Gut, also nochmal: Ich sehe diesbezüglich den Nemo in Tenetur-Grundsatz in Deutschland als zu eng ausgelegt an. Man betreibt mit der Blutuntersuchung ja gerade keine Gefahrenabwehr mehr, sondern sichert Beweise für die Strafverfolgung, Himmel noch mal. Man greift also in den Körper eines Verdächtigen ein, um aus diesem Beweise zu gewinnen, die man später gegen ihn verwenden kann. Der Körper und dessen Zellen sind ja nun nicht einfach nur Hülle der Person, sondern deren Bestandteile. Man macht also den Beschuldigten selbst zum gegen ihn gerichteten Beweismittel. Das mag aus Sicht der Strafverfolgung ja ok sein, die möchte einfach einen effektiven Weg haben, ihre Beweise zu bekommen und zu verwenden, damit man Leute, die besoffen Auto fahren dingfest machen kann etc. Nur, und das habe ich schon gesagt, sehe ich das ganze mehr vom philosophischen/ethischen Aspekt her. Und da finde ich dieses Vorgehen eben inkonsequent. Entweder niemand darf gezwungen werden, sich selbst zu belasten bzw. überhaupt in eigener Sache eine Aussage zu machen, oder man darf dazu gezwungen werden. Das ist eine Ganz oder gar nicht-Sache. Es gibt kein "bisschen Nemo in Tenetur".....
Ebenso ist es ein Treppenwitz, dass man als Zeuge in Gerichtsverfahren nur dann die Aussage verweigern kann, wenn man sich bei wahrheitsgemäßer Aussage selbst belasten müsste..... Die Aussageverweigerung kommt da dem Geständnis gleich, man halt also nur bei einer sehr formalen Betrachtung "nichts gesagt"....
Mit Zimt und Zucker
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