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Thema: Öffentlicher Beschäftigungssektor

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von jack000
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    Standard Öffentlicher Beschäftigungssektor

    Das Thema "Öffentlicher Beschäftigungssektor" taucht des öfteren als Unterpunkt in einigen Themen auf. Ich möchte dem einen eigenen Strang widmen.

    Zum Öffentlicher Beschäftigungssektor gehören m.E. folgende zu klärende Punkte:
    1. Grundsätzlich ja oder nein?
    2. Welche Personengruppe?
    3. Welche Beschäftigungskategorien
    4. Art der Bezahlung
    5. Höhe der Bezahlung
    6. Arbeitszeit

    Meine Ansicht dazu:
    1. Ja
    2. Länger als 2 Jahre Arbeitslos
    3. Alle die gemeinnützig sind aber nicht bestehende Arbeitsplätze tangieren
    4. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
    5. Mindestens im Rahmen der aktuell diskutierten Mindestlöhne
    6. 30 - 35 Std.

    Begründung:
    1. Es ist sinnvoller Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Es gibt Gruppierungen, die es sehr schwer haben auf dem freien Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und da kann eine erfolgte Beschäftigung eine sehr gute Einstiegshilfe sein

    2. Die Privatwirtschaft entlässt immer wieder Personal und stellt aber auch wieder ein. Daher gehört Arbeitslosigkeit für die meisten Beschäftigten zur Beschäftigungshistorie. Es muss daher ein sinnvoller Zeitpunkt gefunden werden um Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden (Ob das nun 2 Jahre sein müssen ist sicherlich diskutabel). Auch Faktoren wie Bildung, bisher geleistete Arbeit, länge der bisherigen Beschäftigung sollten ebenfalls eine Rolle spielen

    3. Der Staat sollte nicht der Privatwirtschaft Konkurrenz machen. Es sind ausreichend Möglichkeiten für alternative Beschäftigung vorhanden

    4. Jemand der Vollzeit arbeitet, soll auch sozialversicherungspflichtig beschäftigt und nicht ein Arbeitnehmer 2. Klasse sein. Die Mehrkosten sind marginal und es spricht nichts dagegen, dass dann Anspruche aus Einzahlungen in die Renten-/Arbeitslosenversicherung entstehen

    5. Prekäre Arbeitsverhältnisse gibt es bereits ausreichend in der Privatwirtschaft. Eine Bezahlung auf Mindestlohnniveau soll auch einen Anreiz bieten. Ansonsten sollen auch höhere Einkommen gezahlt werden (Abhängig von Qualifikation)

    6. Entscheidend ist hier die Anzahl der Beschäftigungsmöglichkeiten. Es sind die Mittel dafür begrenzt und je mehr Std./Woche angesetzt werden, desto weniger Menschen können einen Einsatz finden

    Das Ganze sind erstmal Grundsätzliche Überlegungen. Ich bin da in keinem Punkt eigentlich festgenagelt und aus meiner Sicht kann da noch vieles angepasst/verbessert werden.
    1. Serve the public trust.
    2. Protect the innocent.
    3. Uphold the law.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von SPECTATOR
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    Standard AW: Öffentlicher Beschäftigungssektor

    "Öffentlicher Beschäftigungssektor"
    Kannst Du das bitte mal definieren? Was ist das? Beamte? Generell Beschäftigte vom Staat?

    Sorry, für mein Unwissen, vielleicht hab ich was verpasst... aber das Thema interessiert mich.
    -nicht möglich ist nicht möglich-

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von jack000
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    Standard AW: Öffentlicher Beschäftigungssektor

    Zitat Zitat von SPECTATOR Beitrag anzeigen
    "Öffentlicher Beschäftigungssektor"
    Kannst Du das bitte mal definieren? Was ist das? Beamte? Generell Beschäftigte vom Staat?

    Sorry, für mein Unwissen, vielleicht hab ich was verpasst... aber das Thema interessiert mich.
    In etwa sowas: [Links nur für registrierte Nutzer]
    Allerdings agieren die am Markt. Wobei ich das unter diesen Vorraussetzungen auch für i.O. halte.
    1. Serve the public trust.
    2. Protect the innocent.
    3. Uphold the law.

