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Thema: Der Wolf ist zurück

  1. #411
    Mitglied Benutzerbild von KuK
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    Standard AW: Der Wolf ist zurück

    Wer richtig lesen kann, sieht, daß es sich um den Staatsforst "Pfaffenwald" handelt.

    Aber Nikolaus will ja nicht lesen. Nach sovielen Anläufen und Hilfestellungen kommst Du auf meine Igno-Liste. Gerne hätte ich jetzt noch ein paar Verbal-Injurien losgeworden, aber meine Erziehung verbietet so ein Verhalten.
    "Gotteslob" # 380, Strophe 9 und aktueller denn je:
    Melodie: "Großer Gott, wir loben Dich!"

    Sieh dein Volk in Gnaden an.
    Hilf uns, segne, Herr, dein Erbe;
    leit es auf der rechten Bahn,
    dass der Feind es nicht verderbe.
    Führe es durch diese Zeit,
    nimm es auf in Ewigkeit.

  2. #412
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    Standard AW: Der Wolf ist zurück

    Zitat Zitat von KuK Beitrag anzeigen
    Moin, Nikolaus !



    Heute im Staatswald "Pfaffenwald" mit Sauen- und Rotwildgehege im Weichbild Stuttgarts:
    Ein Staatsforst

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Im Hintergrund die alte Scheune der Försterei "Solitude" bei Stuttgart-Backnang an der

    Staatl. Forstrevier Solitude Rudolf Bertram
    Oberer Kirchhaldenweg 247


    70195 Stuttgart

    Da kannst dann auch gleich anrufen und Deine Befindlichkeiten loswerden.

    Lese Er bitte, was auf dem Schild steht...

    Metabo hat das Bild gemacht....

    Mit Waidmannsheil,

    KuK
    Die Gesetzesgrundlage hatte auch ich mehrfach hier schon gemailt.
    Man kann sie sich wirklich einfach raussuchen, nur: er will nicht.Lass es sein.

  3. #413
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    Standard AW: Der Wolf ist zurück

    Zitat Zitat von KuK Beitrag anzeigen
    Wer richtig lesen kann, sieht, daß es sich um den Staatsforst "Pfaffenwald" handelt.

    Aber Nikolaus will ja nicht lesen. Nach sovielen Anläufen und Hilfestellungen kommst Du auf meine Igno-Liste. Gerne hätte ich jetzt noch ein paar Verbal-Injurien losgeworden, aber meine Erziehung verbietet so ein Verhalten.
    Raus damit- er will durch Ignoranz provozieren.Das gelingt aber nicht.

  4. #414
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    Standard AW: Der Wolf ist zurück

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Die Gesetzesgrundlage hatte auch ich mehrfach hier schon gemailt.
    Kein einziges Mal.
    Geht auch garnicht, denn sie existiert nur in der Phantasie von einzelnen Hobbyjägern.

  5. #415
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    Standard AW: Der Wolf ist zurück

    Zitat Zitat von KuK Beitrag anzeigen
    Wer richtig lesen kann, sieht, daß es sich um den Staatsforst "Pfaffenwald" handelt.
    Natürlich. Das Wildgehege liegt im Staatsforst Pfaffenwald. Aber was willst du damit sagen??

    Daß man in einem Wildgehege nicht frei rumlaufen darf steht überhaupt nicht zur Debatte.

    Zum hundertsten Mal, darum geht es:
    Zitat Zitat von KuK Beitrag anzeigen
    Im Staatsforst herrscht selbstverständlich ...das Gebot, die Wege nicht zu verlassen
    Und dazu hätte ich gerne die Gesetzesgrundlage. Aber ein bißchen zackig.

    Alternativ akzeptiere ich auch eine Entschuldigung über die Falschinformation.
    Geändert von Nikolaus (25.04.2013 um 00:02 Uhr)

  6. #416
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    Standard AW: Der Wolf ist zurück

    Zitat Zitat von Nikolaus Beitrag anzeigen
    Natürlich. Das Wildgehege liegt im Staatsforst Pfaffenwald. Aber was willst du damit sagen??

    Daß man in einem Wildgehege nicht frei rumlaufen darf steht überhaupt nicht zur Debatte.
    Die beiden Gehege sind klitzekleine Bestandteile des Staatsforstes "Pfaffenwald":

    schau hier:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Die Betretungsregularien gelten aber für den gesamten Staatsforst. Die Gehege sind mit 2,5 m hohen Zäunen bei den Hirschen und etwa 1,80 cm hohen Zäunen im Saupark unbetretbar abgezäunt und ohne dumme Gewalt auch nicht betretbar. Beide Gehege (Rot- und Schwarzwild) machen nach meiner Schätzung noch nicht 5% der Fläche aus. Wir sahen 9 Stk. Rotwild und nur 13 Stk. Schwarzwild auf den reichlich bemessenen Gehegeflächen.

