Zu Beginn unseres Jahrhunderts erschienen in der europäischen Öffentlichkeit
die "Protokolle der Weisen von Zion". Sie waren von Anfang an
sehr umstritten, wurden zeitweilig verboten, und es fanden sogar
Prozesse zu ihrer Glaubwürdigkeit in den dreißiger Jahren in der
Schweiz statt.
Vielfach wird heute noch immer von jüdischer Seite auf das "Schweizer
Urteil" hingewiesen, das (angeblich) die "Protokolle" gerichtlich notorisch
als Fälschung erkannt habe. Was allerdings dabei verschwiegen wird,
daß es in dieser Causa einen "Revisionsprozeß" gegeben hat, dessen
Ergebnis Sie aus nachstehender Veröffentlichung ersehen können :
Das Urteil im Prozeß um die Zionistischen Protokolle
Bern, 1. Nov. ag Am Montagnachmittag erfolgte im Revisionsprozeß um
die Verbreitung der Schrift "Die Protokolle der Weisen von Zion" die
Urteilsverkündung, die ungefähr 1 1/2 Stunden in Anspruch nahm. Die
Erste Strafkammer des bernischen Obergerichts erkannte :
1. Die Angeschuldigten und jetzt Appellanten Silvio Schnell und Theodor
Fischer werden von der Anschuldigung wegen Zuwiderhandlung gegen
das bernische Schundliteraturgesetz mangels gesetzlichen
Tatbestandes freigesprochen ohne Entschädigung.
2. Die Begehren der Privatkläger werden in vollem Umfang abgewiesen.
3. Die Parteikosten werden wettgeschlagen.
4. Von den Staatskosten werden 100 Fr. dem Appellanten Fischer
auferlegt. Die restlichen rund 28.000 Fr. übernimmt der Staat Bern.
In der Begründung des Urteils heißt es, daß sich die Strafkammer den
Kasiationsanträgen der Appellanten nicht habe anschließen können. Die
Expertise über die Echtheit oder Unechtheit der Protokolle sei
vollkommen überflüssig gewesen, indem die Frage der Schundliteratur
dadurch überhaupt nicht berührt würde. Bedauerlich sei gewesen, daß
man bei der Bestimmung der Experten nicht mit der erforderlichen
Sorgfalt vorgegangen sei.
Sowohl Fleischhauer wie auch C.A. Loosli seien als Gutachter in dieser
Frage bis zu einem gewissen Grad voreingenommen gewesen. Loosli
habe bereits vor einigen Jahren ein Buch über die zionistischen
Protokolle geschrieben, in dem er diese in unwissenschaftlichen,
polemisierenden Ausführungen als Fälschung bezeichnet habe. Es sei
zu hoffen, daß in Zukunft von einer solchen Expertenbestellung Umgang
genommen werde.
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Das bernische Schundliteraturgesetz habe nur einen eng begrenzten
Geltungsbereich, indem es zum Schutz der Jugend unsittliche oder
erotisch-obszöne Schriftwerke von der Verbreitung ausschalten wolle.
Da nun aber die zionistischen Protokolle eine politische Streitschrift
seien, könne dieses Gesetz auf dieses Druckerzeugnis keine
Anwendung finden. Dasselbe gelte auch für die eingeklagten
Publikationen, für die Fischer die Verantwortung übernommen habe.
Diese Veröffentlichungen, wenn auch an die äußerste Grenze des
Zulässigen reichend, stünden unter dem Schutz der Pressefreiheit
gemäß Artikel 55 der Bundesverfassung. Wie sehr auch die
inkriminierten Schriften in literarischem Sinne als Schundliteratur
anzusehen seien, so könne doch keine Subsumierung unter Artikel 14
des Schundliteraturgesetzes erfolgen. Somit habe auf der ganzen Linie
ein Freispruch zu erfolgen.
(Veröffentlicht in der NZZ 1967 - 2 / 2. 11. 1937)
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Daß noch mit ganz anderen Mitteln versucht wurde, die "Protokolle" als
"Fälschung" zu deklarieren, sei im Nachstehenden dargestellt :
Im Jahre 1933 hat der Pfarrer Gaston Ritter ein Buch mit dem Titel "Das
Judentum und die Schatten des Antichrist" (Verlag Styria, Graz
Steiermark) herausgegeben. Das Buch basiert auf der Ausgabe
"Protokolle der Weisen von Zion" (Verlag: Wiener Vereinsdruckerei,
Wien 7. Bandgasse 28).
Interessant die im Vorwort des Buches (Ritter) angeführte Geschichte :
(Auszug)
"Ein Exemplar des Nilius-Buches ist im Britischen Museum zu London
mit dem Eingangsstempel vom 10. August 1906 eingelaufen und wurde
unter der Nummer 3926, d 17 eingetragen.
