mitglieder haben?!

    5. Hellmut Diwalds diesbezügliche Standpunkte in seinem Buch
    "Deutschland einig Vaterland. Geschichte unserer Gegenwart",
    erschienen 1990 bei Ullstein, ISBN 3-550-07662-2.

    6. bis hin zu den Gründen dafür, daß der Deutsche Taschenbuchverlag
    in seiner Reihe "Beck-Texte im dtv" keine Neuauflage des Titels
    "Rechtsstellung Deutschlands" herausgibt - die letzte war die "2.
    erweiterte Auflage, Stand August 1989"...

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von pavement
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    Wenn man unter einem bestimmten Blickwinkel sich das Deutsche Grundgesetz, die 2+4-Verträge sowie die UN-Charta durchliest, kommt man in Versuchung zu denken, daß Schröder zu den Hilfsdiensten während des Golfkrieges vertrags- und völkerrechtlich VERPFLICHTET war und das Volk seit Jahrzehnten über diese massiven Einschränkungen der Deutschen Souveränität belogen wird!
    seit jahrzehnten? bis zum 2+4vertrag war jeden politisch einigermaßen interessierten deutschen bekannt, dass deutschland nur teilsouverän war.

    seit damals versuche ich
    herauszubekommen, wie es damit wirklich steht.
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    [Befreiungsgesetz] "Die zur 'Befreiung des deutschen Volkes vom
    Nationalsozialismus und Militarismus' erlassenen Rechtsvorschriften
    werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt."

    Ich übersetze mal: Siegerrecht geht VOR Grundgesetz. Und zwar gleich
    vor ALLEN Artikeln des Grundgesetzes, also -was in der aktuellen Lage
    von Interesse sein dürfte- auch VOR Artikel 26!
    les dir doch lieber mal die rechtsvorschriften zur "befreiung des deutschen volkes vom nationalsozialismus und militarismus" durch.
    Es ist ein hartes Wort und dennoch sag ichs, weil es Wahrheit ist: ich kann kein Volk mir denken, das zerrißner wäre, wie die Deutschen. Handwerker siehst du, aber keine Menschen, Denker, aber keine Menschen, Priester, aber keine Menschen, Herrn und Knechte, Jungen und gesetzte Leute, aber keine Menschen - ist das nicht, wie ein Schlachtfeld, wo Hände und Arme und alle Glieder zerstückelt untereinander liegen, indessen das vergoßne Lebensblut im Sande zerrinnt?

    Friedrich Hölderlin

  9. #9
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    Alle 17 deutsche Staaten sind souverän. Daran ändern völkerrechtliche Verträge und Verpflichtungen nichts. Souveränität heisst nicht dass man tun und lassen kann was man will. Sogar wenn der Staat Europa gegründet wird und Deutschland dann im wesentlichen nurnoch die Verwaltung usw. regeln dürfte bliebe das so.
    I am unable to accept the idea that I should be an obedient subject of a gang of corrupt, unprincipled thugs who pontificate about freedom while enslaving the population.
    --John Pugsley, JPJ Nov 96

    Big government is cancerous. Like a cancer, it hurts the body and tends to spread, doing more and more harm as it grows. It is time for some radical surgery.
    --George C. Leef, director of FEE’s Freeman Society Discussion Clubs

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