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von SPECTATOR
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    Standard AW: Öffentlicher Beschäftigungssektor

    Sorry, verstehe ich noch immer nicht. Also Kleinjobs? Staatlich verordnet bei Arbeitslosigkeit? Irgendwas geht mir nicht auf.
    -nicht möglich ist nicht möglich-

  5. #5
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    Standard AW: Öffentlicher Beschäftigungssektor

    Zitat Zitat von jack000 Beitrag anzeigen
    Das Thema "Öffentlicher Beschäftigungssektor" taucht des öfteren als Unterpunkt in einigen Themen auf. Ich möchte dem einen eigenen Strang widmen.

    Zum Öffentlicher Beschäftigungssektor gehören m.E. folgende zu klärende Punkte:
    1. Grundsätzlich ja oder nein?
    2. Welche Personengruppe?
    3. Welche Beschäftigungskategorien
    4. Art der Bezahlung
    5. Höhe der Bezahlung
    6. Arbeitszeit

    Meine Ansicht dazu:
    1. Ja
    Und zwar verpflichtend.

    Zitat Zitat von jack000 Beitrag anzeigen
    2. Länger als 2 Jahre Arbeitslos
    Zu dem Zeitpunkt an dem die Arbeitlosenversicherung endet und die Stütze übernimmt.
    Zitat Zitat von jack000 Beitrag anzeigen
    3. Alle die gemeinnützig sind aber nicht bestehende Arbeitsplätze tangieren
    In etwa. Bund, Länder und Kommunen haben z.B. unübersehbar viele Liegenschaften die nur mangelhaft in Ordnung gehalten werden weil kein Personal da ist. Zu meiner Jugendzeit gab es bei uns einen sogenannten Straénwärter, der lief mit seinem Putzkärrelchen die ganzen Landstraßen im näheren Umkreis ab und wischte die Leitpfosten ab. (Heute fahren drei brotzeitmachende orangetragende Brotzeitmacher mit einem 150k teuren Unimog mit Schwenkarm eimal im Jahr dran vorbei). War aber füher vermutlich gegen die Menschenwürde.
    Ein Tag brainstorming und uns gehen die Arbeitslosen aus.

    O.T. Hast Du schonmal die orangen Kleinlaster beobachtet wenn sie morgens um 7 rum irgendwohin unterwegs sind? Da fährt selten einer über 30 damit sie ja nicht vor der ersten Brotzeit noch was arbeiten müssen weil sie zu früh ankommen. Ich hätte zu gerne eine Gatling auf dem Auto.

    Zitat Zitat von jack000 Beitrag anzeigen
    4. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
    ganz normale Angestellte im ÖD, nicht verbeamtet, unterste Lohngruppe.

    Zitat Zitat von jack000 Beitrag anzeigen
    5. Mindestens im Rahmen der aktuell diskutierten Mindestlöhne
    Siehe oben
    Zitat Zitat von jack000 Beitrag anzeigen
    6. 30 - 35 Std.
    Nix da. 40. Kein Schonwaschgang. Die Leute die sie bezahlen müssen werden auch jeden Tag vom Wecker aus dem Bett gejagt.

    Für nicht wenige dürften solche Faktotum Jobs sicherlich tagesfüllend sein weil sie eh nicht zu mehr imstande sind. Besser als sie bei regelmäßiger Fütterung vergammeln zu lassen wie Zootiere. Die Faulpelze die eigentlich mehr können aber nicht wollen werden davon so angepißt daß sie sich was anderes suchen.
    .[/QUOTE]

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von jack000
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    Standard AW: Öffentlicher Beschäftigungssektor

    Zitat Zitat von SPECTATOR Beitrag anzeigen
    Sorry, verstehe ich noch immer nicht. Also Kleinjobs? Staatlich verordnet bei Arbeitslosigkeit? Irgendwas geht mir nicht auf.
    1. Vollzeitbeschäftigung (Siehe Eingangsbeitrag). In Teilen ist sicherlich auch geringfügige Beschäftigung denkbar (z.B. wenn wegen Erziehungsaufgaben keine Vollzeitstelle in Frage kommt).