Die ersten Auflagen dieses Werkes wurden von den Juden glatt
aufgekauft und totgeschwiegen, (1911 ist die dritte und 1917 die vierte
Auflage erschienen), sodaß diese "Protokolle der Weisen von Zion"
außerhalb Rußlands bis nach dem Weltkrieg unbekannt geblieben sind. -
Als aber das Bekanntwerden doch nicht mehr zu unterdrücken war,
kamen die anderen jüdischen Kampfmethoden.
Man sagte, die Protokolle seien ein Erzeugnis deutscher Nachkriegspropaganda,
um Schuld und Niederlage auf die Juden abzuwälzen. In
Amerika verbreitete Zions Presse hauptsächlich, die Protokolle stammen
aus russischen Aristokratenkreisen, welche sich an der Revolution
rächen möchten. - Ja, aber das Exemplar in London von 1906 ?
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Da erscheint pötzlich in der jüdischen Pressezentrale von Zürich die
erlösende Meldung, ein Mitglied der Züricher Museumsgesellschaft habe
in London angefragt und von einem christlichen Gelehrten aus London
die Antwort erhalten, fragliches Werk von Sergei Nilius sei in London
unter Nummer 3296, 17, im Jahre 1906 nicht eingereiht worden.
Wie ein Triumphgeschrei flog jetzt diese Nachricht in großen Lettern
rund durch den jüdischen Pressewald der Welt : Eine der größten Lügen
der reaktionären Antisemiten ist entlarvt - die "Protokolle der Weisen von
Zion" sind das Werk eines dunklen Verbrechers oder eines Wahnsinnigen.
Daraufhin hat der um die Enthüllung jüdischer Pläne sehr verdiente
Monsignore Torrin von Paris ebenfalls in London nachforschen lassen
mit dem bezeichnenden Ergebnis :
Besagtes Werk von Nilius befindet
sich wirklich im Britischen Museum unter Nummer 3926, d 17,
Einlaufsmarke vom 10. August 1906. - Wenn man beide Nummern
vergleicht, sieht man sofort, daß die Juden durch Umstellen der Ziffern 9
und 2 einen echt jüdischen Betrug inszeniert hatten.
Nach dieser Niederlage wurde in der Judenpresse bekanntgegeben, daß
man den Verfasser nun kenne. Die Protokolle seien nur ein Plagiat eines
längst vergessenen Buches von Maurice Joly : "Dialogues aux enfers
entre Macchiavelli et Montesquieu". - Gleich aber war wieder der Beweis
zur Stelle, daß dieser Joly niemand anderer sei als Moses Joel, einer
der Führer der Pariser Kommune vom Jahre 1871. - Und stille ward es
wieder in Zions Blätterhain.
Da sonst keine Hilfe mehr, greift Juda jetzt zur
Drohung und
Einschüchterung. Der jüdisch-deutsche Reichstagsabgeordnete Dr.
Georg Gothein läßt in der "Neuen Freien Presse" verkünden :
"Die, die
offenkundigen Lügen "Die Weisen von Zion" als Wahrheit nehmen, sind
von Verfolgungssucht beherrscht und von ihr Besessene .... Man wird
bei diesen Besessenen ihren Geisteszustand untersuchen müssen und
dabei die Frage der gemeingefährlichen Geisteskrankheit zu prüfen
haben".
(Anm.: Das Buch (Ritter) ist 1933, - also 5 Jahre vor dem Anschluß in
Österreich erschienen. Inzwischen sind rund 66 Jahre vergangen.)
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Überblickt man die politische und gesellschaftliche Entwicklung der
letzten 100 Jahre, so ist man erschüttert über den hohen Grad des
Eintreffens der Voraussagen und über die weltweite Anwendung der in
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diesen Protokollen empfohlenen Methoden zur Zerstörung der europäischen
Staaten und Volkskulturen.
Es lohnt sich die nachstehende Einleitung zu dem Buch des Autors Th.
Fritsch aufmerksam zu lesen, der seine Erkenntnisse schon vor der
Machtübernahme durch die Nationalsozialisten zu Papier brachte und
der nichts hinzuzufügen ist. Seine Ausgabe, "Die Zionistischen
Protokolle" erreichte 1924 eine Auflage von 30.000, bis 1935 insgesamt
107.000.
Die als Grundlage für diese Zusammenstellung der wesentlichsten
Passagen verwendete Ausgabe stammt aus dem Jahre 1931 und wurde
ebenfalls im Hammer-Verlag gedruckt.
Heute sind die "Protokolle" aus fast allen Bibliotheken verschwunden. In
allen Nachkriegslexika sind sie als Fälschung deklariert. - Wenn dem so
ist, so wäre der beste Beweis, daß die historische Wirklichkeit der letzten
100 Jahre die (fälschlichen) Voraussagen der "Protokolle" widerlegt.