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Thema: GB-Innenministerin: Raus aus dem EUGH für Menschenrechte!

  1. #11
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    Standard AW: GB-Innenministerin: Raus aus dem EUGH für Menschenrechte!

    Der Autor des Artikels, der im ersten Beitrag als Quelle genannt wird, muss ein ausgewiesener Kenner der Materie sein. Ihm ist nicht klar, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR oder ECHR) keine Einrichtung der EU ist, seine Jurisdiktion also mit einem Austritt aus der EU gar nichts zu tun hat.

    Die Regierung brauche bis 2015 einen Plan, wie zukünftig mit dem in Brüssel ansässigen Gerichtshof umzugehen sei,
    Sie braucht wohl vor allen Dingen einen Stadtplan von Brüssel. Weder der EuGH (der ist eine Einrichtung der EU) noch der EGMR sind in dieser Stadt ansässig.

    Für einen Sechser Sachkunde hat noch keinem geschadet.

  2. #12
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    Standard AW: GB-Innenministerin: Raus aus dem EUGH für Menschenrechte!

    Zitat Zitat von Skaramanga Beitrag anzeigen
    Grundrechte müssen selbst-evident sein. Wenn sie erst umständlich seitenlang ausformuliert und interpretiert werden müssen handelt es sich mit Sicherheit nicht um Grundrechte.
    Juristen haben ihr eigenes Vokabular!!

  3. #13
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: GB-Innenministerin: Raus aus dem EUGH für Menschenrechte!

    die Russen haben sich aus dem EUGH schon verabschiedet

  4. #14
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    Standard AW: GB-Innenministerin: Raus aus dem EUGH für Menschenrechte!

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    die Russen haben sich aus dem EUGH schon verabschiedet
    Der EuGh ist eine Einrichtung der EU. Da waren die Russen bekanntlich nie beteiligt. Du meinst den EGMR. Da machen sie zwar formal noch mit, behalten sich aber vor, den Urteilen nicht folgen zu müssen, was im Widerspruch zur Geschäftsgrundlage des Gerichts ist. Urteile des EGMR sind für die Parteien bindend.

  5. #15
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: GB-Innenministerin: Raus aus dem EUGH für Menschenrechte!

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Der EuGh ist eine Einrichtung der EU. Da waren die Russen bekanntlich nie beteiligt. Du meinst den EGMR. Da machen sie zwar formal noch mit, behalten sich aber vor, den Urteilen nicht folgen zu müssen, was im Widerspruch zur Geschäftsgrundlage des Gerichts ist. Urteile des EGMR sind für die Parteien bindend.
    Raus aus dem Europarat, raus aus dem EGMR. Die drehen voll durch, obwohl in den USA, identische Gesetze gelten

    Die Deppen NGOs, für Schwuchteln, LGBT Demonstrationen, wurden gefeuert, weil Alle fremd finanziert

    Britten weg, Russen weg, von diesem Georg Soros, Dummen Gerichtshof der Sinnlosigkeit. NGO Deppen von Klaus Schwab, Georg Soros, welche sich dort subversiv tummeln, mit Null Transparenz

    Russisches Gesetz über «ausländische Agenten» ist unzulässig (sagt Nonsens Club)


    Red. / 27.07.2022 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat klagenden NGOs recht gegeben. Doch Russland hält am Gesetz von 2012 fest.

    upg. Das «Ausländische Agentengesetz» zwingt alle NGOs in Russland, sich selber als «ausländische Agenten» zu bezeichnen, falls sie für ihre Tätigkeit Geld aus dem Ausland akzeptieren. Sie müssen sich auch in ein spezielles Register eintragen. Das russische Justizministerium überprüft diese «ausländischen Agenten» dann jedes Jahr, ob sie besonders strenge Vorschriften zur Buchhaltung und Offenlegung einhalten.

    Gegen dieses Gesetz hatten 62 Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR geklagt, weil das Gesetz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstosse. Am 14. Juni 2022 hat der Gerichtshof der Klage stattgegeben: Das russische Gesetz über «ausländische Agenten» sei «in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig». Es verstosse gegen die Vereinsfreiheit und gegen die Meinungsäusserungsfreiheit.

    Zur Zeit des Urteils war Russland noch Mitglied des Europarats und müsste das Urteil des EGMR respektieren. Doch Russland hält am Gesetz fest.