    2. Staatlich verordnet würde ich es nicht nennen. Aber wer keine Kinder hat, bekommt auch kein Kindergeld. Wer einen angebotenen Arbeitsplatz (zu annehmbaren Konditionen (Siehe Eingangsbeitrag) ) nicht annimmt, sucht auch keine Arbeit und bekommt demnach auch kein Geld mehr.
    1. Serve the public trust.
    2. Protect the innocent.
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  7. #7
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    Standard AW: Öffentlicher Beschäftigungssektor

    Zitat Zitat von jack000 Beitrag anzeigen
    In etwa sowas: [Links nur für registrierte Nutzer]
    Allerdings agieren die am Markt. Wobei ich das unter diesen Vorraussetzungen auch für i.O. halte.
    Läßt sich aus dem Stegreif nicht beantworten. Grundsätzlich ist es problematisch wenn staatsssubventionierte wirtschaftliche Tätigkeiten in Konkurrenz zu Wirtschaftsbetrieben stehen die keine Steuergelder nachgeworfen bekommen sondern solche abdrücken müssen.

  8. #8
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    Standard AW: Öffentlicher Beschäftigungssektor

    Zitat Zitat von jack000 Beitrag anzeigen
    1. Vollzeitbeschäftigung (Siehe Eingangsbeitrag). In Teilen ist sicherlich auch geringfügige Beschäftigung denkbar (z.B. wenn wegen Erziehungsaufgaben keine Vollzeitstelle in Frage kommt).

    2. Staatlich verordnet würde ich es nicht nennen. Aber wer keine Kinder hat, bekommt auch kein Kindergeld. Wer einen angebotenen Arbeitsplatz (zu annehmbaren Konditionen (Siehe Eingangsbeitrag) ) nicht annimmt, sucht auch keine Arbeit und bekommt demnach auch kein Geld mehr.
    Ja, so einfach ist das.

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von jack000
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    Standard AW: Öffentlicher Beschäftigungssektor

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich ist es problematisch wenn staatsssubventionierte wirtschaftliche Tätigkeiten in Konkurrenz zu Wirtschaftsbetrieben stehen die keine Steuergelder nachgeworfen bekommen sondern solche abdrücken müssen.
    In der Tat Problematisch, aber die in meinem Beispiel finanzieren sich aber zum größten Teil aus Einnahmen diese die am Markt erziehlen. Allerdings werden dort Leute beschäftigt, die erstmal am ersten Arbeitsmarkt keine Chance haben. Diese Maßnahmen sind aber sowieso auf 1-2 Jahre begrenzt für jede Person begrenzt.

    Daher ist es keine wirkliche Konkurenz zu der Privatwirtschaft, allerdings sind die Chancen deutlich höher danach einen Arbeitsplatz in der Privatwirtschaft zu bekommen wenn man 1-2 Jahre Arbeit nachweisen kann. Direkt aus dem Knast oder der Drogenentzugsklinik stellt kein privater Arbeitgeber Personal ein.
    1. Serve the public trust.
    2. Protect the innocent.
    3. Uphold the law.

  10. #10
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    Standard AW: Öffentlicher Beschäftigungssektor

    Zitat Zitat von jack000 Beitrag anzeigen
    In der Tat Problematisch, aber die in meinem Beispiel finanzieren sich aber zum größten Teil aus Einnahmen diese die am Markt erziehlen. Allerdings werden dort Leute beschäftigt, die erstmal am ersten Arbeitsmarkt keine Chance haben. Diese Maßnahmen sind aber sowieso auf 1-2 Jahre begrenzt für jede Person begrenzt.

    Daher ist es keine wirkliche Konkurenz zu der Privatwirtschaft, allerdings sind die Chancen deutlich höher danach einen Arbeitsplatz in der Privatwirtschaft zu bekommen wenn man 1-2 Jahre Arbeit nachweisen kann. Direkt aus dem Knast oder der Drogenentzugsklinik stellt kein privater Arbeitgeber Personal ein.
    Das ist richtig, man sollte sich jedoch sehr bewußt sein welche anderweitigen Folgen man sich mit gut gemeinten Projekten einhandelt.
    Und zu wessen Lasten.

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