Nachdem das hier immer mal wieder zur Sprache kommt und weil ich jetzt gerade eine Hausarbeit drüber schreiben musste wollte ich dem Thema mal einen eigenen Thread widmen:
Seid ihr für mehr:
Volksbegehren (Gesetzesinitiative von Bürgern aus)
Volksentscheid (Gesetze werden vom Bürger quasi verabschiedet)
Volksbefragungen (unverbindliche Orientierung für die Abgeordneten)
Ich persönlich bin der Ansicht dass Volksbegehren und Volksentscheid abgesehen von den Regeln zur Ländergliederung verfassungswidrig sind. Volksbefragungen dagegen sind verfassungskonform und können durch einfachs Gesetz eingeführt werden (meine Meinung).
Das Problem das bei Volksbegehren und Volksentscheid genannt werden muss ist dass es die Gefahr birgt von radikalen Minderheiten missbraucht zu werden. Die Volksbefragung dagegen richtet sich meiner Meinung nach an das ganze Deutsche Volk und bergen diese Gefahr nicht. Allerdings üben sie auf die Abgeordneten einen Druck aus, denn die würden ja evtl. Gefahr laufen Wähler zu verlieren, wenn sie sich gegen die Mehrheit entschieden.
Das Problem an plebiszitären Elementen allgemein ist dass es einfach Bereiche gibt die der Durchschnittsbürger nicht beurteilen kann. Besonders wenn im militärischen Bereich Einsätze von Volksbefragungen abhängig gemacht werden (was meiner Meinung nach verfassungskonform wäre) stellt sich die Frage ob Abgeordnete die mehr Informationen evtl. von Geheimdiensten haben nicht besser selbst entscheiden sollten. Aber auch wenn es um Strafrechtsnormen geht: Der Normalbürger hat ja keine Ahnung von Straftheorien oder von Risiken gewisser Normen die die Geschichte gezeigt hat. Zum Teil sind solche Themen für den Normalbürger einfach zu komplex.
Insgesamt finde ich Volksbegehren und Volksentscheid sollte weiter verfassungswidrig bleiben. Volksbefragungen sollten in der Verfassung klarer als bisher geregelt werden und nur in bestimmten Bereichen zulässig sein. Mit den meisten Entscheidungen ist der Bürger nunmal überfordert oder er entscheidet rein emotional statt professionell.