    Bewusst stigmatisierend sei der Begriff «ausländischer Agent». Der EGMR verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes der EU in Luxemburg: Eine solche Bezeichnung sei dazu geeignet, «ein allgmeines Klima des Misstrauens gegenüber diesen Organisationen zu schaffen und sie zu stigmatisieren».

    Das Urteil des EGMR beanstandet auch die Höhe der angedrohten Mindeststrafe. Sie würde das monatliche Mindestgehalt bis zum Dreissigfachen übersteigen. Abschliessend heisst es im Urteil:



    Urteil des EGMR vom 14.6.2022 [Links nur für registrierte Nutzer].
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  6. #16
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    Standard AW: GB-Innenministerin: Raus aus dem EUGH für Menschenrechte!

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Raus aus dem Europarat, raus aus dem EGMR. Die drehen voll durch, obwohl in den USA, identische Gesetze gelten
    Die Gültigkeit der Urteile des EGMR folgt aus der Mitgliedschaft im Europarat und der damit verbundenen Anekennung der Europäischen Menschenrechtskonvention. In den USA gilt die natürlich nicht, da sind die Sitten anders, teilweise erheblich anders.

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Britten weg, Russen weg, von diesem Georg Soros, Dummen Gerichtshof der Sinnlosigkeit.
    Das Vereinigte Königreich ist unverändert Mitglied im Europarat und unterliegt daher auch der Jurisdiktion des EGMR.

  7. #17
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: GB-Innenministerin: Raus aus dem EUGH für Menschenrechte!

    jetzt will die UN auch noch eine UN Steuer, auf Öl und Gas. Der Sumpf der korrupten Organisation, muss finanziert werden

    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  8. #18
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: GB-Innenministerin: Raus aus dem EUGH für Menschenrechte!

    Alles korrumpiert sogar mit Richtern, die nie als Richter, Anwalt tätig waren. Georg Soros! Identisch in Deutschland. Dummis wurden Staatsanwältinnen, wie die Anklägerin von Ballweg, Bahkdi. Die haben nur keine Ahnung, sind Politik Dummis mit Sozialmedia account. Der NGP Schrott Haufen von Idioten mit der DAAD, Goethe Institut, LGBT ist gerade aus Russland rausgeflogen und auch aus anderen Ländern.

    Eine dieser Tussis, der SPD, die gefakte Georg Soros Diplome hat


    Milliardär George Soros: Die Parallelmacht auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
    27 Mai 2023 19:57 Uhr

    Die emotionale Wirkung von Berichten über reale oder inszenierte Verletzungen von Menschenrechten sollte nicht unterschätzt werden. Sie können die Rechtfertigung für einen Krieg darstellen. ...
    Sein Netzwerk wirkt auch im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bis hinein in die Strukturen des Europarates, den er regelmäßig mit Millionenspenden versorgt.....
    Das Europäische Gericht für Menschenrechte in Straßburg

    Eine im April veröffentlichte Follow-Up-Studie des [Links nur für registrierte Nutzer] mit dem Titel "Die Unparteilichkeit des Europäischen Gerichts für Menschenrechte – Bedenken und Empfehlungen" untersuchte die Vorgänge am Europäischen Gerichtshof in Straßburg. Darin wird deutlich, dass eine systematische, hochfinanzierte Verflechtung mit der Menschenrechtslobby des Milliardärs George Soros in den letzten drei Jahren weiter zugenommen hat.
    .....

    Und weiter:

    "Diese Konflikte betreffen 12 der 46 EGMR-Richter. Sie haben 54 Mal an Gerichtsverfahren teilgenommen, die von der Stiftung (Open Society) oder einer NGO vorgelegt oder unterstützt wurden, die sie (selbst) gegründet, geleitet oder mit der sie zuvor zusammengearbeitet hatten. Dabei handelt es sich um Amnesty International, Human Rights Watch, die Open Society Foundation, Interights, ein Helsinki-Komitee oder eine Helsinki-Stiftung, A.I.R.E. Zentrum und die Internationale Juristenkommission."

    Zwölf dieser Richter sind eng mit der Open Society von George Soros verbunden, sechs von ihnen sind sogar ehemalige nationale und internationale Führungspersönlichkeiten des Netzwerkes. Die Open Society finanziert auch die anderen sechs in diesem Bericht genannten Organisationen. Die Autoren erklären,

    "… dass es sich dabei um eindeutige Interessenkonflikte handelt. Auf diese Weise werden die Grundregeln der Justizethik ausgehebelt und die Unparteilichkeit des Gerichts in Frage gestellt......