    Nur 10% des "Pfaffenwaldes" sind NSG, der Rest "einfacher Staatsforst".

    Da mir beim Anblick der Vorschriftstafel unsere unselige Diskussion sofort einfiel, befragte ich nicht nur zwei Sonntags arbeitende Förster (!) des FA "Solitude" nach den Revierverhältnissen, sondern klingelte auch bei der von mir angegeben Adresse des ForstAmtsLeiters an der Oberen Kirchhaldenstr. :

    Alle drei bestätigten mir, daß diese Einschränkungen für Waldbenutzer im Umkreis von 15 km um Stuttgart verbindlich seien.

    Du kannst ja anrufen und selbst fragen, wenn Du mir nicht glaubst.

    Ansonsten tunke wieder "die bösen Buben ins Tintenfaß".

    Horrido,

    KuK
    "Gotteslob" # 380, Strophe 9 und aktueller denn je:
    Melodie: "Großer Gott, wir loben Dich!"

    Sieh dein Volk in Gnaden an.
    Hilf uns, segne, Herr, dein Erbe;
    leit es auf der rechten Bahn,
    dass der Feind es nicht verderbe.
    Führe es durch diese Zeit,
    nimm es auf in Ewigkeit.

  7. #417
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    Standard AW: Der Wolf ist zurück

    Zitat Zitat von Nikolaus Beitrag anzeigen
    Kein einziges Mal.
    Geht auch garnicht, denn sie existiert nur in der Phantasie von einzelnen Hobbyjägern.
    In 15 Sekunden gefunden - nur ein Beispiel aus 16 Landsjagdgesetzen:
    nächtliches Wegegebot in Hessen:

    Zur Nachtzeit gilt in hessischen Wäldern nun ein Wegegebot (§23 Abs. 11 Hessisches Landesjagdgesetz). In der Praxis bedeutet dies, dass der Wald während der Nachtzeit nur noch auf befestigten Wegen betreten werden darf. Ausnahmen gibt es nur für sogenannte Berechtigte, zu denen Jäger zählen. Die Nachtzeit beginnt eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang (§ 19 Abs. 1 Nr. Bundesjagdgesetz).

    Also erzähle doch nichts.

  8. #418
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    Standard AW: Der Wolf ist zurück

    Du hast bestritten, dass es fußend auf Landesjagdgesetzen Wegegebote in deutschen Wäldern gibt.

  9. #419
    GESPERRT
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    Standard AW: Der Wolf ist zurück

    Zur Nachtzeit gilt in hessischen Wäldern nun ein Wegegebot (§23 Abs. 11 Hessisches Landesjagdgesetz). In der Praxis bedeutet dies, dass der Wald während der Nachtzeit nur noch auf befestigten Wegen betreten werden darf. Ausnahmen gibt es nur für sogenannte Berechtigte, zu denen Jäger zählen. Die Nachtzeit beginnt eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang (§ 19 Abs. 1 Nr. Bundesjagdgesetz).

  10. #420
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    Standard AW: Der Wolf ist zurück

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Du hast bestritten, dass es fußend auf Landesjagdgesetzen Wegegebote in deutschen Wäldern gibt.
    Nein. Ich habe bestritten, daß es ein generelles Wegegebot im Staatsforst gibt.
    Und da selbst unser Oberjäger nach vielen Wochen außerstande ist, mir die Rechtsgrundlage dafür zu bennen, kann man wohl davon ausgehen, daß es schlicht und einfach nicht existiert.

    Daß das grundsätzliche freie Waldbetretungsrecht in Einzelfällen eingeschränkt werden kann, stand noch nie zur Debatte.
    Für diese Einzelfälle gibt es dann aber eine Verordnung oder sonstige Rechtsgrundlage.

    Anweisungen irgendeines Hobbyjägers ohne Benennung einer rechtlichen Grundlage kann man daher getrost ignorieren.
    Deren anmaßendes Autreten ist reines Imponiergehabe ohne irgendeinen Hintergrund.
    Sie haben gegenüber einem Spaziergänger keinerlei Befugnisse; und wie man hier sehen muß, nicht einmal Kenntnis der grundlegenden Gesetze.
    Ich empfehle KuK dringendst einen diesbezüglichen Auffrischungsjägerlehrgang, sonst kommt er einmal in Teufels Küche.
    Bei Nötigung unter Mitführung einer Waffe versteht der Gesetzgeber keinen Spaß; und mancher Waldbesucher auch nicht. Wenn er einmal an den Richtigen gerät, kriegt er seinen Drilling um die Ohren gehauen-schneller als er KuKen kann.

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