    Auch strukturelle Mängel des Gerichts beeinträchtigen seine Unabhängigkeit. Eine richterliche Berufserfahrung oder eine Tätigkeit als Rechtsanwalt sind keine zwingende Vorbedingung für die Wahl zum Richter. Manche gewählten Richter besitzen noch nicht einmal einen Abschluss in einem Jurastudium. Auf diese Weise erhalten überwiegend politisch motivierte Aktivisten mit ideologischer Nähe zu ihren Regierungen – oder zu George Soros – richterliche Machtbefugnisse, für die sie nicht einmal ausgebildet sind. Tatsächlich waren 51 der 100 Richter des Gerichtshofs keine Berufsrichter. Auch von den 22 Richtern, die Verbindungen zu diesen NGOs haben, sind 14 keine Berufsrichter. (siehe Erster Bericht)

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Geändert von navy (27.05.2023 um 20:42 Uhr)
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  9. #19
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    Standard AW: GB-Innenministerin: Raus aus dem EUGH für Menschenrechte!

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Nächster Schlag gegen die EU: London stellt Gerichtshof für Menschenrechte infrage
    May begründete ihre Forderung damit, dass der Europäische Gerichtshof überlastet sei und zu stark in die nationalen Entscheidungen eingreife. Bei einem Austritt des Landes würde sich Großbritannien weiter isolieren. Insgesamt 47 Länder unterliegen derzeit dem Europäischen Gerichtshof.
    Frau May weiß es vermutlich besser, also liegt der Fehler wohl beim Qualitätsjournalisten der "Deutschen Wirtschafts-Nachrichten". Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist kein Organ der EU und hat mit dem Europäischen Gerichtshof nichts zu tun.

  10. #20
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    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Raus aus dem Europarat, raus aus dem EGMR. Die drehen voll durch, obwohl in den USA, identische Gesetze gelten

    Die Deppen NGOs, für Schwuchteln, LGBT Demonstrationen, wurden gefeuert, weil Alle fremd finanziert

    Britten weg, Russen weg, von diesem Georg Soros, Dummen Gerichtshof der Sinnlosigkeit. NGO Deppen von Klaus Schwab, Georg Soros, welche sich dort subversiv tummeln, mit Null Transparenz

    Russisches Gesetz über «ausländische Agenten» ist unzulässig (sagt Nonsens Club)


    Red. / 27.07.2022 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat klagenden NGOs recht gegeben. Doch Russland hält am Gesetz von 2012 fest.

    upg. Das «Ausländische Agentengesetz» zwingt alle NGOs in Russland, sich selber als «ausländische Agenten» zu bezeichnen, falls sie für ihre Tätigkeit Geld aus dem Ausland akzeptieren. Sie müssen sich auch in ein spezielles Register eintragen. Das russische Justizministerium überprüft diese «ausländischen Agenten» dann jedes Jahr, ob sie besonders strenge Vorschriften zur Buchhaltung und Offenlegung einhalten.

    Gegen dieses Gesetz hatten 62 Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR geklagt, weil das Gesetz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstosse. Am 14. Juni 2022 hat der Gerichtshof der Klage stattgegeben: Das russische Gesetz über «ausländische Agenten» sei «in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig». Es verstosse gegen die Vereinsfreiheit und gegen die Meinungsäusserungsfreiheit.

    Zur Zeit des Urteils war Russland noch Mitglied des Europarats und müsste das Urteil des EGMR respektieren. Doch Russland hält am Gesetz fest.

    Bewusst stigmatisierend sei der Begriff «ausländischer Agent». Der EGMR verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes der EU in Luxemburg: Eine solche Bezeichnung sei dazu geeignet, «ein allgmeines Klima des Misstrauens gegenüber diesen Organisationen zu schaffen und sie zu stigmatisieren».

    Das Urteil des EGMR beanstandet auch die Höhe der angedrohten Mindeststrafe. Sie würde das monatliche Mindestgehalt bis zum Dreissigfachen übersteigen. Abschliessend heisst es im Urteil:



    Urteil des EGMR vom 14.6.2022 [Links nur für registrierte Nutzer].
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    Die "Inselaffen" sind offenbar noch zu wenig stark auf die Schnauze gefallen.

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